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Artikelset mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen

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Andreas Bockelmann

unread,
Jan 6, 2021, 4:16:02 AM1/6/21
to
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage:

Ein Getränkehersteller möchte für der Eroberung neuer Supermärkte, die seine
Produkte verkaufen sollen "Starter-Packs" zusammenstellen.

Diese sollen bestehen aus:
1) 80 Portionen des Getränks (Lebensmittel, verminderter Steuersatz)
2) 20 Gläsern mit Aufdruck des Herstellernamens (normaler Steuersatz)
3) Einem Verkaufsständer, einweg aus bedruckter Wellpappe

Das ganze Dingen soll einen Gesamtpreis erhalten, eine Auflistung der
Einzelpreise pro Position ist ausdrücklich unerwünscht.

Frage des Nicht-Buchhalters: Zu welchem Steuersatz wird das Komplettpaket in
Deutschland verkauft?

--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann

Marc Haber

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Jan 6, 2021, 7:41:24 AM1/6/21
to
Ich tippe mal, Adsorptionstheorie, 19 %.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834

Andreas Bockelmann

unread,
Jan 6, 2021, 8:32:02 AM1/6/21
to
Marc Haber schrieb:
> Andreas Bockelmann <xot...@gmx.de> wrote:
>> Hallo zusammen,
>>
>> ich habe mal eine Frage:
>>
>> Ein Getränkehersteller möchte für der Eroberung neuer Supermärkte, die seine
>> Produkte verkaufen sollen "Starter-Packs" zusammenstellen.
>>
>> Diese sollen bestehen aus:
>> 1) 80 Portionen des Getränks (Lebensmittel, verminderter Steuersatz)
>> 2) 20 Gläsern mit Aufdruck des Herstellernamens (normaler Steuersatz)
>> 3) Einem Verkaufsständer, einweg aus bedruckter Wellpappe
>>
>> Das ganze Dingen soll einen Gesamtpreis erhalten, eine Auflistung der
>> Einzelpreise pro Position ist ausdrücklich unerwünscht.
>>
>> Frage des Nicht-Buchhalters: Zu welchem Steuersatz wird das Komplettpaket in
>> Deutschland verkauft?
>
> Ich tippe mal, Adsorptionstheorie, 19 %.

Das war auch mein Tipp. Aber eine andere Alternative wäre für mich gewesen
nach der Artikelgruppe zu gehen, die den meisten Umsatz bewirkt und dann,
ähnlich wie bei Portokosten zu argumentieren "Nebenleistung folgt der
Hauptleistung".

Danke fürs Mitdenken.

Matthias Hanft

unread,
Jan 6, 2021, 12:03:16 PM1/6/21
to
Andreas Bockelmann schrieb:
>
> Das war auch mein Tipp. Aber eine andere Alternative wäre für mich gewesen
> nach der Artikelgruppe zu gehen, die den meisten Umsatz bewirkt und dann,
> ähnlich wie bei Portokosten zu argumentieren "Nebenleistung folgt der
> Hauptleistung".

Man macht sicher nix falsch, wenn man das Zeug anteilig zu unterschiedlichen
USt-Sätzen verkauft. Deswegen kann dem Endkunden/Verbraucher ja immer noch
ein einheitlicher Preis à la "39,95 €" ausgewiesen werden, denn dem ist die
enthaltene Mwst. ja wurscht. Und B2B (Hersteller->Supermarkt) erst recht,
denn die verhandeln ja eh nur über Nettopreise.

Spaßhalber hab ich mal nach
https://www.google.com/search?q=umsatzsteuer+bei+gemischten+lieferungen
gegoogelt. Der Knackpunkt scheint die Definition der "einheitlichen
Leistung" zu sein; es gibt auch UStR dazu:
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/269694_29/
und Berge von BMF-Schreiben, BFH-Urteilen usw. usf.

Ich würde das nicht selber entscheiden wollen (sondern einen Steuerberater
fragen, der für seine Auskunft haftet; oder - wenn man das künftig in
größerem Stil vorhat - evtl. sogar eine "verbindliche Auskunft" vom
Finanzamt einholen).

Abgesehen davon: Hat denn noch niemand beim Karstadt einen Fresskorb
gekauft, wo Schnaps und Wurst drin waren? Was stand denn da auf dem
Kassenbon?

Gruß Matthias.

Andreas Bockelmann

unread,
Jan 7, 2021, 6:48:03 AM1/7/21
to
Matthias Hanft schrieb:

> Ich würde das nicht selber entscheiden wollen (sondern einen Steuerberater
> fragen, der für seine Auskunft haftet; oder - wenn man das künftig in
> größerem Stil vorhat - evtl. sogar eine "verbindliche Auskunft" vom
> Finanzamt einholen).

Ja, danke, darauf wird es hinauslaufen.

Matthias Hanft

unread,
Jan 7, 2021, 11:55:57 AM1/7/21
to
Andreas Bockelmann schrieb:
>
> Ja, danke, darauf wird es hinauslaufen.

Ich hoffe, du gibst hier Rückmeldung, was dabei herausgekommen ist :-)

Gruß Matthias.

Andreas Bockelmann

unread,
Jan 8, 2021, 3:17:58 AM1/8/21
to
Matthias Hanft schrieb:
Ich muss zugeben, dass ich hier nicht direkt betroffen bin. Die Frage
tauchte bei einem Kunden auf, den ich nicht einmal direkt berate. Aber ich
werde den Kollegen fragen, der den Kunden buchhaltungsmäßig betreut.

Wir dürfen dem Kunden ohnehin keine Steuerberatung anbieten.

Andreas Bockelmann

unread,
Jan 8, 2021, 6:46:02 AM1/8/21
to
Matthias Hanft schrieb:
Hallo Matthias,

der Steuerberater hat gesprochen:
Das Produkt muss tatsächlich aufgesplittet werden. Alle Komponenten mit 19%
USt und alle Komponenten zu 7% USt werden jeweils zusammengefasst und
einzeln in den belegen aufgeführt.

Beim Verkaufsset gibt es somit teil 1 und Teil 2.

Matthias Hanft

unread,
Jan 8, 2021, 7:51:30 AM1/8/21
to
Andreas Bockelmann schrieb:
>
> der Steuerberater hat gesprochen:
> Das Produkt muss tatsächlich aufgesplittet werden. Alle Komponenten mit 19%
> USt und alle Komponenten zu 7% USt werden jeweils zusammengefasst und
> einzeln in den belegen aufgeführt.

Ah, danke! Schrub ich ja schon in meinem ersten Beitrag :-)

Dann ist das wohl doch keine "einheitliche Leistung". Naja, wenns der
Endkunde/Verbraucher in einem Supermarkt für die ausgezeichneten 39,95 €
Gesamtpreis kauft, kann ihm ja auch wurscht sein, wie viel 19%/7% da
drin steckt - es kostet ihn ja immer 39,95...

Gruß Matthias.

Marc Haber

unread,
Jan 9, 2021, 6:10:26 AM1/9/21
to
Andreas Bockelmann <xot...@gmx.de> wrote:
>der Steuerberater hat gesprochen:
>Das Produkt muss tatsächlich aufgesplittet werden. Alle Komponenten mit 19%
>USt und alle Komponenten zu 7% USt werden jeweils zusammengefasst und
>einzeln in den belegen aufgeführt.
>
>Beim Verkaufsset gibt es somit teil 1 und Teil 2.

In Schnellrestaurants gibt es oftmals bei Menüs, die aus Essen und
Getränk bestehen, eine Fußnote, in der steht, dass der Menürabatt auf
das Getränk gewährt wird.

Marc Haber

unread,
Jan 9, 2021, 6:13:09 AM1/9/21
to
Beim Verbuchen der Dezemberrechnnugen für Telekommunikationsleistungen
(DSL, Mobilfunk, Serverhousing) bin ich diesen Monat fast blöd
geworden, bei dem taggenauen Aufsplitten der Umsatzsteuer für Beträge
von unter 30 Euro brutto. Da ist man echt versucht, das einheitlich
mit 16 % Vorsteuer zu buchen und bei einer Steuerprüfung zu
argumentieren, man hätte mit der inkorrekten Verbuchung ja zu den
eigenen Ungunsten gehandelt.

Was allerdings auch daran liegt, dass die UX-Katastrophe der von mir
verwendeten Buchhaltungssoftware bei Splittbuchungen gerade zu epische
Ausmaße erreicht, bis hin zum plötzlichen Bestehen auf die Eingabe
eines Dezimalkomma, wo es in demselben Dialogfeld in der "normalen"
Betriebsart auch ohne geht. Da ist dann die Mobilfunkrechnung
plötzlich 990 Euro hoch.

Matthias Hanft

unread,
Jan 9, 2021, 7:41:13 AM1/9/21
to
Marc Haber schrieb:
>
> Beim Verbuchen der Dezemberrechnnugen für Telekommunikationsleistungen
> (DSL, Mobilfunk, Serverhousing) bin ich diesen Monat fast blöd
> geworden, bei dem taggenauen Aufsplitten der Umsatzsteuer für Beträge
> von unter 30 Euro brutto. Da ist man echt versucht, das einheitlich
> mit 16 % Vorsteuer zu buchen und bei einer Steuerprüfung zu
> argumentieren, man hätte mit der inkorrekten Verbuchung ja zu den
> eigenen Ungunsten gehandelt.

Da hatte ich eigentlich keine Probleme...

> Was allerdings auch daran liegt, dass die UX-Katastrophe der von mir
> verwendeten Buchhaltungssoftware bei Splittbuchungen gerade zu epische
> Ausmaße erreicht, bis hin zum plötzlichen Bestehen auf die Eingabe
> eines Dezimalkomma, wo es in demselben Dialogfeld in der "normalen"
> Betriebsart auch ohne geht. Da ist dann die Mobilfunkrechnung
> plötzlich 990 Euro hoch.

...ich hab halt vorher mitm Taschenrechner die zwei Bruttobeträge
ausgerechnet (den einen inkl. 16% Vorsteuer, den anderen inkl. 19%
Vorsteuer - die Nettosummenbeträge für beide Teile stehen ja auf
der Rechnung, so dass das nur zwei Rechenvorgänge sind), und beide
in einer Splitbuchung jeweils mit dem passenden Steuerschlüssel
eingegeben.

Also wenn die Rechnung so ausschaut...

Dings xxxx Euro
Bums xxxx Euro
-------------------
Nettosumme 100 Euro
16% Mwst. auf 60 Euro = 9,60 Euro
19% Mwst. auf 40 Euro = 7,60 Euro
----------------------------
Zu zahlender Betrag 117,20 Euro
============================

dann macht man einfach eine Splitbuchung über 117,20 Euro, einmal
69,60 Euro mit dem Steuerkennzeichen für 16% und einmal 47,60 Euro
mit 19% und fertig.

Oder hab ich da was übersehen?

Gruß Matthias.

Marc Haber

unread,
Jan 9, 2021, 2:13:17 PM1/9/21
to
Matthias Hanft <m...@hanft.de> wrote:
>Oder hab ich da was übersehen?

Alleine dass man für die Vorbereitung der Bedienung einer Software
einen Taschenrechner braucht und dann bei der Eingabe in dieser Form
_so_ höllisch aufpassen muss, geht gar nicht.

Die Software soll mich unterstützen und mir keine Fallen stellen.

Matthias Hanft

unread,
Jan 10, 2021, 3:34:25 AM1/10/21
to
Marc Haber schrieb:
>
> Alleine dass man für die Vorbereitung der Bedienung einer Software
> einen Taschenrechner braucht und dann bei der Eingabe in dieser Form
> _so_ höllisch aufpassen muss, geht gar nicht.

Man kann bei der Eingabe links auf "Brutto/Netto" klicken und dann die
60 und 40 Euro aus meinem Beispiel direkt abtippen, dann braucht man
keinen Taschenrechner :-)

Aber jetzt wirds hier langsam etwas OffTopic... :-)

Gruß Matthias.

Matthias Hanft

unread,
Jan 10, 2021, 3:45:06 AM1/10/21
to
Martin Gerdes schrieb:
>
> Im Restaurant ist es egal, da wird alles mit dem höheren MwSt-Satz
> versteuert.

Wenn man's mitnimmt, nicht, denn...

> Unterliegt beim Mitnehmen das Futter dem niedrigen MwSt-Satz, das
> Getränk dem höheren?

...das ist tatsächlich so, deswegen wird man bei McD & Co. auch
immer gefragt "hier essen oder mitnehmen?" und dann stehen 19%
oder 7% (oder was diese Woche grad gilt) auf der Rechnung. Bei
Mitnehmessen verdienen die also mehr, weil der Endpreis für den
Kunden ja immer gleich bleibt.

Ich weiß nicht, ob das heute noch so ist, aber 1988 gabs bei
McD in Frankreich zwei Aushänge mit Preisen - einen mit den
Hieresspreisen und einen mit den Mitnehmpreisen. Weil auch
dort für Mitnehmessen reduzierte Mwst. galt, waren die Mit-
nehmpreise daher tatsächlich auch für den Endkunden billiger.

> Im Supermarkt kostet Mineralwasser (für mich unverständlicherweise) den
> höheren MwSt-Satz.

Das ist ja in Nr. 34 in http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/anlage_2.html
auch ausdrücklich vom reduzierten Mwst.-Satz ausgenommen.

Gruß Matthias.

Marc Haber

unread,
Jan 10, 2021, 4:13:37 AM1/10/21
to
Martin Gerdes <martin...@gmx.de> wrote:
>Unterliegt beim Mitnehmen das Futter dem niedrigen MwSt-Satz, das
>Getränk dem höheren?

So ist es.

Marc Haber

unread,
Jan 10, 2021, 5:10:37 AM1/10/21
to
Matthias Hanft <m...@hanft.de> wrote:
>Marc Haber schrieb:
>> Alleine dass man für die Vorbereitung der Bedienung einer Software
>> einen Taschenrechner braucht und dann bei der Eingabe in dieser Form
>> _so_ höllisch aufpassen muss, geht gar nicht.
>
>Man kann bei der Eingabe links auf "Brutto/Netto" klicken und dann die
>60 und 40 Euro aus meinem Beispiel direkt abtippen, dann braucht man
>keinen Taschenrechner :-)

Das hat interessante andere Nebenwirkungen.

>Aber jetzt wirds hier langsam etwas OffTopic... :-)

In der Tat.

Marc Haber

unread,
Jan 10, 2021, 5:11:27 AM1/10/21
to
Matthias Hanft <m...@hanft.de> wrote:
>Ich weiß nicht, ob das heute noch so ist, aber 1988 gabs bei
>McD in Frankreich zwei Aushänge mit Preisen - einen mit den
>Hieresspreisen und einen mit den Mitnehmpreisen. Weil auch
>dort für Mitnehmessen reduzierte Mwst. galt, waren die Mit-
>nehmpreise daher tatsächlich auch für den Endkunden billiger.

Ich kenne mindestens einen Bahnhofsbäcker mit Sitzgelegenheiten, bei
dem das Brötchen "zum hier essen" tatsächlich teurer ist.
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