Detlef Meißner
unread,Jun 13, 2023, 5:21:08 AM6/13/23You do not have permission to delete messages in this group
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Am 13.06.2023 um 11:13 schrieb Martin Τrautmann:
> Werbungskosten kann ich nur ansetzen, soweit ich Angestellter bin?
Nein.
> Verstehe ich richtig, dass ich so gut wie keine Kosten für
> Kapitaleinnahmen mehr absetzen kann, wie z.B.
> * Depotgebühren
> * Fondsgebühren
> * Werbungskosten für Telefon/Fahrten/Beratung?
>
> Oder habe ich einfach noch nicht verstanden, wo ich die anzusetzen habe.
Werbungskostenabzug wurde mit der Einführung der Sparar-Puschbeträge
abgeschafft.
> Dito kosten für Einnahmen aus Vermietung - konkret die Bürokosten dafür:
> Arbeitszimmer, Telefon, Büromaterial usw. Ich habe mehrere Wohnungen
> geerbt und der Papierkram übersteigt den Platz auf dem Esstisch...
Das kannst du bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ansetzen.
Detlef
--
Für objektiv wird man gehalten, wenn man den Leuten recht
gibt. (Crignis)