Bernd J. Kaup schrieb:
> Deine Kombination :Durchsuchung und 170,II d�rfte nur dann vorkommen,
> wenn ein Zeuge (der Anzeigeerstatter) f�r den Staatsanwalt und den
> Richter derart �berzeugend gelogen hat, dass ein die Durchsuchung
> rechtfertigender Verdacht vorlag.
Aber nicht doch. Dass ein Anfangsverdacht - und dieser reicht f�r eine
Durchsuchung aus - besteht, aber hinterher kein Tatnachweis erfolgt
(oder sich sogar die Unschuld herausstellt), ist wenn nicht
allt�glich, so doch sehr verbreitet.
> Ob diese tats�chlich in dem immensen Umfang entstehen, wie du dir
> vorstellst, wage ich zu bezweifeln. Die beschlagnahmten Gegenst�nde
> werden in der Regel bei der Kripo des Ortes in dessen
> Zust�ndigkeitsbereich die Beschlagnahme stattfand aufbewahrt und auch
> dort ausgeh�ndigt. Die Kripo hat 24/365 ge�ffnet.
Auch das trifft f�r "die Kripo" und erst recht f�r die
Asservatenverwaltung nat�rlich nicht zu. Durchgehend "ge�ffnet" hat
nur ein Kriminaldauerdienst, der als Pr�sensdienst im Sinne einer
"Kriminalwache" eingerichtet ist; weit verbreitet ist aber durchaus
die Wahrnehmung des Kriminaldauerdienstes als Rufbereitschaft. 24/7
steht nur die Schutzpolizei zur Verf�gung.