Andreas Quast <
bu3ro...@fr33n3t.de> fragte am 9.8.2023, 11:56:19 zum
Thema "Kapitalerträge bei Gemeinschaftskonten getrennter Steuersubjekte":
> Moin,
>
> zwei Lebenspartner, beide getrennt eigene Steuererklärungen abgeben,
> haben für alle Kosten eines gemeinsamen Wohnobjekts ein
> Gemeinschaftsgirokonto, auf dem sich allmählich ein Guthaben ansammelt.
Und reichen denn diese beiden eine Erklärung zur gesonderten und
einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen als
Grundstücksgemeinschaft ein?
> Wenn sie das Guthaben jetzt auf einem Tagesgeldkonto parken, fallen
> dafür Zinserträge an. Wie gehen sie zweckmäßig damit um?
Sie erklären diese in der egF-Erklärung.
> Variante A:
> Jeder 50% der Quellensteuer in seiner Steuererklärung angeben? Führt das
> nicht zu Nachfragen und Komplikationen? So richtig kann man in Anlage
> KAP das nicht erklären, zumal einzelne Konten dort nicht angeführt
> werden können.
>
> Man will das Finanzamt ja nicht überfordern. Beide haben noch eigene
> Ehepartner, 1x getrennt lebend und veranlagt, 1x noch in
> Gütergemeinschaft gemeinsam veranlagt.
Sind also Personen, die nur über das gemeinsame besessene Wohnobjekt
"verbunden" sind.
> Beim zweiten droht aufgrund der komplizierten Konstruktion - die aber
> nicht geändert werden soll - auch noch eine Zweitwohnungssteuer.
>
> oder Variante B:
> Geld anlegen und die Quellensteuer einfach nicht erklären?
>
> Gibt es noch eine Variante C oder was würdet Ihr raten?
> Euer
Sprich mit einem kompetenten Steuerberater...