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Kapitalerträge bei Gemeinschaftskonten getrennter Steuersubjekte

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Andreas Quast

unread,
Aug 9, 2023, 5:56:22 AM8/9/23
to
Moin,

zwei Lebenspartner, beide getrennt eigene Steuererklärungen abgeben,
haben für alle Kosten eines gemeinsamen Wohnobjekts ein
Gemeinschaftsgirokonto, auf dem sich allmählich ein Guthaben ansammelt.

Wenn sie das Guthaben jetzt auf einem Tagesgeldkonto parken, fallen
dafür Zinserträge an. Wie gehen sie zweckmäßig damit um?

Variante A:
Jeder 50% der Quellensteuer in seiner Steuererklärung angeben? Führt das
nicht zu Nachfragen und Komplikationen? So richtig kann man in Anlage
KAP das nicht erklären, zumal einzelne Konten dort nicht angeführt
werden können.

Man will das Finanzamt ja nicht überfordern. Beide haben noch eigene
Ehepartner, 1x getrennt lebend und veranlagt, 1x noch in
Gütergemeinschaft gemeinsam veranlagt.

Beim zweiten droht aufgrund der komplizierten Konstruktion - die aber
nicht geändert werden soll - auch noch eine Zweitwohnungssteuer.

oder Variante B:
Geld anlegen und die Quellensteuer einfach nicht erklären?

Gibt es noch eine Variante C oder was würdet Ihr raten?
Euer
aq

Stefan Schmitz

unread,
Aug 9, 2023, 7:47:20 AM8/9/23
to
Am 09.08.2023 um 11:56 schrieb Andreas Quast:
> Moin,
>
> zwei Lebenspartner, beide getrennt eigene Steuererklärungen abgeben,
> haben für alle Kosten eines gemeinsamen Wohnobjekts ein
> Gemeinschaftsgirokonto, auf dem sich allmählich ein Guthaben ansammelt.
>
> Wenn sie das Guthaben jetzt auf einem Tagesgeldkonto parken, fallen
> dafür Zinserträge an. Wie gehen sie zweckmäßig damit um?
>
> Variante A:
> Jeder 50% der Quellensteuer in seiner Steuererklärung angeben? Führt das
> nicht zu Nachfragen und Komplikationen? So richtig kann man in Anlage
> KAP das nicht erklären, zumal einzelne Konten dort nicht angeführt
> werden können.

Wie sieht denn die Steuerbescheinigung für das gemeinsame Konto aus? Ich
könnte mir vorstellen, dass die Bank jedem eine über die hälftigen
Beträge aus.
Ansonsten sind ja eh die Beträge anhand der Bescheinigungen
nachzuweisen. Wenn es eine gemeinsame Bescheinigung gibt, ist es nicht
abwegig, dass beide sie für den halben Betrag einreichen.
Sicherheitshalber kann man auch eine Berechnung beilegen, auf der das
eine Konto zur Hälfte berücksichtigt wird.

> Man will das Finanzamt ja nicht überfordern. Beide haben noch eigene
> Ehepartner, 1x getrennt lebend und veranlagt, 1x noch in
> Gütergemeinschaft gemeinsam veranlagt.
>
> Beim zweiten droht aufgrund der komplizierten Konstruktion - die aber
> nicht geändert werden soll - auch noch eine Zweitwohnungssteuer.
>
> oder Variante B:
> Geld anlegen und die Quellensteuer einfach nicht erklären?
>
> Gibt es noch eine Variante C oder was würdet Ihr raten?

Warum muss das Geld gemeinsam geparkt werden? Es könnte auch jeder für
sich ein Tagesgeldkonto führen.

Andreas Quast

unread,
Aug 9, 2023, 9:41:12 AM8/9/23
to
Am 09.08.23 um 13:47 schrieb Stefan Schmitz:

> Wie sieht denn die Steuerbescheinigung für das gemeinsame Konto aus? Ich
> könnte mir vorstellen, dass die Bank jedem eine über die hälftigen
> Beträge aus.

Die Bank stellt eine Bescheinigung pro Konto aus und nach meinen
Erfahrungen mit Banken ist bei deren digigtalen Betriebsabläufen nicht
einzugreifen - auch wenn die Ausstellung der Zinsbescheinigungen von
Januar bis Juli dauert.

> Ansonsten sind ja eh die Beträge anhand der Bescheinigungen
> nachzuweisen. Wenn es eine gemeinsame Bescheinigung gibt, ist es nicht
> abwegig, dass beide sie für den halben Betrag einreichen.
> Sicherheitshalber kann man auch eine Berechnung beilegen, auf der das
> eine Konto zur Hälfte berücksichtigt wird.

Die Bescheinigungen werden doch i.a. nicht abgefordert. Werden sie
anhand der SteuerID vielleicht sowieso gemeldet und sind deshalb
nachvollziehbar?

> Warum muss das Geld gemeinsam geparkt werden? Es könnte auch jeder für
> sich ein Tagesgeldkonto führen.

Dann müsste das vergemeinschaftete Geld ja wieder auf die Einzelkonten
zurücküberwiesen werden. Die angesparten Beträge sollen aber auch weiter
beiden für das Haus zur Verfügung stehen (auch wenn einer von beiden
ausfällt).

Stefan Schmitz

unread,
Aug 9, 2023, 10:06:03 AM8/9/23
to
Am 09.08.2023 um 15:41 schrieb Andreas Quast:
> Am 09.08.23 um 13:47 schrieb Stefan Schmitz:
>
>> Wie sieht denn die Steuerbescheinigung für das gemeinsame Konto aus?
>> Ich könnte mir vorstellen, dass die Bank jedem eine über die hälftigen
>> Beträge aus.
>
> Die Bank stellt eine Bescheinigung pro Konto aus und nach meinen
> Erfahrungen mit Banken ist bei deren digigtalen Betriebsabläufen nicht
> einzugreifen - auch wenn die Ausstellung der Zinsbescheinigungen von
> Januar bis Juli dauert.

Und wie sind die Abläufe für Gemeinschaftskonten? Ich habe keins und
weiß es darum nicht.

>> Ansonsten sind ja eh die Beträge anhand der Bescheinigungen
>> nachzuweisen. Wenn es eine gemeinsame Bescheinigung gibt, ist es nicht
>> abwegig, dass beide sie für den halben Betrag einreichen.
>> Sicherheitshalber kann man auch eine Berechnung beilegen, auf der das
>> eine Konto zur Hälfte berücksichtigt wird.
>
> Die Bescheinigungen werden doch i.a. nicht abgefordert. Werden sie
> anhand der SteuerID vielleicht sowieso gemeldet und sind deshalb
> nachvollziehbar?

Wenn sie nicht mal angefordert werden, hat das Finanzamt keinen Grund,
über die Aufteilung auf die Kontoinhaber zu meckern. Meckert es doch,
reicht man die Bescheinigungen ein, ggfs. mit Erläuterung.

>> Warum muss das Geld gemeinsam geparkt werden? Es könnte auch jeder für
>> sich ein Tagesgeldkonto führen.
>
> Dann müsste das vergemeinschaftete Geld ja wieder auf die Einzelkonten
> zurücküberwiesen werden. Die angesparten Beträge sollen aber auch weiter
> beiden für das Haus zur Verfügung stehen (auch wenn einer von beiden
> ausfällt).

Überwiesen werden muss auch auf das Gemeinschafts-Tagesgeldkonto. Wenn
von beiden TGK nur auf das gemeinsame Girokonto übertragen werden kann,
wäre die Forderung erfüllt.

Diedrich Ehlerding

unread,
Aug 9, 2023, 10:42:11 AM8/9/23
to
Andreas Quast meinte:

> Wenn sie das Guthaben jetzt auf einem Tagesgeldkonto parken, fallen
> dafür Zinserträge an. Wie gehen sie zweckmäßig damit um?
>
> Variante A:
> Jeder 50% der Quellensteuer in seiner Steuererklärung angeben? Führt
> das nicht zu Nachfragen und Komplikationen? So richtig kann man in
> Anlage KAP das nicht erklären, zumal einzelne Konten dort nicht
> angeführt werden können.

Lohnt sich das denn überhaupt? Um welche Summen geht es denn; und die
Quellensteuer anzugeben hat doch nur dann Sinn, wenn der persönliche
Steuersatz unter 25% liegt.
--
gpg-Key (DSA 1024) D36AD663E6DB91A4
fingerprint = 2983 4D54 E00B 8483 B5B8 C7D1 D36A D663 E6DB 91A4
HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.

Matthias Hanft

unread,
Aug 9, 2023, 11:47:52 AM8/9/23
to
Stefan Schmitz schrieb:
>
> Und wie sind die Abläufe für Gemeinschaftskonten? Ich habe keins und
> weiß es darum nicht.

Unterschiedlich. Manche Banken stellen *eine* Bescheinigung für das
Konto insgesamt aus (wofür man dann im Steuerprogramm z.B. eine hälftige
Aufteilung eingeben kann); andere Banken schicken zwei separate Beschei-
nigungen, wo in jeder das gleiche (=die Hälfte) drinsteht.

Gruß Matthias.

ottitale

unread,
Aug 9, 2023, 1:29:49 PM8/9/23
to
Andreas Quast <bu3ro...@fr33n3t.de> fragte am 9.8.2023, 11:56:19 zum
Thema "Kapitalerträge bei Gemeinschaftskonten getrennter Steuersubjekte":

> Moin,
>
> zwei Lebenspartner, beide getrennt eigene Steuererklärungen abgeben,
> haben für alle Kosten eines gemeinsamen Wohnobjekts ein
> Gemeinschaftsgirokonto, auf dem sich allmählich ein Guthaben ansammelt.

Und reichen denn diese beiden eine Erklärung zur gesonderten und
einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen als
Grundstücksgemeinschaft ein?

> Wenn sie das Guthaben jetzt auf einem Tagesgeldkonto parken, fallen
> dafür Zinserträge an. Wie gehen sie zweckmäßig damit um?

Sie erklären diese in der egF-Erklärung.

> Variante A:
> Jeder 50% der Quellensteuer in seiner Steuererklärung angeben? Führt das
> nicht zu Nachfragen und Komplikationen? So richtig kann man in Anlage
> KAP das nicht erklären, zumal einzelne Konten dort nicht angeführt
> werden können.
>
> Man will das Finanzamt ja nicht überfordern. Beide haben noch eigene
> Ehepartner, 1x getrennt lebend und veranlagt, 1x noch in
> Gütergemeinschaft gemeinsam veranlagt.

Sind also Personen, die nur über das gemeinsame besessene Wohnobjekt
"verbunden" sind.

> Beim zweiten droht aufgrund der komplizierten Konstruktion - die aber
> nicht geändert werden soll - auch noch eine Zweitwohnungssteuer.
>
> oder Variante B:
> Geld anlegen und die Quellensteuer einfach nicht erklären?
>
> Gibt es noch eine Variante C oder was würdet Ihr raten?
> Euer

Sprich mit einem kompetenten Steuerberater...


Andreas Quast

unread,
Aug 10, 2023, 4:33:35 AM8/10/23
to
Am 09.08.23 um 19:29 schrieb ottitale:

> Und reichen denn diese beiden eine Erklärung zur gesonderten und
> einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen als
> Grundstücksgemeinschaft ein?

Da eine der beiden das Haus selbst bewohnt und die andere sich auch dort
aufhält (gemeldet bei der Ehefrau) und keine Erträge erwirtschaftet
werden, sind sie der Meinung, dass das das FA nichts angeht. Im
Grundbuch stehen sie 50%/50%.

>> Wenn sie das Guthaben jetzt auf einem Tagesgeldkonto parken, fallen
>> dafür Zinserträge an. Wie gehen sie zweckmäßig damit um?
>
> Sie erklären diese in der egF-Erklärung.

> Sind also Personen, die nur über das gemeinsame besessene Wohnobjekt
> "verbunden" sind.

richtig, da beide in die Ursprungsfamilie vererben wollen und nicht an
ihrer jeweiligen Ehe rütteln.

> Sprich mit einem kompetenten Steuerberater...

ich glaube, das lohnt sich nicht bei den am Ende doch lausigen Zinsen.
aq

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