von 1997 bis 2002 hatte ich ein Gewerbe angemeldet.
Im November 1998 traf ein Beitragsbescheid über 90 DM hier ein. Den habe
ich geflissentlich übersehen und auch die dazugehörige Mahnung aus dem
Jahre *2002*.
Heute traf nun überraschend ein Beitragsbescheid ein für den IHK-Beitrag
1999, 2000 und 2001 - insgesamt eine stolze Summe von gut 356 EUR.
Am liebsten wäre mir natürlich, damit ließe sich genauso verfahren wie
mit dem ersten von '98, aber ich befürchte, das wird nix.
Meine Fragen:
1. Verjährt der Bescheid überhaupt?
2. Wenn ja, wie sehen die Fristen aus? Wann ensteht die Forderung
überhaupt, dem Datum des Bescheids, oder Ende des jeweiligen Beitragsjahres?
Grüße,
Christian
>Meine Fragen:
Frage nicht, zahle. Und beiß die Zähne zusammen.
Kathinkas law!
Martin
--
Aussagen sind stets IMHO und ohne Gewähr,
Ausnahmen bestätigen die Regel, Regeln gelten nur im Prinzip
Auf Unvollständigkeit wird ausdrücklich hingewiesen!
Die Grenzen hierfür habe ich aber nicht im Kopf - schau auf websites.
"Martin Hentrich" <tax...@aol.com> schrieb im Newsbeitrag
news:cas4q2$gu0$02$1...@news.t-online.com...
> von 1997 bis 2002 hatte ich ein Gewerbe angemeldet.
> Im November 1998 traf ein Beitragsbescheid über 90 DM hier
> ein. Den habe ich geflissentlich übersehen und auch die
> dazugehörige Mahnung aus dem Jahre *2002*.
>
> Heute traf nun überraschend
Ernsthaft?
> ein Beitragsbescheid ein für den
> IHK-Beitrag 1999, 2000 und 2001 - insgesamt eine stolze Summe
> von gut 356 EUR.
> Am liebsten wäre mir natürlich, damit ließe sich genauso
> verfahren wie mit dem ersten von '98, aber ich befürchte,
> das wird nix.
>
> Meine Fragen:
> 1. Verjährt der Bescheid überhaupt?
> 2. Wenn ja, wie sehen die Fristen aus? Wann ensteht die
> Forderung überhaupt, dem Datum des Bescheids, oder Ende des
> jeweiligen Beitragsjahres?
Wenn Du (durch ESt-Bescheide) nachweisen kannst, dass Dein
Gewinn unterhalb der relevanten Grenze lag, ab der Beiträge
erhoben werden, hast Du evtl. (_sehr_ eventuell) eine Chance,
wenn Du einen freundlichen Antrag auf Beitragserlass stellst.
Anderenfalls würde ich mich auf "Zahlung" einstellen.
Grüße
Matthias
>> Heute traf nun überraschend
>
> Ernsthaft?
2004 für 1999 und zwei Jahre nach Gewerbeabmeldung? Ja, das ist
überraschend.
> Wenn Du (durch ESt-Bescheide) nachweisen kannst, dass Dein
> Gewinn unterhalb der relevanten Grenze lag, ab der Beiträge
> erhoben werden, hast Du evtl. (_sehr_ eventuell) eine Chance,
Ne, die kennen meine Zahlen, die sind bis auf das Cent im Bescheid
aufgeführt.
> Anderenfalls würde ich mich auf "Zahlung" einstellen.
Grmpf.
Trotzdem interessiert mich grundsätzlich ob und wenn ja welche
Verjährung greift.
Ich kenne zwar die gängigen Listen, aber solche "Gebühren" kann ich da
nicht ganz einordnen.
Christian
laut § 3 Abs. 8 IHKG i.V.m. § 169 AO gilt eine 4 jährige
Festsetzungsverjährungsfrist.
Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist,
also für 1999 am
31.12.1999 allerdings würde ich behaupten, dass auch § 170 AO gilt. Somit
erst mit Erteilung
des StBescheides (wäre wohl sowas wie ein Grundlagenbescheid), wenn das FA
nicht tätig
wird nach 3 Jahren also am 31.12.2002 + 4 Jahre = 31.12.2006.
Gruß
tmg