mir geht seit Wochen immer wieder ein Gedanke durch den Kopf: Soll ich eine
Klage (Zivil) gegen die Polizei erwirken?
Folgender Sachverhalt:
Anfang November wurde durch einen Bekannten die Polizei informiert, dass ich
hilflos in der Wohnung sei. Die Polizei kam, ich schlief auf der Couch. Um
sicher zu gehen riefen sie einen Notarzt. Die Umst�nde sind hier nicht
wichtig.
Einige Zeit vorher hatte ich mein Auto verkauft - f�r 3000,- ?. Dies Geld
hatte ich in der Wohnung in einem alten, ausgefransten Portemonaie. Zum
Zeitpunkt, als die Polizei kam, lag es auf dem Wohnzimmertisch sichtbar. Sie
fragte, ob ich es mit ins Krankenhaus nehmen wolle. Ich lehnte ab, wegen der
Gefahr des Diebstahls. Passiert ja sehr oft.
1. Fahrl�ssigkeit: Die Polizei deponierte nun die Geldb�rse in einer
Glasvitrine !!! f�r jeden ersichtlich auf dort abgestellten DVDs. Warum
nicht gleich auf die Matte vor der Haust�r ;-) ???
2. Fahrl�ssigkeit der Polizei: Die Wohnungst�r wurde nicht verschlossen,
soll hei�en, der Schl�ssel wurde zum Abschlie�en nicht benutzt, obwohl ja
m�glich. Also nur zugezogen. Die T�r schlie�t aber schlecht. Seitdem ich
hier wohne, ist sie, wenn nicht abgeschlossen, �fters von allein
aufgegangen. Das konnte die Polizei nicht wissen, aber sie h�tten
zuschlie�en m�ssen.
Tats�chlich ist die T�r w�hrend meiner Abwesenheit irgentwann aufgesprungen.
Nachbarn informierten den Vermieter, der sich gezwungen sah, weil er ja
keinen Schl�ssel besa�, den Zylinder vom Hausmeister auswechseln zu lassen.
Als ich vier Tage sp�ter aus dem KH entlassen wurde, war das Portemonaie mit
dem Geld verschwunden. Auf Nachfrage bei der Polizei, kamen diese nochmals
vorbei, um mir zu zeigen, wo sie die Geldb�rse hingelegt hatten, eben in der
f�r jeden ersichtlich in der Glasvitrine. Sie war eben weg.
Ich wurde dann einige Zeit sp�ter als Zeuge wegen Einbruchdiebstahl
vernommen. Der meine Aussage aufnehmende KOK war entr�stet �ber seine
Kollegen, erstens wegen der NICHT-SICHERSTELLUNG des hohen Betrags und
zweitens, weil sie die T�r nicht richtig verschlossen hatten und wollte
diese Beamten zu einer schriftlichen Stellungnahme auffordern.
Ich erz�hlte den Sachverhalt meinem Schwager, einem Kriminalhauptkommisar,
ob es Sinn macht, gegen die Beamten zumindest wegen Fahrl�ssigkeit eine
Anzeige zu machen, nicht wegen Korruption oder Diebstahl. Das w�re nicht zu
beweisen, denn es h�tte neben dem Hausmeister auch jeder Gelegenheitsdieb in
diesem Hochhaus gewesen sein k�nnen, da die T�r ja l�nger offen stand.
Obwohl meine Schwager meinte (34 Jahre bei der Polizei), dass es laut seiner
Erfahrung auch sehr viel "schwarze Schafe" gibt.
Aber wie gesagt, nicht beweisbar. Er sagte aber: "Die Polizei muss daf�r
Sorge tragen, dass die Haust�r so verschlossen ist, das kein Unberechtiger
in die Wohnung leichtfertig einbrechen kann und sie h�tten das Geld
sicherstellen m�ssen". Er sagte nur: "mach es nicht ohne Anwalt".
Mir geht es nur darum Euch zu fragen, ob es Sinn macht eine Anzeige gegen
die Beamten zu machen, den Diebstahl fahrl�ssig erm�glicht zu haben und zwar
in 2 F�llen (T�r nicht abgeschlossen, Geldb�rse nicht sichergestellt).
Da ich nicht im Rechtschutz bin, ist die Frage, ob sich das �berhaupt lohnt.
Den Anwalt muss ich eh bezahlen. Und gegen Polizei klagen? Hm? Wenn diese
Beamten dadurch ein Disti bekommen n�tzt mir das pers�nlich nichts. Mir geht
es nur um das Geld. Bek�me ich ggfs. das gestohlenen Geld zur�ck? Und wenn
ja, von wem? Von den Beamten selbst? Oder von der Polizei als Beh�rde,
sprich Staat?
Mich w�rde Eure Meinung dazu interessieren.
Danke.
Verklag den Bekannten, wegen Anstiftung.
> 1. Fahrl�ssigkeit: Die Polizei deponierte nun die Geldb�rse in einer
> Glasvitrine !!! f�r jeden ersichtlich auf dort abgestellten DVDs. Warum
> nicht gleich auf die Matte vor der Haust�r ;-) ???
F�r jeden ersichtlich? Oder nur f�r jemanden im Raum?
> 2. Fahrl�ssigkeit der Polizei: Die Wohnungst�r wurde nicht verschlossen,
> soll hei�en, der Schl�ssel wurde zum Abschlie�en nicht benutzt, obwohl
> ja m�glich. Also nur zugezogen. Die T�r schlie�t aber schlecht. Seitdem
> ich hier wohne, ist sie, wenn nicht abgeschlossen, �fters von allein
> aufgegangen. Das konnte die Polizei nicht wissen, aber sie h�tten
> zuschlie�en m�ssen.
Die T�r wurde verschlossen, nur nicht abgeschlossen.
> Tats�chlich ist die T�r w�hrend meiner Abwesenheit irgentwann
> aufgesprungen. Nachbarn informierten den Vermieter, der sich gezwungen
> sah, weil er ja keinen Schl�ssel besa�, den Zylinder vom Hausmeister
> auswechseln zu lassen.
H�tte er nicht. Eine Reparatur der T�r/T�rzarge w�re auch ohne gegangen.
> Mich w�rde Eure Meinung dazu interessieren.
Meiner Meinung nach wurdest Du zu fr�h wieder aus der Obhut der �rzte
entlassen.
Ciao/HaJo
>
>> 1. Fahrl�ssigkeit: Die Polizei deponierte nun die Geldb�rse in einer
>> Glasvitrine !!! f�r jeden ersichtlich auf dort abgestellten DVDs. Warum
>> nicht gleich auf die Matte vor der Haust�r ;-) ???
>
> F�r jeden ersichtlich? Oder nur f�r jemanden im Raum?
>
F�r jemanden, der durch Zufall die bereits offene Wohnung betreten konnte !
Nat�rlich nur f�r jemanden im Raum - kopfsch�tteln
>> 2. Fahrl�ssigkeit der Polizei: Die Wohnungst�r wurde nicht verschlossen,
>> soll hei�en, der Schl�ssel wurde zum Abschlie�en nicht benutzt, obwohl
>> ja m�glich. Also nur zugezogen. Die T�r schlie�t aber schlecht. Seitdem
>> ich hier wohne, ist sie, wenn nicht abgeschlossen, �fters von allein
>> aufgegangen. Das konnte die Polizei nicht wissen, aber sie h�tten
>> zuschlie�en m�ssen.
>
> Die T�r wurde verschlossen, nur nicht abgeschlossen.
Eben - und das war die Pflicht der Beamten.
>
>> Tats�chlich ist die T�r w�hrend meiner Abwesenheit irgentwann
>> aufgesprungen. Nachbarn informierten den Vermieter, der sich gezwungen
>> sah, weil er ja keinen Schl�ssel besa�, den Zylinder vom Hausmeister
>> auswechseln zu lassen.
>
> H�tte er nicht. Eine Reparatur der T�r/T�rzarge w�re auch ohne gegangen.
>
Uninteressant. Fakt ist, Schlie�zylinder wurde erneuert.
>> Mich w�rde Eure Meinung dazu interessieren.
>
> Meiner Meinung nach wurdest Du zu fr�h wieder aus der Obhut der �rzte
> entlassen.
>
Kopfsch�ttel ! Zu fr�h? Wohl eher zu sp�t, wie sich herausgestellt hat.
> Ciao/HaJo
HaJo, Du hast scheinbar nicht verstanden, warum ich hier schreibe. Die
letzte unqualifierte Aussage versteht wer will - ich nicht.
Also nicht wie vorher behauptet 'f�r jeden ersichtlich'. Deine
Glaubw�rdigkeit ist damit zweifelhaft, und genau so wird man Dich bei
passender Gelegenheit zurpfl�cken. Nimm professionelle Hilfe in Anspruch!
> Eben - und das war die Pflicht der Beamten.
War sie das? Die T�r wurde verschlossen. Hast Du den Dir bekannten
Defekt der T�r den Polizisten mitgeteilt?
> Uninteressant. Fakt ist, Schlie�zylinder wurde erneuert.
Weils Dir nicht in den Kram passt ist es Uninteresant, schon klar. Warum
hast Du Dich nicht rechtzeitig darum gek�mmert, den Defekt abstellen zu
lassen und damit andere nicht notwendige Massnahmen verhindert?
Ciao/HaJo
>mir geht seit Wochen immer wieder ein Gedanke durch den Kopf: Soll ich eine
>Klage (Zivil) gegen die Polizei erwirken?
>Newsgroups: de.soc.recht.strafrecht
da passt schonmal was nicht
>Mir geht es nur darum Euch zu fragen, ob es Sinn macht eine Anzeige gegen
>die Beamten zu machen, den Diebstahl fahrl�ssig erm�glicht zu haben und zwar
>in 2 F�llen (T�r nicht abgeschlossen, Geldb�rse nicht sichergestellt).
>
>Da ich nicht im Rechtschutz bin, ist die Frage, ob sich das �berhaupt lohnt.
>Den Anwalt muss ich eh bezahlen.
nein, den bezahlt der Staat.
Deswegen nennt man den auch Staatsanwalt.
>Mir geht es nur um das Geld.
und warum diskutierst du dann �ber Strafanzeigen?
>Bek�me ich ggfs. das gestohlenen Geld zur�ck? Und wenn
>ja, von wem? Von den Beamten selbst? Oder von der Polizei als Beh�rde,
>sprich Staat?
du suchst �839 BGB i.V.m. Art. 34 GG
... einen mir nur schwer verst�ndlichen Sachverhalt...
Was ich mich frage:
Warum sollten die vor Ort eingesetzten Beamten zu etwas *verpflichtet*
gewesen sein, was Du selbst zuvor nicht f�r n�tig erachtet hast? Du hast
zuvor keine Dringlichkeit daf�r gesehen, das Geld an einem sicheren Ort
zu verwahren (Bank/Sparkasse etc.) sondern selbiges doch auch einfach
nur in Deiner Wohnung aufbewahrt.
Warum nun sollte eine *Verpflichtung* seitens der Polizeibeamten bestehen,
mit dem Geld anders zu verfahren, als Du es selbst zuvor getan hast? Warum
zum Teufel h�tten Sie es anders sichern *m�ssen*?
OK, sinnvollerweise h�tten Sie es tun *k�nnen*, aber dass sie es *gemusst*
h�tten - nein, das kann ich nicht erkennen. Letztendlich lagerte das Geld
nach
dem Polizeieinsatz doch genau so sicher oder unsicher wie vor dem Einsatz.
Zusammenfassend d�rfte man folgendes feststellen: Wo keine Pflicht zum
Handeln gegeben ist, wird es schwer sein, jemandem Fahrl�ssigkeit durch
Nichtstun vorzuwerfen.
Zu der angeblich nicht verschlossenen T�r m�chte ich folgendes anmerken:
Ich glaube Dir schlicht und ergreifend nicht, dass es so war, wie Du
schriebst.
Wenn die T�r nur schlecht verschlie�bar ist, so war dies auch f�r denjenigen
erkennbar, der sie verschloss, als man Deine Wohnung verlie�, mithin h�tten
das auch die eingesetzten Polizeibeamten bemerkt. Warum nun h�tten sie die
T�r dann nicht richtig abschlie�en sollen? Und wenn sie sich tats�chlich
nicht
darum gek�mmert h�tten - warum hast Du dann nicht darauf *bestanden*, dass
die T�r verschlossen wird? Na ja, und wenn Du nun behauptest, Du habest das
gar nicht (mehr) mitbekommen - wie kannst du Dir dann so sicher sein, dass
es
genau so passiert ist, wie Du es hier beschreibst?
Lange Rede, kurzer Sinn - das mit der T�r wirft mir zu viele Fragen auf, als
dass ich es Dir glauben k�nnte. Na ja; und auch diesbez�glich gilt:
Sp�testens
vor Gericht wirst Du fahrl�ssiges Handeln *nachweisen* m�ssen, wenn Du
die Polizeibeamten haftbar machen willst.
Lass Dich ggf. von einem Anwalt beraten. Wenn der Dir zum Klagen r�t, dann
solltest Du schon mal das n�tige Kleingeld bereit halten. Aussicht auf
Erfolg
d�rfte der auch nicht so richtig erkennen, zumindest wenn er ehrlich ist...
:-)
Aussicht darauf, Geld an dieser Geschichte/an Dir zu verdienen - das wird er
aber erkennen... ;-)
--
Gru�,
Kurt
--
Gru�,
Ingo
> War sie das? Die T�r wurde verschlossen. Hast Du den Dir bekannten
> Defekt der T�r den Polizisten mitgeteilt?
Es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass das blo�w verschlie�en
ohne Abschlie�en bei l�ngerer Abwesenheit (m.W. bereits alles �ber eine
Stunde!) im Falle eines Wohnungseinbruchs als fahrl�ssig, evtl. sogar
als grob fahrl�ssig gilt. Der Schl�ssel ist also in jedem Fall
herumzudrehen, wenn absehbar ist, dass die Wohnung mehrere Tage(!) vom
Inhaber nicht betreten wird.
Das gilt auch f�r T�ren, die v�llig intakt sind.
--
Gru�,
Ingo
HaJo Hachtkemper <dezember_zwe...@newsgroups.02368.net>
schrieb:
> War sie das? Die T�r wurde verschlossen. Hast Du den Dir bekannten
> Defekt der T�r den Polizisten mitgeteilt?
Muss ja nicht sein. Die Polizei selbst empfiehlt auf Beratungstagen
u.v.m. jedem Bewohner, seine Haus- bzw. Wohnungst�r beim Verlassen
abzu_sperren_ , da bekanntermassen auch eine funktionst�chtige T�r die
nur zugeschnappt ist f�r Einbrecher �berhaupt kein Problem darstellt.
Mit Werkzeug f�r wenige Cent lassen sich normale "eingeschnappte"
Wohnungst�ren so schnell �ffnen wie mit einem Schl�ssel....
> > Uninteressant. Fakt ist, Schlie�zylinder wurde erneuert.
>
> Weils Dir nicht in den Kram passt ist es Uninteresant, schon klar.
Der Hausmeister hat wohl erkannt, dass nur ein Zusperren der Wohnung
sicher ist und hat den Zylinder getauscht. Dies war wohl die schnellste
und einfachste Methode f�r ihn. Bei verzogenem Rahmen etc. ist das auch
so, eine Reparatur der T�r/Zarge ist weitaus aufw�ndiger.
> Warum hast Du Dich nicht rechtzeitig darum gek�mmert, den Defekt
> abstellen zu lassen
Weil bisher das normale Zusperren v�llig ausgereicht hat oder weil eine
angek�ndigte Reparatur durch den Vermieter bisher eben noch nicht
erfolgt ist?
Von der Polizei kann und darf man erwarten, dass sie eine
Eigentumssicherung so vornimmt, wie sie es selbst in Faltbl�ttern,
Beratungstagen usw. empfiehlt.
Gru�
Erich
--
Lebe heute und freue dich auf morgen.
Alle anderen versuchen - statt auf meine Fragen zu antworten - mir was
anzudichten.
Eine Unversch�mtheit. VIELEN DANK AUCH !
"Jochen Maess" <xjmd...@yahoo.de> schrieb im Newsbeitrag
news:hgq76s$lfm$1...@online.de...