soweit ich das verstehe muss man bei Anlagenabgängen durch Verkauf drei
Buchungen tätigen:
1) Abschreibung bis Verkaufsmonat (wen ich am 15. verkaufe
einschließlich dieses Monats oder ausschließlich?)
2) Restbuchwert auf 2310 o. 2315
3) Erlös/Verlust als Betriebsausgabe
Wie sieht es aber aus bei einer Anlage, die kaputt gegangen ist und
weder verkauft noch ins Privatvermögen übernommen wird?
1) ist klar, aber was ist dann 2) Buchungsgewinn oder Verlust und was
ist Betriebsausgabe?
Danke für Hinweise.
Gruß
Franz
Franz-Josef Herpers schrieb:
> Hallo *,
>
> soweit ich das verstehe muss man bei Anlagenabgängen durch Verkauf drei
> Buchungen tätigen:
> 1) Abschreibung bis Verkaufsmonat (wen ich am 15. verkaufe
> einschließlich dieses Monats oder ausschließlich?)
> 2) Restbuchwert auf 2310 o. 2315
> 3) Erlös/Verlust als Betriebsausgabe
Kommt drauf an.
>
> Wie sieht es aber aus bei einer Anlage, die kaputt gegangen ist und
> weder verkauft noch ins Privatvermögen übernommen wird?
> 1) ist klar, aber was ist dann 2) Buchungsgewinn oder Verlust und was
> ist Betriebsausgabe?
Ganz einfach: erste Buchung AfA, zweite Buchung: Anlageabgang (Aufwand)
an Anlagevermögen.
Die Buchung an Konto 2310 ist doch die Betriebsausgabe nach dem SKR03!
Nur beim Verkauf/Privatentnahme kommt noch eine Buchung hinzu, nämlich:
Bank an Erlöse Verkauf Anlagevermögen
MfG
Christian
danke erstmal.
Wie mache ich es bei einem Teilabgang einer Anlage mitten im Jahr?
Restbuchwert am Anfang des Jahres ermitteln, Abgang buchen und dann am
Ende des Jahres die Gesamtanlage ganz normal weiter abschreiben? Oder
muss ich da jetzt die Abschreibung für den Teilabgang berechnen und am
Ende des Jahres bei der Abschreibung der Gesamtanlage wieder rausrechnen...
Gruß
Franz
Was ist das, ein Teilabgang?
> Restbuchwert am Anfang des Jahres ermitteln, Abgang buchen und dann am
> Ende des Jahres die Gesamtanlage ganz normal weiter abschreiben? Oder
> muss ich da jetzt die Abschreibung für den Teilabgang berechnen und am
> Ende des Jahres bei der Abschreibung der Gesamtanlage wieder rausrechnen...
>
Also ich buche die ganzen Abschreibungen und Abgänge
am Ende des Jahres bei der Bilanzerstellung. Wozu sollen
einzelne Buchungen im Laufe des Jahres gut sein?
Da nimmt man ein anständiges Programm dafür (Anlagenbuchhaltg.)
und bucht nur die Summen je Anlageart (Fahrzeuge, Maschinen,
Geschäftsausstattung, Software...)
Mir scheint, du machst dir das Leben unnötig schwer :-)
--
Mfg Karl Jenz * Bitte keine E-Mail an mich *
http://karl.jenz.bei.t-online.de/
>>Wie mache ich es bei einem Teilabgang einer Anlage mitten im Jahr?
>>
> Was ist das, ein Teilabgang?
Z.B. ein Drucker der zu einer Computeranlage gehört und nun ausgemustert
wird, bevor die Gesamtanlage gänzlich abgeschrieben ist.
>
> Also ich buche die ganzen Abschreibungen und Abgänge
> am Ende des Jahres bei der Bilanzerstellung. Wozu sollen
> einzelne Buchungen im Laufe des Jahres gut sein?
Da habe ich mich ungenau ausgedrückt. Ich buche auch alles am Ende des
Jahres, aber wie gehe ich mit einem Teilabgang um der z.B. im August
passiert ist. Erstmal muss ich dann den Restbuchwert dieses Teils
ermitteln. Am einfachsten wäre es, wenn ich einfach den RBW zum Anfang
des Jahres nähme, den RBW der Gesamtanlage um diesen Betrag verminderte
und am Ende des Jahres ganz normal die Gesamtanlage weiter mit dem
verminderten RBW abschreibe.
Ist das so OK oder muss ich nun (wie ja korrekterweise beim Abgang einer
ganzen Anlage mitten im Jahr) für den Teil den Anteil der Abschreibung
bis August berechnen und dann , tja was dann eigentlich wäre die nächste
Frage?
Gruß
Franz
Hallo, das leuchtet ein.
Würde ich so machen:
Computeranlage alt mit Drucker 4.500,-- EUR Afa 3.000,--
Bei diesem Abgang würde ich die Computeranlage
einfach aufteilen in der Anlagenbuchhaltung:
Computeranlage (ohne Drucker) 4.000,-- Afa 2.850,--
Drucker (Teil von Computeranlage) 500,-- Afa 150,--
Damit kann ich dann den Drucker einfach abgehen lassen
über die Anlagenbuchhaltung und habe damit keine
Probleme. Also ehrlich gesagt, würde ich einen Drucker
von 500 EUR nicht extra abgehen lassen, wenn der Teil
einer Computeranlage ist. Der Aufwand lohnt einfach
nicht.
>
> Da habe ich mich ungenau ausgedrückt. Ich buche auch alles am Ende des
> Jahres, aber wie gehe ich mit einem Teilabgang um der z.B. im August
> passiert ist. Erstmal muss ich dann den Restbuchwert dieses Teils
> ermitteln.
Mit meinem Vorschlag ist das ein Kinderspiel, würde ich
einfach so machen (aufteilen).
>
> Ist das so OK oder muss ich nun (wie ja korrekterweise beim Abgang einer
> ganzen Anlage mitten im Jahr) für den Teil den Anteil der Abschreibung
> bis August berechnen und dann , tja was dann eigentlich wäre die nächste
> Frage?
>
Ja, zuerst kommt die Abschreibung und dann bleit ein Rest
der zu einem *Verlust bei Abgang von Anlagevermögen* führt.
Teilweise kann auch ein Ertrag verbleiben, wenn du den
Drucker verkaufen kannst. Bei einer guten Anlagenbuchhaltung
gibst du einfach das *Austrittsdatum* nebst Verkaufserlös
ein und die Software liefert automatisch die richtigen Zahlen.
In letzter Zeit ist bei den Steuerprogrammen oftmals so eine
Anlagenbuchhaltung dabei, habe aber keine Ahnung, ob
man damit wirklich vernünftig arbeiten kann.
Die nächste Frage wäre vielleicht: wie bucht man Verkäufe
von Anlagegegenständen? Am besten ein eigenes Sachkonto
nehmen, zum Beispiel: Verkauf von Anlagen (wegen der
Mehrwertsteuer). Dort kannst du alle Anlagenverkäufe
buchen, egal ob PKW, Geschäftsausstattung, Software oder
was sonst.
Letztlich muss die Summe deines Anlagenspiegels mit der
Summe deiner Sachkonten übereinstimmen. Nach Buchung
der Abschreibungen und Abgangspositionen ergibt sich
zum Beispiel laut Anlagenspiegel insgesamt ein Restwert
von 15.000 EUR, bei dem die Abgänge schon nicht mehr
enthalten sind. Nun kommt die Gegenprobe:
Saldo PKW 8.000,--
Saldo Geschäftsausstattung 4.000,--
Saldo Software 5.000,--
Saldo Anlagenverkäufe -2.000,--
ergibt insgesamt 15.000,--
Es stimmt also :-)
> Hallo, das leuchtet ein.
> Würde ich so machen:
> Computeranlage alt mit Drucker 4.500,-- EUR Afa 3.000,--
>
> Bei diesem Abgang würde ich die Computeranlage
> einfach aufteilen in der Anlagenbuchhaltung:
> Computeranlage (ohne Drucker) 4.000,-- Afa 2.850,--
> Drucker (Teil von Computeranlage) 500,-- Afa 150,--
Ja, wollte ich auch so angehen, aber es wird von den Zahlen her dann
eben immer komplizierter, weil der Teilabgang im zweiten Jahr
hinzugekommen ist (erstes Jahr nur halb abgeschrieben, da Computer in
zweiter Jahreshälfte gekauft).
> Damit kann ich dann den Drucker einfach abgehen lassen
> über die Anlagenbuchhaltung und habe damit keine
> Probleme. Also ehrlich gesagt, würde ich einen Drucker
> von 500 EUR nicht extra abgehen lassen, wenn der Teil
> einer Computeranlage ist. Der Aufwand lohnt einfach
> nicht.
Sehe ich auch so. Aber gut zu wissen was man sich alles erspart.
> Ja, zuerst kommt die Abschreibung und dann bleit ein Rest
> der zu einem *Verlust bei Abgang von Anlagevermögen* führt.
Ja, und eben die Errechnung dieser Abschreibung nervt im Detail ohne SW.
Ist der Drucker z.B. am 15.08. abgegangen, muss ich dann diesen Monat
noch mit abschreiben? Wie errechnet man die einzelne Abschreibung für
einen Zugang im zweiten Jahr.... Geht sicherlich alles, aber ich muss ja
auch noch was arbeiten und Geldverdienen..;-)
> Es stimmt also :-)
Jo, danke jedenfalls für Deine ausführlichen Anmerkungen.
Gruß
Franz