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Starbucks: Mindestanforderung an eine Rechnung ueber Kleinbetraege

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Thomas Homilius

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Aug 23, 2018, 3:28:36 PM8/23/18
to
Am 21 August 2018 um 10:42 Uhr habe ich mir in Dresden einen Kleinen
Kaffee ToGo fuer 1,99 Euro im Starbucks Dresden auf der Prager Strasse
geholt. Dabei habe ich folgende Rechnung erhalten:

<https://i.imgur.com/GJ97oLq.png>

Gemaess § 33 UStDV: 'Rechnungen über Kleinbetraege' muss auf der
Rechnung stehen:
"1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des
leistenden Unternehmers,"

Nun steht aber auf der Rechnung nur:
"(...)
Prager Strasse
1069 Dresden"

Da fehlt die Hausnummer des Unternehmers und die Postleitzahl ist auch
falsch, es fehlt die fuehrende '0', es muss heissen: '01069 Dresden'.
Ist das Rechnung mit der man Vorsteuer ziehen koennte?

Franchisenehmer dieses Starbucks-Ladens ist die polnische 'AmRest':
<https://de.wikipedia.org/wiki/AmRest>
Liegt es vielleicht an der polnischen IT-Technik, dass ich so eine
verkorkste Rechnung vom Starbucks erhalten habe?


--
E-Mail: Thomas....@gmail.com | GPG-Key: 0xA5AD0637441E286F
http://pgp.mit.edu/pks/lookup?op=get&search=0xA5AD0637441E286F

dersteu...@gmail.com

unread,
Aug 24, 2018, 9:23:34 AM8/24/18
to
Am Donnerstag, 23. August 2018 21:28:36 UTC+2 schrieb Thomas Homilius:
> Am 21 August 2018 um 10:42 Uhr habe ich mir in Dresden einen Kleinen
> Kaffee ToGo fuer 1,99 Euro im Starbucks Dresden auf der Prager Strasse
> geholt. Dabei habe ich folgende Rechnung erhalten:

Was mir auf Anhieb auffällt: Es ist eine 4-stellige (also offensichtlich) falsche Postleitzahl angegeben. Zudem fehlt die Hausnummer.

Grundsätzlich würde ich vermuten, dass es reicht, wenn auf der Rechnung der Firmenname und die Adresse der Filiale aufgeführt sind.

Was mir noch Auffällt: Die Steuernummer dürfte ein nicht korrektes Format aufweisen, denn das Finanzamt Dresden vergibt mW Steuernummern nach folgendem Schema: 20X/BBB/NNNNN (X= 2 oder 3 je nachdem of FA Nord oder Süd, BBB = dreistelliger Bezirk, NNNNN = fünfstellige Nummer). Nachdem kein Finanzamt angegeben war, ist es schwer nachzuvollziehen, ob Dresden überhaupt zuständig ist.

Eventuell hat die IT in der Kassensoftware die USt-ID in das Feld der Steuernummer "reigequetscht" (da die Nummer aus 9 Ziffern besteht, lediglich das DE konnte wohl nicht eingegeben werden).

Fragen über Fragen ...


Frank Kozuschnik

unread,
Aug 24, 2018, 10:54:32 AM8/24/18
to
Thomas Homilius:

> Gemaess § 33 UStDV: 'Rechnungen über Kleinbetraege' muss auf der
> Rechnung stehen:
> "1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des
> leistenden Unternehmers,"
>
> Nun steht aber auf der Rechnung nur:
> "(...)
> Prager Strasse
> 1069 Dresden"
>
> Da fehlt die Hausnummer des Unternehmers und die Postleitzahl ist auch
> falsch, es fehlt die fuehrende '0', es muss heissen: '01069 Dresden'.
> Ist das Rechnung mit der man Vorsteuer ziehen koennte?

Mit entsprechender Anwendung von § 31 Abs. 2 UStDV würde ich sagen: ja.

Thomas Homilius

unread,
Aug 24, 2018, 3:42:26 PM8/24/18
to
Ja, auf der Prager Strasse in Dresden gibt es wahrscheinlich nur einen
Starbucks.

Und die vermutlich falsche Steuernummer auf der Starbucks-Rechnung
spielt auch keine Rolle, da auf Kleinbetraege der § 33 UStDV anzuwenden
ist und dort keine Steuernummer auf der Rechnung verlangt wird.

Vielleicht handelt es sich ja um eine polnische Steuernummer!?

Thomas Homilius

unread,
Aug 24, 2018, 4:10:50 PM8/24/18
to
From: Thomas Homilius <thomas....@gmail.com>
Cc: Thomas....@gmail.com
To: starbuck...@amrest.eu
Subject: Fehlerhafte Rechnung vom Starbucks Prager Strasse, Dresden
Message-ID: <97bf9c73-7032-b3b3...@gmail.com>
Date: Fri, 24 Aug 2018 22:07:44 +0200


Absender:
Thomas Homilius, Heusteig 1, 09114 Chemnitz
E-Mail: Thomas....@gmail.com

An:
Amrest Coffee Deutschland Sp. z o.o. & Co. KG, Dachauer Strasse 65,
80335 Muenchen
E-Mail: starbuck...@amrest.eu


Betreff: Fehlerhafte Rechnung vom Starbucks Prager Strasse, Dresden


Sehr geehrte Damen und Herren,

am 21 August 2018 um 10:42 Uhr habe ich mir in Dresden einen Kleinen
Kaffee ToGo fuer 1,99 Euro im Starbucks Dresden auf der Prager Strasse
geholt. Dabei habe ich folgende Rechnung erhalten:

<https://i.imgur.com/GJ97oLq.png>

Auf Ihrer Rechnung steht:
Starbucks Coffee
Amrest Coffee Deutschland
Sp. z o.o. & Co. KG
Prager Strasse
1069 Dresden
Steuernummer: 2/1849/2293

Ich habe mir erlaubt, Ihre Rechnung oeffentlich im Internet zur
Diskussion zu stellen, ich hoffe, sie sind mir deshalb nicht boese:
<https://groups.google.com/forum/#!topic/de.soc.recht.steuern+buchfuehrung/vhyk-sHcOnc>

Es ist aufgefallen, dass bei der angegebenen Postleitzahl die fuehrende
'0' fehlt, es muss heissen: 01069 Dresden. Die Hausnummer fehlt
ebenfalls. Bei der angegebenen Steuernummer handelt es sich
offensichtlich nicht um eine Dresdner Steuernummer, soll die
Steuernummer vielleicht eine UStID-Nr. darstellen?

Wann kann ich als Starbucks-Kunde damit rechnen, dass Starbucks keine
fehlerhafte oder unsaubere Rechnungen mehr ausstellt?

Mit freundlichen Gruessen


Thomas Homilius Chemnitz, den 2018-08-24 (Freitag)

Frank Kozuschnik

unread,
Aug 25, 2018, 5:11:25 AM8/25/18
to
Thomas Homilius:

> Und die vermutlich falsche Steuernummer auf der Starbucks-Rechnung
> spielt auch keine Rolle [...]
>
> Vielleicht handelt es sich ja um eine polnische Steuernummer!?

Wie unser Zeitgenosse "steuerfuzzi" schon mutmaßte, handelt es sich
offenbar um die deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in leicht
entstellter Schreibweise.

https://www.starbucks.de/about-us/company-information/impressum

Diedrich Ehlerding

unread,
Aug 26, 2018, 10:01:31 AM8/26/18
to
Thomas Homilius schrieb am 23.08.2018 um 21:28:

> st das Rechnung mit der man Vorsteuer ziehen koennte?

Du hast dir einen Kaffee gegönnt. Was willst du da mit "Vorsteuer"? Du
willst doch wohl nciht ernshaft behaupten, dass ein Kaffee ToGo
beruflich veranlsst sei?

Thomas Homilius

unread,
Aug 26, 2018, 3:08:44 PM8/26/18
to
Doch. Es koennte sich bei dem 'Kaffee ToGo' um Reisekosten handeln. Aus
der Pauschale fuer Verpflegungsmehraufwand kann man keine Vorsteuer
ziehen, jedoch aus den tatsaechlichen, durch Rechnung belegten Kosten.
Das gilt, wenn der Unternehmer selbst der Reisende ist oder auch sein
Arbeitnehmer. Im letzteren Fall muss er die Reisekosten dem Arbeitnehmer
erstatten.

<https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/reisekosten-vorsteuerabzug-bei-ansatz-der-pauschalen_190_346360.html>

Wie das Ganze gebucht wird, siehst du hier:
<https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/reisekosten-verpflegungskosten-vorsteuerabzug_190_416732.html>
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