Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Ein Mord, begangen NACH der Verurteilung...

0 views
Skip to first unread message

Tobias H�berlin

unread,
Oct 27, 2009, 3:23:40 PM10/27/09
to
Hallo Leute
Mal angenommen, jemand wird wegen Mordes angeklagt und verurteilt, aber es
gibt keine Leiche, nur eine gro�e Menge Blut oder andere starke Indizien,
die auf den Tod des Opfers schlie�en lassen. Der T�ter kommt also nach 15
Jahren wieder frei, trifft zuf�llig sein "Opfer" und vollendet das, weswegen
er unschuldig gesessen hat.
Soweit ich als Jura-Laie wei� kann man nicht zweimal f�r diesselbe Tat
angeklagt/verurteilt werden. Wie w�re sowas juristisch zu bewerten?

Gru�
Tobi


Magnus Wagner

unread,
Oct 27, 2009, 4:32:07 PM10/27/09
to
Tobias H�berlin wrote:

> Soweit ich als Jura-Laie weiß kann man nicht zweimal für diesselbe Tat
> angeklagt/verurteilt werden. Wie wäre sowas juristisch zu bewerten?

es wäre ja nicht die selbe Tat nur zufälligerweise das gleiche Opfer.

Magnus

Lars Friedrich

unread,
Oct 27, 2009, 5:48:39 PM10/27/09
to
Was gef�llt dir am "Tatort 'Vermisst'" Thread nicht?
Message has been deleted

Thomas Hochstein

unread,
Oct 27, 2009, 6:15:49 PM10/27/09
to
Tobias H�berlin schrieb:

> Mal angenommen, jemand wird wegen Mordes angeklagt und verurteilt, aber es
> gibt keine Leiche, nur eine gro�e Menge Blut oder andere starke Indizien,
> die auf den Tod des Opfers schlie�en lassen. Der T�ter kommt also nach 15
> Jahren wieder frei, trifft zuf�llig sein "Opfer" und vollendet das, weswegen
> er unschuldig gesessen hat.

Dann wird er ein Wiederaufnahmeverfahren f�r die Verurteilung wegen
der ersten Tat anstrengen, das Erfolg haben und zum Freispruch f�hren
wird; daraufhin erh�lt er im Regelfall Entsch�digung f�r die zu
Unrecht erlittene Haft.

F�r die zweite Tat wird er sodann verurteilt werden und seine Strafe
verb��en m�ssen.

> Soweit ich als Jura-Laie wei� kann man nicht zweimal f�r diesselbe Tat
> angeklagt/verurteilt werden. Wie w�re sowas juristisch zu bewerten?

Nicht f�r *dieselbe* Tat, das ist richtig. Es handelt sich aber um
zwei verschiedene Taten: die erste Tat im Jahre X und die zweite Tat
im Jahre Y, die vermutlich nicht nur zu einer anderen Zeit, sondern
auch an einem anderen Ort und in anderer Weise begangen worden ist.

Der Sachverhalt war (in vergleichbarer Weise) Gegenstand eines
"Tatorts" und wurde hier in dieser Gruppe ab dem 17.10.2009
diskutiert:
| From: KH <karl-he...@web.de>
| Newsgroups: de.soc.recht.strafrecht
| Subject: Tatort "Vermisst"
| Date: Sat, 17 Oct 2009 19:37:27 +0200
| Message-ID: <hbcvc0$6gf$1...@aioe.org>
und die sich daran anschlie�ende Diskussion.

An anderem Orte wurde das unter
<http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=108780> diskutiert.

-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>

Heinz Boehringer

unread,
Oct 28, 2009, 2:51:01 AM10/28/09
to

hALLO Tobias;

> Mal angenommen, jemand wird wegen Mordes angeklagt und verurteilt, aber es

> gibt keine Leiche, nur eine gro�e Menge Blut oder andere starke Indizien,
> die auf den Tod des Opfers schlie�en lassen. Der T�ter kommt also nach 15
> Jahren wieder frei, trifft zuf�llig sein "Opfer" und vollendet das, weswegen
> er unschuldig gesessen hat.
> Soweit ich als Jura-Laie wei� kann man nicht zweimal f�r diesselbe Tat
> angeklagt/verurteilt werden. Wie w�re sowas juristisch zu bewerten?
>

Ich glaube, das gibts so nur in Amiland. Ich kann Dir da den Film
"Doppelmord" mit Tommy Lee Jones empfehlen. Abgesehen davon, dass es
ein sehr spannender Thriller ist, geht es genau um diese Thema.

Gruss
Heinz

David Seppi

unread,
Oct 29, 2009, 6:45:47 PM10/29/09
to
Heinz Boehringer schrieb:

> Ich glaube, das gibts so nur in Amiland. Ich kann Dir da den Film
> "Doppelmord" mit Tommy Lee Jones empfehlen. Abgesehen davon, dass es
> ein sehr spannender Thriller ist, geht es genau um diese Thema.

Das Thema wird dort falsch behandelt. Auch in den USA wäre die spätere,
tatsächliche Tötung als Mord strafbar.

--
David Seppi
1220 Wien

David Seppi

unread,
Oct 29, 2009, 6:47:02 PM10/29/09
to
Magnus Wagner schrieb:

> es wäre ja nicht die selbe Tat nur zufälligerweise das gleiche Opfer.

Nein, dasselbe Opfer. Das gleiche Opfer wäre ja sowieso kein Problem, da
könnten ja sogar beide sterben.

Erich Kirchmayer

unread,
Oct 30, 2009, 5:04:58 PM10/30/09
to
Hi,

Magnus Wagner <mag...@heinzigartig.de> schrieb:

> > Soweit ich als Jura-Laie weiß kann man nicht zweimal für
> > diesselbe Tat angeklagt/verurteilt werden. Wie wäre sowas
> > juristisch zu bewerten?
>
> es wäre ja nicht die selbe Tat nur zufälligerweise das gleiche
> Opfer.

...das man aber definitiv nicht 2x umbringen kann ;-)

Gru�

Erich

--
Lebe heute und freue dich auf morgen.

Dieter Hampf

unread,
Nov 9, 2009, 4:20:32 PM11/9/09
to
Tobias Hᅵberlin schrieb:

> Hallo Leute
> Mal angenommen, jemand wird wegen Mordes angeklagt und verurteilt, aber es
> gibt keine Leiche, nur eine groᅵe Menge Blut oder andere starke Indizien,
> die auf den Tod des Opfers schlieᅵen lassen. Der Tᅵter kommt also nach 15
> Jahren wieder frei, trifft zufᅵllig sein "Opfer" und vollendet das, weswegen
> er unschuldig gesessen hat.
> Soweit ich als Jura-Laie weiᅵ kann man nicht zweimal fᅵr diesselbe Tat
> angeklagt/verurteilt werden. Wie wᅵre sowas juristisch zu bewerten?
>
> Gruᅵ
> Tobi
>
>

Bin zwar Laie aber:

Wᅵre die erste Verurteilung dann nicht wergen versuchten Mordes und die
zweite wegen ("vollendeten") Mordes?

Volker Wollny

unread,
Nov 16, 2009, 8:31:13 AM11/16/09
to
Erich Kirchmayer wrote:

>> es wäre ja nicht die selbe Tat nur zufälligerweise das gleiche


>> Opfer.
>
> ...das man aber definitiv nicht 2x umbringen kann ;-)

"Das selbe" ist nich das selbe wie "das gleiche". Wenn Du mich mit meinem Auto zweimal fahren siehst, hast du zweimal das selbe Auto gesehen. Siehst Du einmal mein Auto und dasandere Mal einen anderen dunkelblauen Isuzu Tropper UBS 17 Bj. 1993 hast DU zweimal das gleiche Auto gesehen.

Bei Menschen wird es zwar wohl "den selben", kaum jedoch "den gleichen" geben, außer vielleicht, wenn es sich um eineiige Mehrlinge handelt.

Grüßle

Volker
--
Ein gesparter Pfennig ist ein verdienter Pfennig -
und zwar ein steuerfrei verdienter!
http://selbstversorger-blog.over-blog.de/
http://fokko.wordpress.com

0 new messages