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dolus coloratus - gefärbter Vorsatz

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Anton Steiner

unread,
May 9, 2015, 3:08:03 PM5/9/15
to
Hallo
Was ist ein dolus coloratus? Kann mir jemand auf die Sprünge helfen.
Ich weiß, das ist im Strafrecht nicht relevant ist (Zivilrecht,
wahrscheinlich Versicherungsrecht), aber da hier Juristen sind,
vielleicht kann mir wer helfen.
RTFM kann ich :-) Gurgeln hat nicht das erwartete gebracht.

Vielen Dank und
Servus
Anton

David Seppi

unread,
May 9, 2015, 3:12:29 PM5/9/15
to
Anton Steiner schrieb:

> Was ist ein dolus coloratus? Kann mir jemand auf die Sprünge helfen.

Vielleicht hilft Dir das:
https://www.wko.at/Content.Node/branchen/stmk/sparte_iuc/Versicherungsmakler-und-Berater-in-Versicherungsangelegenheiten/dolus-coloratus_Reisinger.pdf

Da sind auch Verweise auf OGH-Entscheidungen (Österreich) drin.

--
David Seppi
1220 Wien

David Seppi

unread,
May 9, 2015, 3:17:36 PM5/9/15
to
Anton Steiner schrieb:

> Was ist ein dolus coloratus?

Ergänzend hier aus dem RIS samt OGH-"Definition":
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJR_19980310_OGH0002_0070OB00043_98V0000_001

| Nur der Versicherungsnehmer, der eine Obliegenheit mit dem Vorsatz
| verletzt, die Beweislage nach dem Versicherungsfall zu Lasten des
| Versicherers zu manipulieren (sog. "dolus coloratus"), verwirkt den
| Anspruch. Nicht erforderlich ist, dass der Versicherungsnehmer
| geradezu und ausschließlich mit dem Ziel handelt, den Versicherer
| zu täuschen (Betrugsabsicht); es genügt, wenn er erkennt, dass
| die von ihm dargelegten oder unvollständig angegebenen Umstände,
| die für die Beurteilung der Leistungspflicht des Versicherers
| maßgeblich sind, letztere beeinträchtigen oder fehlleiten können
| und er sich damit abfindet. Täuschung liegt vor, wenn der
| Versicherungsnehmer einen Vermögensvorteil anstrebt, aber auch,
| wenn er durch die Angaben unrichtiger Tatsachen einen für berechtigt
| gehaltenen Anspruch durchsetzen oder einfach "Schwierigkeiten"
| bei der Schadensfeststellung verhindern will.

(OGH RS0109766)

Anton Steiner

unread,
May 9, 2015, 5:08:06 PM5/9/15
to
Am 2015-05-09 um 21:17 schrieb dse...@a1.net (David Seppi):
> Anton Steiner schrieb:
>
>> Was ist ein dolus coloratus?
>
> Ergänzend hier aus dem RIS samt OGH-"Definition":
> https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJR_19980310_OGH0002_0070OB00043_98V0000_001

Danke, man lernt nie aus. Ich hab mir die letzen OGH Entscheidungen im
RIS zu Gemüte geführt und bin da auf den Begriff gestoßen. . Würde mich
interessieren, ob dieser Vorsatz auch in anderen Rechtsbereichen vorkommt.

Ich habe mir die (für mich) wichtigen Gesetze (ABGB, ZPO, StGB, StPO,
VwStG, VVG, SPG usw.) aus dem RIS herunter geladen und füge die
einzelnen Rechtssätze, Literaturhinweise, parlam. Materialien,
Kommentare u.a. als Fußnoten ein. Wenn es Novellen gibt, werden auch
die neuen §§ eingefügt/geändert/gelöscht.
A Rentnermandl braucht Beschäftigung :-)
Aber jetzt ist es wohl zu stark OT (Österreich, Zivilrecht), Sorry!

Servus
Anton

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