Am Thu, 23 May 2013 00:03:45 +0200 schrieb Reinhard Zwirner:
> Rupert Haselbeck schrieb:
>
> [...]
>> Was soll denn bei der geschilderten
>> Handlungsweise "fragw�rdig" sein?
>
> Darf ich als nicht Erziehungsberechtigter einfach so ein Kind mit
> mehr oder weniger - ich sag mal - "Nachdruck" gegen dessen Willen
> festhalten oder, wie Thomas vorschl�gt, beim Jugendamt abliefern?
Ich w�rde in dem Fall die Polizei hinzuziehen. Alles andere kann im Zweifel
riskant f�r Dich werden (wenn das Kind z.B. behauptet, Du h�ttest es
geschlagen oder unsittlich ber�hrt).
> Okay, wenn ich es bei einer Straftat erwische, mag das erlaubt sein,
Du darfst es festhalten bis die Polizei da ist, ja. Aber selbst irgendwo
hinbringen geht schon zu weit.
> wobei wir hier IIRC mal diskutiert haben, ob gegen�ber nicht
> Strafm�ndigen der 127 StPO �berhaupt angewendet werden kann bzw.
> darf.
Das w�rde ich bejahen, neben dem Strafrecht geht es hier ja auch um
Schadenersatz. Wenn Dir ein 13j�hriger mit einem Stein die Fensterscheibe
einwirft, dann darfst Du ihn imho sehr wohl festhalten, bis die Polizei
kommt. Auch wenn er straffrei aus der Sache rauskommt, haftet er f�r den
Schaden (im Zweifel dann, wenn er eigenes Geld verdient). Dito bei
minderj�hrigen Taschendieben. W�re ja noch sch�ner, wenn man die laufen
lassen m��te.
Gr��e,
Frank