Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Re: Werbungskosten ohne nicht selbständige Arbeit

1 view
Skip to first unread message

Detlef Meißner

unread,
Jun 13, 2023, 5:21:08 AM6/13/23
to
Am 13.06.2023 um 11:13 schrieb Martin Τrautmann:

> Werbungskosten kann ich nur ansetzen, soweit ich Angestellter bin?

Nein.

> Verstehe ich richtig, dass ich so gut wie keine Kosten für
> Kapitaleinnahmen mehr absetzen kann, wie z.B.
> * Depotgebühren
> * Fondsgebühren
> * Werbungskosten für Telefon/Fahrten/Beratung?
>
> Oder habe ich einfach noch nicht verstanden, wo ich die anzusetzen habe.

Werbungskostenabzug wurde mit der Einführung der Sparar-Puschbeträge
abgeschafft.

> Dito kosten für Einnahmen aus Vermietung - konkret die Bürokosten dafür:
> Arbeitszimmer, Telefon, Büromaterial usw. Ich habe mehrere Wohnungen
> geerbt und der Papierkram übersteigt den Platz auf dem Esstisch...

Das kannst du bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ansetzen.

Detlef

--
Für objektiv wird man gehalten, wenn man den Leuten recht
gibt. (Crignis)

Thomas Homilius

unread,
Jun 13, 2023, 2:54:37 PM6/13/23
to
Am 2023-06-13 um 11:13 schrieb Martin Τrautmann:
> Verstehe ich richtig, dass ich so gut wie keine Kosten für
> Kapitaleinnahmen mehr absetzen kann

§ 20 EStG
(9) Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als
Werbungskosten ein Betrag von 1 000 Euro abzuziehen
(Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist
ausgeschlossen.


--
Thomas Homilius
E-Mail: Thomas....@gmail.com | PGP-Key: 0xA5AD0637441E286F
https://www.xup.in/dl,15928715/2016-06-18_PA-ThomasHomilius.jpg/
https://www1.xup.in/exec/ximg.php?fid=15928715
http://paypal.me/ThomasHomilius

Detlef Meißner

unread,
Jun 13, 2023, 3:01:14 PM6/13/23
to
Am 13.06.2023 um 20:54 schrieb Thomas Homilius:
> Am 2023-06-13 um 11:13 schrieb Martin Τrautmann:
>> Verstehe ich richtig, dass ich so gut wie keine Kosten für
>> Kapitaleinnahmen mehr absetzen kann
>
> § 20 EStG
> (9) Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als
> Werbungskosten ein Betrag von 1 000 Euro abzuziehen
> (Sparer-Pauschbetrag);

Aber erst für das Steuerjahr 2023. Vorher waren es 801 €.
0 new messages