Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Addition geringwertiger Güter (GWG) ?

0 views
Skip to first unread message

Oliver Teske

unread,
Oct 28, 2004, 8:24:41 AM10/28/04
to
Hallo zusammen,

ich habe von einem Bekannten gehört dass wenn man sich für sein Gewerbe
einen Rechner und einen TFT einzeln käuft, dass das Finanzamt beides als
eine Anschaffung berechnet, da ein TFT ja einzeln nicht funktionstüchtig
sei. Und wenn dann beide zusammen die Grenze von 410? ohne MwSt (GWG)
überschreiten, dann müssen diese auch abgeschrieben werden.
Ist da was dran? Und gibt es eine Art Höchstbetrag der pro Jahr für IT
angerechnet werden darf, oder ist es möglich jetzt noch kräftig einzukaufen
um den Gewinn etwas zu drücken, so lange einzelne Rechnungen unterhalb der
410? liegen?

Veilen Dank vorab, mfg,
Oliver


Message has been deleted

Lutz Schulze

unread,
Oct 28, 2004, 8:59:56 AM10/28/04
to
On Thu, 28 Oct 2004 14:35:07 +0200, Matthias Koehler
<nutz...@koehler-film.info> wrote:

>Du leidest unter Dezemberfiber, das ist aber leicht heilbar. Ein guter
>Unternehmer schielt nicht danach, wie er durch kurzfristigen Kauf von
>geringwertigen Wirtschaftsgütern seinen Gewinn drücken kann. Sondern er
>kauft genau die Sachen, die er für seinen Betrieb braucht. Und dann wirklich
>beste Qualität.

Trotzdem ist es ja nicht falsch, rechtzeitig vor Jahresende noch
sinnvolle Dinge zu tun, die danach vielleicht weniger Wirkung
entfalten würden.

Lutz
--
Temperatur und mehr mit dem PC messen - auch im Netzwerk: http://www.messpc.de
jetzt neu: Ethernetbox für direkten Anschluss der Sensoren im Netzwerk
http://www.netzwerkseite.de - die Seite rund um EDV-Netzwerke
http://www.snmpview.de - kostenloser SNMP-Monitor jetzt in Version 2.5

Oliver Teske

unread,
Oct 28, 2004, 9:00:33 AM10/28/04
to
Hallo Matthias,

vielen Dank für Deine Antwort. Wenn man das richtige Schlagwort "Selbständig
nutzbar" kennt, findet man auch Etliches zu dem Thema. Trotzdem muss ich
hier nochmal nachhaken. Ich leide nicht unter dem Dezemberfieber, ob ich
jetzt unbegrenzt Rechnungen sammeln kann war nur eine allgemeine Frage die
jetzt nicht speziell auf mein Vorhaben abzielt (habe ich vielleicht nicht
deutlich genug hervorgehoben).

Bei mir sieht es so aus, dass ich mir dieses Jahr ein Notebook gekauft habe
dass ich selbstverständlich über mehrere Jahre abschreíbe. Zudem habe ich
einen Rechner durch den Neuerwerb zahlreicher Komponenten aufgerüstet, wobei
keine einzeln über 410 Euro gekostet hat. Nun möchte ich etwas Platz auf
meinem Schreibtisch schaffen und zwei alte flackernde Monitore durch TFTs -
die jeweils bei ca 400 Euro liegen - ersetzen, allerdings sind diese für
einen dritten Rechner gedacht. Dass diese Anschaffung auf das Jahresende
fällt ist reiner Zufall, die waren schon länger notwendig. Muss ich jetzt
alles in einen Topf schmeissen und abschreiben, oder kann ich, da die
Hardware nachweislich ja nicht für das Notebook ist, genausowenig wie die
TFTs, und auch kein sonstiger Rechner momentan mehr abgeschrieben wird, die
Komponenten einzeln verrechnen, da sie ja nicht wirklich zusammen genutzt
werden?

Vielen Dank nochmals und viele Grüße,
Oliver

Ahmed Martens

unread,
Oct 28, 2004, 9:13:58 AM10/28/04
to

Hallo Oliver,

"Oliver Teske" schrieb:

> Hallo Matthias,
>
> [...]


> Zudem habe ich einen Rechner durch den Neuerwerb
> zahlreicher Komponenten aufgerüstet, wobei keine einzeln über 410
> Euro gekostet hat.

Bei einem neuen Computer wären die Komponenten mit als AK-Bestandteil
mitzuaktivieren und über die Laufzeit abzuschreiben.

> Nun möchte ich etwas Platz auf meinem
> Schreibtisch schaffen und zwei alte flackernde Monitore durch TFTs -
> die jeweils bei ca 400 Euro liegen - ersetzen, allerdings sind diese
> für einen dritten Rechner gedacht.

1 Monitor ist als Ersatz für den vorhandenen Computer als Ersatz für den
alten Monitor auch wieder hinzuzurechnen und über die Restlaufzeit (0
Jahre) wieder abzuschreiben. In diesem Fall also gleich als Aufwand
(Reparatur).

1 Monitor für den neuen Computer = siehe Komponenten.

> [...]

Gruß Ahmed

--
Antworten bitte nur in der Newsgroup.

Oliver Teske

unread,
Oct 28, 2004, 9:27:18 AM10/28/04
to
Hallo Ahmed,

> > Zudem habe ich einen Rechner durch den Neuerwerb
> > zahlreicher Komponenten aufgerüstet, wobei keine einzeln über 410
> > Euro gekostet hat.
>
> Bei einem neuen Computer wären die Komponenten mit als AK-Bestandteil
> mitzuaktivieren und über die Laufzeit abzuschreiben.

Die Komponenten sind allerdings für einen alten Rechner gewesen, der schon
vollständig abgeschrieben ist. Zusammen leigen diese allerdings über 410
Euro, müssen diese jetzt neu über drei Jahre abgeschrieben werden?

> > Nun möchte ich etwas Platz auf meinem
> > Schreibtisch schaffen und zwei alte flackernde Monitore durch TFTs -
> > die jeweils bei ca 400 Euro liegen - ersetzen, allerdings sind diese
> > für einen dritten Rechner gedacht.
>
> 1 Monitor ist als Ersatz für den vorhandenen Computer als Ersatz für den
> alten Monitor auch wieder hinzuzurechnen und über die Restlaufzeit (0
> Jahre) wieder abzuschreiben. In diesem Fall also gleich als Aufwand
> (Reparatur).
>
> 1 Monitor für den neuen Computer = siehe Komponenten.

Es geht hierbei um einen anderen Rechner als den oben aufgerüsteten, an den
zur Zeit zwei alte Röhrenmonitore im Dualview-Modus angeschlossen sind.
Diese gehen mittlerweile extrem auf die Augen und ich würde sie gerne durch
zwei TFTs ersetzen, die zusammen auf 800 Euro kämen. Zählt das dann immer
noch als Reperatur, oder müsste der Gesamtbetrag für reperatur auch unter
410 Euro liegen?

Vielen Dank für die zahlreichen raschen Antworten,
Oliver


Ahmed Martens

unread,
Oct 28, 2004, 9:46:53 AM10/28/04
to
Hallo Oliver,

"Oliver Teske" schrieb:

> Hallo Ahmed,


>
> > > Zudem habe ich einen Rechner durch den Neuerwerb
> > > zahlreicher Komponenten aufgerüstet, wobei keine einzeln über 410
> > > Euro gekostet hat.
> >
> > Bei einem neuen Computer wären die Komponenten mit als
> > AK-Bestandteil mitzuaktivieren und über die Laufzeit abzuschreiben.
>
> Die Komponenten sind allerdings für einen alten Rechner gewesen, der
> schon vollständig abgeschrieben ist. Zusammen leigen diese
> allerdings über 410 Euro, müssen diese jetzt neu über drei Jahre
> abgeschrieben werden?
>

Nein, es ist immer auf die Restlaufzeit, in diesem Fall also 0 Jahre,
abzuschreiben. Hier ist es also Reparatur-Aufwand, da die noch
verbleibende Nutzungsdauer 0 Jahre ist und die Nutzungsdauer durch den
Einbau der neuen Komponenten sich nicht verlängern wird.

> > > Nun möchte ich etwas Platz auf meinem
> > > Schreibtisch schaffen und zwei alte flackernde Monitore durch
> > > TFTs - die jeweils bei ca 400 Euro liegen - ersetzen, allerdings
> > > sind diese für einen dritten Rechner gedacht.
> >
> > 1 Monitor ist als Ersatz für den vorhandenen Computer als Ersatz
> > für den alten Monitor auch wieder hinzuzurechnen und über die
> > Restlaufzeit (0 Jahre) wieder abzuschreiben. In diesem Fall also
> > gleich als Aufwand (Reparatur).
> >
> > 1 Monitor für den neuen Computer = siehe Komponenten.
>
> Es geht hierbei um einen anderen Rechner als den oben aufgerüsteten,
> an den zur Zeit zwei alte Röhrenmonitore im Dualview-Modus
> angeschlossen sind. Diese gehen mittlerweile extrem auf die Augen
> und ich würde sie gerne durch zwei TFTs ersetzen, die zusammen auf
> 800 Euro kämen. Zählt das dann immer noch als Reperatur, oder müsste
> der Gesamtbetrag für reperatur auch unter 410 Euro liegen?

Sorry, hatte nicht gedacht das es ein Dualview-Arbeitsplatz ist. In
diesem Fall sind die Monitore natürlich auf diesen Computer zu
aktivieren und auch auf die Restlaufzeit abzuschreiben. Das kann eben
dazuführen, dass ein sehr teuerer Monitor für einen alten Computer immer
sofortiger Aufwand wird. Das hat der BFH aber so eindeutig geregelt,
indem er diesen Komponenten keine selbständige Nutzbarkeit zusprach.

Gerd Kluger

unread,
Oct 28, 2004, 9:49:55 AM10/28/04
to
"Oliver Teske" <nospam...@web.de> wrote in message news:clqs48$hqk$03$1...@news.t-online.com...

> Hallo Ahmed,
>
> > > Zudem habe ich einen Rechner durch den Neuerwerb
> > > zahlreicher Komponenten aufgerüstet, wobei keine einzeln über 410
> > > Euro gekostet hat.
> >
> > Bei einem neuen Computer wären die Komponenten mit als AK-Bestandteil
> > mitzuaktivieren und über die Laufzeit abzuschreiben.
>
> Die Komponenten sind allerdings für einen alten Rechner gewesen, der schon
> vollständig abgeschrieben ist. Zusammen leigen diese allerdings über 410
> Euro, müssen diese jetzt neu über drei Jahre abgeschrieben werden?

IMHO auf die voraussichtliche Restnutzungsdauer, die auch kürzer sein kann,
da trotz Aufrüstung der Rechner wohl kaum mit einem aktuellen vergleichbar
ist. Vielleicht wurden ja auch einige Komponenten als Ersatz für defekte
Komonenten ausgetauscht, das wäre dann Reparaturaufwand, der sofort
abgeschrieben werden kann.

> > > Nun möchte ich etwas Platz auf meinem
> > > Schreibtisch schaffen und zwei alte flackernde Monitore durch TFTs -
> > > die jeweils bei ca 400 Euro liegen - ersetzen, allerdings sind diese
> > > für einen dritten Rechner gedacht.
> >
> > 1 Monitor ist als Ersatz für den vorhandenen Computer als Ersatz für den
> > alten Monitor auch wieder hinzuzurechnen und über die Restlaufzeit (0
> > Jahre) wieder abzuschreiben. In diesem Fall also gleich als Aufwand
> > (Reparatur).
> >
> > 1 Monitor für den neuen Computer = siehe Komponenten.
>
> Es geht hierbei um einen anderen Rechner als den oben aufgerüsteten, an den
> zur Zeit zwei alte Röhrenmonitore im Dualview-Modus angeschlossen sind.
> Diese gehen mittlerweile extrem auf die Augen und ich würde sie gerne durch
> zwei TFTs ersetzen, die zusammen auf 800 Euro kämen. Zählt das dann immer
> noch als Reperatur, oder müsste der Gesamtbetrag für reperatur auch unter
> 410 Euro liegen?

Nein, Reparatur ist unbegrenzt sofort abschreibbar. Ich könnte mir aber
vorstellen, dass hier jemand stutzen wird. Prinzipiell liegt Reparatur-
aufwand nur dann vor, wenn dies nicht mit einer Aufrüstung einhergeht.
Hättest Du die 2 CRTs durch neuen CRTs ersetzt, wäre es wohl kein Problem
gewesen, TFTs sind aber deutlich hochwertiger. Und Du kannst hier nicht
argumentieren wie z.B. bei Platten, wo es oft kleine PLatten nicht mehr
gibt oder der Kauf wirtschaftlich unsinnig wäre.

Gruß
Gerd

Oliver Teske

unread,
Oct 28, 2004, 10:09:58 AM10/28/04
to
Hallo Gerd,

> Nein, Reparatur ist unbegrenzt sofort abschreibbar. Ich könnte mir aber
> vorstellen, dass hier jemand stutzen wird. Prinzipiell liegt Reparatur-
> aufwand nur dann vor, wenn dies nicht mit einer Aufrüstung einhergeht.
> Hättest Du die 2 CRTs durch neuen CRTs ersetzt, wäre es wohl kein Problem
> gewesen, TFTs sind aber deutlich hochwertiger. Und Du kannst hier nicht
> argumentieren wie z.B. bei Platten, wo es oft kleine PLatten nicht mehr
> gibt oder der Kauf wirtschaftlich unsinnig wäre.

Aber kann man denn von mir erwarten dass ich mir jetzt gleichwertige CRTs
kaufe? Oder müssen die neuen Monitore lediglich in etwa im gleichen
Preissegment liegen wie die damals gekauften zum damaligen Zeitpunkt? Wenn
ich mir jetzt zwei neue 21 Toll CRTs hole kosten die nur noch einen
Bruchteil von dem was ich damals dafür bezahlt habe und da die
Preisentwicklung bei TFTs in die gleiche Richtung geht, wäre die
Preisdifferenz bei dem Neuerwerb von 21 Zoll CRTs größer als bei 19 Zoll
TFTs.

Danke und viele Grüße,
Oliver


Ahmed Martens

unread,
Oct 28, 2004, 10:21:37 AM10/28/04
to
Hallo Oliver,

"Oliver Teske" schrieb:

> Hallo Gerd,

nein, natürlich kannst Du den technischen Fortschritt mitnehmen ohne
weitere Konsequenz. Die Frage ist nur, verlängert sich die Nutzungsdauer
für den Computer? Ich sage nein, und damit ist es defakto sofortiger
Aufwand. Die Vorgehensweise ist dennoch wie folgt:

1. Altaktivierung in Vorjahren Computer 2.500 €
2. Afa-Vorjahre -2.499 €
Restwert / Restnutzungsdauer = 0 Jahre 1 €
3. Aktivierung der Monitore 1.000 €
Verlängerung der Nutzungsdauer = Nein
Abschreibung auf Restnutzungsdauer = -1.000 € = Aufwand Afa
Restwert im Jahr der Zuschreibung 1 €

Abwandlung: was Oliver meinte

3. Aktivierung 1.000 €
neue Restnutzungsdauer = 2 Jahre
=> 1.000 / 2 Jahre = per anno -500 €
Restwert im Jahr der Zuschreibung 501 €

Alles klar?

Oliver Teske

unread,
Oct 28, 2004, 10:38:10 AM10/28/04
to
Hallo Ahmed,

> nein, natürlich kannst Du den technischen Fortschritt mitnehmen ohne
> weitere Konsequenz. Die Frage ist nur, verlängert sich die Nutzungsdauer
> für den Computer? Ich sage nein, und damit ist es defakto sofortiger
> Aufwand. Die Vorgehensweise ist dennoch wie folgt:
>
> 1. Altaktivierung in Vorjahren Computer 2.500 ¤
> 2. Afa-Vorjahre -2.499 ¤
> Restwert / Restnutzungsdauer = 0 Jahre 1 ¤
> 3. Aktivierung der Monitore 1.000 ¤
> Verlängerung der Nutzungsdauer = Nein
> Abschreibung auf Restnutzungsdauer = -1.000 ¤ = Aufwand Afa

> Restwert im Jahr der Zuschreibung 1 ¤

so weit so gut. Demnach ist es kein Problem die TFTs sofort komplett
abzuschreiben. Aber müssen die TFTs bei der Abschreibung auf die
Restlaufzeit einem dem FA bekannten Rechner zugeordnet werden? Sprich der
Rechner wurde damals vor der Gewerbeanmeldung von mir gekauft und wird quasi
ab dem Zeitpunkt der Aufnahme meines Gewerbebetriebes nur noch geschäftlich
genutzt und steht auch in meinem heimischen Arbeitszimmer. Buchhalterisch
wurde er dementsprechend auch nie erfasst und ist dem Finanzamt auch nicht
bekannt (kein Restwert von 1¤).

Viele Grüße und besten Dank,
Oliver


Michael Ströder

unread,
Oct 28, 2004, 10:45:28 AM10/28/04
to
Matthias Koehler wrote:
>
> Was ist so schlimm daran, Geräte, die man über mehrere Jahre nutzt, auch
> über mehrere Jahre abzuschreiben?

Das eingesetzte Geld ist ja vielleicht auch schon eingenommen worden und
muss dann auch in aktuellen Jahr versteuert werden.

> Vielleicht verdienst Du nächstes Jahr viel
> mehr als dieses Jahr, dann wirkt sich das sogar noch stärker aus, wenn Du
> über mehrere Jahre abschreibst.

Oder es ist genau andersrum: Verringert sich das Einkommen in der Zukunft,
so nützt einem die Abschreibung in der Zukunft weniger bis gar nix.

Mich stört mitunter ganz extrem, dass sich Steuern immer nur in der Zukunft
sparen lassen, da ein konstantes bzw. steigendes Einkommen dann die
Voraussetzung für positive Steuereffekte ist. Für das eigentlich eingesetzte
Geld hat man aber schon Steuern bezahlt (insofern man nicht über Kredite
finanziert).

> Du verbrennst mehr Geld, wenn Du Sachen kaufst, die Du nicht wirklich
> brauchst, als wenn Du mal ein wenig mehr Steuern zahlst.

Das stimmt allerdings.

Ciao, Michael.

Ahmed Martens

unread,
Oct 28, 2004, 11:15:51 AM10/28/04
to
Hallo Oliver,

dann buche es gleich als Aufwand. Oder lege erst den Computer mit Wert 1
EUR ein und aktiviere dann hinzu.

Oliver Teske

unread,
Oct 28, 2004, 11:34:06 AM10/28/04
to
Hallo,

vielen Dank an alle für die kompetenten Antworten, besonders an Ahmed. Ihr
habt mir sehr geholfen.

Viele Grüße,
Oliver


Uwe Olufs

unread,
Oct 28, 2004, 11:56:35 AM10/28/04
to
Ahmed Martens wrote:

> Nein, es ist immer auf die Restlaufzeit, in diesem Fall also 0 Jahre,
> abzuschreiben. Hier ist es also Reparatur-Aufwand, da die noch
> verbleibende Nutzungsdauer 0 Jahre ist und die Nutzungsdauer durch den
> Einbau der neuen Komponenten sich nicht verlängern wird.
>

Mein Finanzamt stellt sich auf den Standpunkt, dass sich die Nutzungsdauer
des Gesamtkunstwerks Computeranlage durch den Kauf des neuen Monitor
verlängert.
Und hat die Kosten den AK zugeschlagen, RND: 3 Jahre.
Das halte ich für falsch, aber wegen der paar Pfennige zu klagen ist auch
sinnlos.

Uwe


Erich Mathild

unread,
Oct 28, 2004, 4:07:39 PM10/28/04
to
On Thu, 28 Oct 2004 14:35:07 +0200, Matthias Koehler
<nutz...@koehler-film.info> wrote:


>Du leidest unter Dezemberfiber, das ist aber leicht heilbar. Ein guter

Er sollte Glasfiber kaufen, und du ein FIEBER-Zäpfchen ;-)

Erich

Gerd Kluger

unread,
Oct 29, 2004, 8:39:20 AM10/29/04
to
"Ahmed Martens" <NG_A.M...@GMX.de> wrote ...

> nein, natürlich kannst Du den technischen Fortschritt mitnehmen ohne
> weitere Konsequenz. Die Frage ist nur, verlängert sich die Nutzungsdauer
> für den Computer? Ich sage nein, und damit ist es defakto sofortiger
> Aufwand.

Ich gebe Dir prinzipiell Recht, leider sind meine Erfahrungen aber
anders: das Famt geht oft von einer Verlängerung aus. In diesem Fall
entsorgst Du dann den (ja eigentlich schon abgeschriebenen Rechner)
im nächsten Jahr und schreibst die Monitore, die diesem ja dann
zugeordnet wurden, in einer Sonder-Afa ab.

Gruß
Gerd

Gerd Kluger

unread,
Oct 29, 2004, 8:34:29 AM10/29/04
to
"Oliver Teske" <nospam...@web.de> wrote ...

Wenn die TFTs nicht mehr kosten als die CRTs damals gekostet haben
kannst Du ruhig mit allgemeinem technischen Fortschritt argumentieren
(so wie bei dem Beispiel mit den Festplattern) und solltest dann auch
keine Probleme bekommen. Ich bin davon ausgegangen, dass die TFTs
deutlich teurer sind.

Gruß
Gerd

0 new messages