Anton Steiner schrieb:
> Was ist ein dolus coloratus?
Ergänzend hier aus dem RIS samt OGH-"Definition":
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJR_19980310_OGH0002_0070OB00043_98V0000_001
| Nur der Versicherungsnehmer, der eine Obliegenheit mit dem Vorsatz
| verletzt, die Beweislage nach dem Versicherungsfall zu Lasten des
| Versicherers zu manipulieren (sog. "dolus coloratus"), verwirkt den
| Anspruch. Nicht erforderlich ist, dass der Versicherungsnehmer
| geradezu und ausschließlich mit dem Ziel handelt, den Versicherer
| zu täuschen (Betrugsabsicht); es genügt, wenn er erkennt, dass
| die von ihm dargelegten oder unvollständig angegebenen Umstände,
| die für die Beurteilung der Leistungspflicht des Versicherers
| maßgeblich sind, letztere beeinträchtigen oder fehlleiten können
| und er sich damit abfindet. Täuschung liegt vor, wenn der
| Versicherungsnehmer einen Vermögensvorteil anstrebt, aber auch,
| wenn er durch die Angaben unrichtiger Tatsachen einen für berechtigt
| gehaltenen Anspruch durchsetzen oder einfach "Schwierigkeiten"
| bei der Schadensfeststellung verhindern will.
(OGH RS0109766)