Ein ganz banaler Fall:
Ein Arbeitgeber vernachlässigt vorgeschriebene Schutzmaßnahmen an einem Arbeitsplatz und der dort Tätige wird gefährlichen Giftstoffen ausgesetzt.
Erfüllt der AG damit den Straftatbestand der gefährlichen KV nach § 224 StGB wenn:
a) der Arbeitnehmer durch die Belastung tatsächlich erkrankt?
b) der Arbeitnehmer zwar nicht erkrankt, nach den einschlägigen medizinischen Erfahrungen jedoch einem hohen Risiko ausgesetzt war und durchaus hätte erkranken können?
Ich denke mal, dass hier eine Rolle spielen dürfte, dass der AN ja - unabhängig davon, ob er nun erkrankt oder nicht - tatsächlich mit dem Gift belastet wurde. Wie jedoch sieht das bei einer mechanischen Gefährdung aus?
Beispiel: Fehlende oder mangelhafte Absturzsicherungen an Arbeitsbühnen oder Gerüsten:
a) Liegt der Tatbestand der KV vor wenn tatsächlich ein Unfall passiert?
b) Wie ist das, wenn kein Unfall passiert? Immerhin kann ja der AN durch Angst in seinem Wohlbefinden beeinträchtig werden.
A propos: Gibt es einen allgemeinen Straftatbestand, der bei Fällen greift, wo vorsätzlich oder fahrlässig Gefahren erzeugt oder nicht vermieden werden, aber nichts konkretes passiert?
Ich meine etwas in der Art wie etwa der Gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr, die Herbeiführung einer Explosion, die Herbeiführung einer Brandgefahr oder die Transportgefährdung die ja auch strafbar sind, wenn sie im Einzelfalle folgenlos bleiben.
Zur Information darüber, warum ich diese Fragen stelle: Ich arbeite journalistisch unter anderem über das Thema Arbeitssicherheit
http://tinyurl.com/ykr5b57
http://tinyurl.com/yj2xsqw
http://tinyurl.com/yhc55s8
http://tinyurl.com/yf8dono
und mache mir gerade in paar Gedanken,ob das Thema "Arbeitssicherheit und Strafgesetzbuch" etwas hergeben würde.
Herzliche Grüße
Volker aka Fokko
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