Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Real existierende Unrechtssprechung in Deutschland - Thema Selbstverteidigung

0 views
Skip to first unread message

Thomas Fuchs

unread,
Nov 16, 2009, 6:19:25 AM11/16/09
to
Sven G. wurde an einer U-Bahn-Haltestelle von Jugendlichen attackiert, in
Notwehr stach er einen Angreifer nieder. ... Täter und Opfer seien hier
vertauscht worden, erklärte Sven G.s Verteidiger zu Beginn des Prozesses.
Und auch Sven G. sagte vor Gericht, er fühle sich "nicht als Täter, sondern
als Opfer" - eine Aussage, die den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl
sichtlich empörte.
Q.: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,659320,00.html

Das Gewaltmonopol liegt nun einmal beim Unrechtsstaat, da ist jedwede Form
der Selbstverteidigung illegal. Dieses ausnahmslose Monopol hat natürlich
auch ein empörter Unrechtsrichter mit einem entsprechendem Unrechtsurteil
zu würdigen.
Ein derart übles Unrecht samt Unrechtssprechung gab es noch nicht einmal in
der vielgescholtenen "Zone", denn ein niedergestreckter Gewalttäter ist
seinerzeit halt an den Falschen geraten und der hätte sich auch nicht
getraut, das eigentliche Opfer vor den Kadi zu zerren.
Im real existierenden Unrechtsstaat BRD jedoch werden Opfer zu Tätern de
jure umgedeutet, insofern ist es im Sinne der Unrechtssprechung nur
konsequent, daß auch polizeiliche Gewalttaten, ich informierte, gegen
steuerzahlende und damit den Unrechtsstaat finanzierende Bürger für den
kriminell-gewalttätigen Staatsschläger folgenlos, dafür allerdings das
Opfer staatlicher Gewalt abgestraft wird.

Thomas Fuchs informierte

xpost dsrm, dsrs, fup2 dsrm

0 new messages