Andreas Hermann schrieb:
> Ich hatte um eine Einschätzung gebeten, ob meinem Freund jetzt wirklich
> ein Bußgeld (angedroht werden immerhin bis zu 500€) "Festgesetzt" wird
> und er sich ggf. gerichtlich dagegen wehren muss.
Die Antwort darauf ist vierteilig.
1. Das Dürfen und Können
Die Rechtsberatung ist in Deutschland primär den rechtsberatenden
Berufen zugewiesen, die für ihre Einschätzung bezahlt werden und für
ihren Rat haften. Erlaubt ist der unentgeltliche Rechtsrat darüber
hinaus in erster Linie Volljuristen gestattet und denjenigen, die von
solchen angeleitet werden.
Es gibt - wenn überhaupt - hier nur noch sehr wenige Mitleser, die
diese Voraussetzung des rechtlichen Dürfens erfüllen. Ungeachtet der
Frage des Dürfens ist eine juristische Ausbildung und entsprechende
Praxiskenntnis aber in den meisten Fällen auch für eine sinnvolle
Bewertung des Sachverhalts erforderlich; in der Breite gilt daher
zumeist, dass wer nicht darf auch nicht kann. (Mit den üblichen
Ausnahmen derjenigen, die sich ein bestimmtes Interessensgebiet
fachlich erarbeitet haben und sich daher in diesem speziellen Bereich
so gut auskennen, dass sie die meisten Fragen auch beantworten
können.)
2. Das Wollen
Auch für denjenigen, der darf und grundsätzlich kann, ist die
Beantwortung einer Frage meistens mit Aufwand verbunden, wenn der
entsprechende Sachverhalt nicht zum täglichen Brot gehört; oft bedarf
es der Recherche, jedenfalls des Durchdenkens, ganz abgesehen davon,
dass oft wesentliche Informationen fehlen und erst erfragt werden
müssten. Das ist interessant, wenn die Frage interessant ist; Fragen
nach konkretem Rechtsrat sind es meistens nicht, so jedenfalls mein
Eindruck.
3. Die Akten- und Sachverhaltskenntnis
Eine auch nur einigermaßen fundierte, über Allgemeinplätze
hinausgehende Bewertung eines Sachverhalts erfordert die vollständige
Kenntnis der Sach- und Rechtslage, also in der Regel Kenntnis der
Verfahrensakten und ggf. darüber hinausgehende Kenntnis des
tatsächlichen Sachverhalts (und ggf. die Erarbeitung der Rechtslage,
wenn diese streitig ist). Ohne diese Kenntnis bleibt es üblicherweise
bei verschiedenen Varianten des "es kommt darauf an".
4. Vor Gericht und auf hoher See
Die abschließende Entscheidung einer Verwaltungsbehörde (im
Bußgeldverfahren bzw. im Strafverfahren der Staatsanwaltschaft) oder
dann im gerichtlichen Verfahren des Gerichts lässt sich oft nicht mit
Sicherheit vorhersehen. Mit einiger Erfahrung und entweder Kenntnis
der Materie oder - am besten: und - der lokalen Üblichkeiten lässt
sich das Ergebnis abschätzen, aber sicher vorherzusagen ist es nur
sehr selten.
(Ergänzend: "bis zu 500 EUR" ist ja wirklich eine Bagatellnorm.
Bereits für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr droht der
Gesetzgeber "bis zu 2.000 EUR" an. Trotzdem kostet das Befahren einer
Einbahnstraße in falscher Richtung gerade einmal 50,- € (mit dem
Fahrrad noch weniger).)
> Wie schon jemand anderes schrieb, ist der Karton mit dem
> Adressaufkleber vielleicht noch ein Beweis dafür. dass besagter Karton
> mal an den Empfänger geliefert wurde. Er sag aber nichts darüber aus,
> *wer* den Karton jetzt neben den Papiersammelcontainer gestellt/gelegt
> hat.
Das ist richtig, und auf diesen Standpunkt kann man sich stellen.
Man kann sich aber auch auf den Standpunkt stellen, dass ein solcher
Karton im Regelfall den Empfänger erreicht und es im Regelfall der
Empfänger ist, der ihn entsorgt und dass daher bei lebensnaher
Betrachtung nur der Empfänger als derjenige in Betracht kommt, der den
Karton dort abgelegt hat, jedenfalls so lange, wie er nicht
nachvollziehbar erklären kann, wie der Karton nach dort kommt.
Man kann jetzt spekulieren, welcher Ansicht eher zuzuneigen ist und
welche Erklärung im Zweifel "nachvollziehbar" ist. Man kann dann
überlegen, ob es sich lohnt, entsprechendes vorzubringen, um bereits
den Erlass eines Bußgeldbescheides zu vermeiden, oder ob man ggf. auch
das Einspruchsverfahren durchziehen will, mit den damit ggf.
verbundenen Kosten und Unnannehmlichkeiten. Man kann erwägen, ob es
besser ist, sich jetzt zu äußern (und ggf. wie), oder ob man das
besser erst später tut. Man kann überlegen, ob es sich lohnt,
Rechtsrat in Anspruch zu nehmen, oder ob man dies ggf. erst später tun
will (spätestens für die Rechtsbeschwerde wäre es faktisch zwingend),
oder ob man ggf. einen Bußgeldbescheid oder ein Bußgeldurteil
akzeptieren würde.
Auf alle diese Fragen gibt es verschiedene Antworten, die man werten
und abwägen muss.
> Ist die Hürde der Beweislast wirklich so niedrig, dass der Aufkleber
> reicht?
Man kann sich auf den Standpunkt stellen, dass ein Adressaufkleber
alleine nie etwas beweist, weil es so viele andere Möglichkeiten gibt,
wie das Paket dorthin gelangt sein könnte. Man kann sich auf den
Standpunkt stellen, dass ein Adressaufkleber genügt, wenn die
sonstigen Umstände plausibel sind (einigermaßen zeitnah zur Lieferung,
nahe an der Wohnung oder an einer regelmäßig befahrenen Strecke). Man
kann sich auf den Standpunkt stellen, dass ein Adressaufkleber
grundsätzlich genügt, es sei denn, der Betroffene kann entlastende
Umstände vorbringen, die im Regelfall plausible Annahme, dass der
Empfänger einer Paketsendung derjenige ist, der die Umverpackung
entsorgt, entkräften. Man kann sich auf den Standpunkt stellen, dass
dazu nur sehr überzeugende Umstände genügen (und bewegt sich dann
vermutlich am Rande des noch Vertretbaren). Man kann sich schließlich
auf den Standpunkt stellen, dass der Anscheinsbeweis durch den
Aufkleber praktisch nicht - allenfalls durch einen kompletten
Gegenbeweis - entkräftet werden kann (und dürfte dann eine
unvertretbare Auffassung haben).
Da es ja nun der von Dir geschilderte Fall nicht völlig selten sein
dürfte, wird man dazu Rechtsprechung finden oder Verwaltungspraxis
nachlesen können (oder, wenn man mit der Materie ein bißchen vertraut
ist, dann weiß man das einfach). Ohne das kann man nur spekulieren.
Und ja, ich halte es durchaus für möglich, dass zumindest die
Verwaltungsbehörde dem Adressaufkleber eine hohe Bedeutung beimisst,
und auch nicht für völlig ausgeschlossen, dass sich vielleicht am Ende
auch ein Bußgeldrichter davon überzeugen lässt.
> Dann gibt es vermutlich hier in der Gruppe Leute, die mit solchen
> Sachen Erfahrungen haben.
Möglich. Vielleicht melden die sich ja noch.