Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Re: Verständnisfrage Strafanzeige

0 views
Skip to first unread message
Message has been deleted

Christian E. Naundorf

unread,
Jan 2, 2010, 12:26:30 PM1/2/10
to
Guido Busch schrieb:

> nur mal so zum als "Test" ob ich das richtig verstehe was gemeint ist;
> Im hiesigen Rechtssystem ist es so angedacht, dass die Anzeige einer
> (m�glichen) Straftat dem Anzeigenden ohne irgendwelche Hinderung (Form,
> Geld, etc.) m�glich gemacht ist und dann die Ermittlungen von Amts wegen
> stattfinden, ob eine Strafttat vorliegt bzw. wie es geahndet wird.

Das ist im wesentlichen richtig so, ja, mit einer wichtigen und einer
mehr theoretischen Erg�nzung: bei diversen (vereinfacht gesagt: a)
"kleineren" und b) "pers�nlichen") Delikten bedarf es neben der Anzeige
auch eines An_trages_ auf Verfolgung, der nicht formfrei ist (� 158 II
StPO) und au�erdem fristgebunden; was das Geld anlangt, so gibt es die -
eher theoretische - M�glichkeit, dem Anzeigeerstatter die Kosten
anzulasten, wenn vors�tzlich oder leichtfertig wahrheitswidrig angezeigt
wird, wobei darauf zu achten ist, dass es dabei um die in/bei der
Anzeige geschilderten TATSACHEN geht und NICHT um deren rechtliche
Bewertung oder Einordnung. DIE kann so falsch/�bertrieben sein wie sie
will: es ist Sache der Beh�rden, auf die Tatsachen zu "filtern".

--
Christian E. Naundorf (aka: CEN)
"Und das Wort ward Fleisch und wohnte unter uns, und wir
sahen seine Herrlichkeit: eine Herrlichkeit des ein-
geborenen Sohnes, voller Gnade und Wahrheit." (Joh 1, 14)

Erhard Schwenk

unread,
Jan 2, 2010, 1:18:49 PM1/2/10
to
Christian E. Naundorf wrote:
> Guido Busch schrieb:
>
>> nur mal so zum als "Test" ob ich das richtig verstehe was gemeint ist;
>> Im hiesigen Rechtssystem ist es so angedacht, dass die Anzeige einer
>> (m�glichen) Straftat dem Anzeigenden ohne irgendwelche Hinderung (Form,
>> Geld, etc.) m�glich gemacht ist und dann die Ermittlungen von Amts wegen
>> stattfinden, ob eine Strafttat vorliegt bzw. wie es geahndet wird.
>
> Das ist im wesentlichen richtig so, ja, mit einer wichtigen und einer
> mehr theoretischen Erg�nzung: bei diversen (vereinfacht gesagt: a)
> "kleineren" und b) "pers�nlichen") Delikten bedarf es neben der Anzeige
> auch eines An_trages_ auf Verfolgung, der nicht formfrei ist (� 158 II
> StPO) und au�erdem fristgebunden; was das Geld anlangt, so gibt es die -
> eher theoretische - M�glichkeit, dem Anzeigeerstatter die Kosten
> anzulasten, wenn vors�tzlich oder leichtfertig wahrheitswidrig angezeigt
> wird, wobei darauf zu achten ist, dass es dabei um die in/bei der
> Anzeige geschilderten TATSACHEN geht und NICHT um deren rechtliche
> Bewertung oder Einordnung. DIE kann so falsch/�bertrieben sein wie sie
> will: es ist Sache der Beh�rden, auf die Tatsachen zu "filtern".

Im extremen Einzelfall kommt bei falschen Anzeigen eventuell noch eine
Gegenanzeige wegen �bler Nachrede in Betracht, oder?

Und: das Ganze gilt nur im _Straf_rechtssystem. Es gibt daneben das
Zivilrecht, in dem wer Anspr�che geltend machen will diese im Grundsatz
selbst nachweisen bzw. glaubhaft machen mu�. Beides kann gleichzeitig
einschl�gig sein, z.B. bei Sachbesch�digung oder Diebstahl. Da kann man
dann einerseits Strafanzeige stellen (und es wird von Amts wegen
zun�chst einmal, ob diese Straftat tats�chlich vorliegt) und
andererseits bzw. anschlie�end zivilrechtlich auf Schadensersatz /
Herausgabe des Diebesguts klagen - was AFAIK allerdings wieder dadurch
kompliziert werden kann, da� Diebesgut evtl. im Rahmen des
Strafprozesses als Beweismittel sichergestellt wird.

--
Erhard Schwenk

Akkordeonjugend Baden-W�rttemberg - http://www.akkordeonjugend.de/
APAYA running System - http://www.apaya.net/

Message has been deleted

Erhard Schwenk

unread,
Jan 2, 2010, 3:41:24 PM1/2/10
to
Guido Busch wrote:

> Halt, Moment - nicht falcsh abbiegen bitte; Ich sehe bzw. hinterfrage
> jetzt mein Verst�ndnis des Systems _nur_ aus Sicht des Anzeigenden!

> (Also mal so als realit�tsfernes Beispiel: es gibt keine - oder darf es
> nicht geben? - Geb�hrenordnung f�r Strafanzeigen, einfach Straftat 10
> Euro, kleiner Verm�gensschaden 20 Euro, gro�er Verm�gensschaden 30 Euro,
> Gesundheitsschaden 40 Euro undundund ... pro Anzeige)

Nein, sowas gibts AFAIK nicht.

> Mein pers�nliches Verst�ndis lautet also; dem Anzeigenden darf die
> Erstattung einer Anzeige nicht durch Erheben von Geb�hren erschwert oder
> unm�glich gemacht werden.

Im Prinzip ja. Vorbehaltlich Mi�brauch.

>> Und: das Ganze gilt nur im _Straf_rechtssystem.

> Ja, nur genau dahin zielt meine Verst�ndnisfrage - Eindeutigkeit der
> Zuordnung eines Vorkommnis als Straftat mal vorausgesetzt.

In der Praxis hast Du halt wahrscheinlich bei fast jeder Straftat
anschlie�end auch noch zivilrechtliche Verfahren wegen Schadensersatz o.�.

Stefan Schmitz

unread,
Jan 2, 2010, 5:46:43 PM1/2/10
to
On 2 Jan., 20:30, Guido Busch <Guy.B.d...@eadrax.de> wrote:

> (Also mal so als realitätsfernes Beispiel: es gibt keine - oder darf es
> nicht geben? - Gebührenordnung für Strafanzeigen, einfach Straftat 10
> Euro, kleiner Vermögensschaden 20 Euro, großer Vermögensschaden 30 Euro,


> Gesundheitsschaden 40 Euro undundund ... pro Anzeige)

Sowas darf es nicht geben.
Der Zweck einer Anzeige ist, die Strafverfolgungsbehörden über eine
Straftat zu informieren. Das kann grundsätzlich auch anonym geschehen
(dann gibt es niemanden, dem man die Gebühr auferlegen kann), ist dann
aber nicht so verlässlich.
Gäbe es so eine Gebühr, würden Anzeigen stets anonym erstattet.

Erhard Schwenk

unread,
Jan 2, 2010, 6:44:17 PM1/2/10
to
Stefan Schmitz wrote:
> On 2 Jan., 20:30, Guido Busch <Guy.B.d...@eadrax.de> wrote:
>
>> (Also mal so als realit�tsfernes Beispiel: es gibt keine - oder darf es
>> nicht geben? - Geb�hrenordnung f�r Strafanzeigen, einfach Straftat 10
>> Euro, kleiner Verm�gensschaden 20 Euro, gro�er Verm�gensschaden 30 Euro,

>> Gesundheitsschaden 40 Euro undundund ... pro Anzeige)
>
> Sowas darf es nicht geben.
> Der Zweck einer Anzeige ist, die Strafverfolgungsbeh�rden �ber eine
> Straftat zu informieren. Das kann grunds�tzlich auch anonym geschehen
> (dann gibt es niemanden, dem man die Geb�hr auferlegen kann), ist dann
> aber nicht so verl�sslich.
> G�be es so eine Geb�hr, w�rden Anzeigen stets anonym erstattet.

Naja, bei Antragsdelikten w�r sowas theoretisch vorstellbar, oder?
D�rfte aber vermutlich verfassungswidrig sein.

Thomas Hochstein

unread,
Jan 3, 2010, 4:34:52 AM1/3/10
to
Guido Busch schrieb:

> nur mal so zum als "Test" ob ich das richtig verstehe was gemeint ist;
> Im hiesigen Rechtssystem ist es so angedacht, dass die Anzeige einer
> (m�glichen) Straftat dem Anzeigenden ohne irgendwelche Hinderung (Form,
> Geld, etc.) m�glich gemacht ist und dann die Ermittlungen von Amts wegen
> stattfinden, ob eine Strafttat vorliegt bzw. wie es geahndet wird.

Korrekt.

In Strafsachen wird von Amts wegen ermittelt, sobald eine
Strafverfolgungsbeh�rde von der m�glichen Straftat Kenntnis erlangt.
Meistens erlangt sie diese Kenntnis �ber eine Anzeige; aber auch ohne
Anzeige m��te sie ggf. Ermittlungen aufnehmen.

-thh

Message has been deleted
0 new messages