Stefan Schmitz schrieb am Freitag, 15. Dezember 2023 um 14:48:18 UTC+1:
> Ein aussichtsreiches Unternehmen wurde durch obskure Machenschaften in
> die vorläufige Insolvenz getrieben.
> Vermutlich will jemand sich die Substanz für eine lächerliche Summe
> einverleiben und wurde dabei von Mitgliedern der Chefetage unterstützt.
> Am Tag des Insolvenzantrags wurde jedenfalls einer fristlos gefeuert.
> Ziel der düpierten Miteigentümer wäre zu verhindern, dass der unbekannte
> Strippenzieher mit dem Segen des Insolvenzverwalters seinen Plan
> umsetzen kann.
>
> Grundsätzlich landet wohl jeder Insolvenzfall bei der
> Staatsanwaltschaft. Wer genau fängt dann zu welchem Zeitpunkt an zu
> ermitteln?
> Wahrscheinlich wissen die Miteigentümer Dinge, die Ermittler und
> Insolvenzverwalter erst allmählich herausfinden würden. Andererseits
> haben sie keinerlei Informationen, was da wirklich gelaufen ist.
> An wen sollten sie eine Strafanzeige mit ihrem Wissen richten, damit es
> möglichst schnell in die Ermittlungen einfließt?
An die, so vorhanden, zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft.