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Gewinnverteilung GbR

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Thomas Janik

unread,
Sep 29, 2006, 7:26:47 AM9/29/06
to
Hallo,

folgender Sachverhalt: GbR (2 Gesellschafter zu je 50 % beteiligt) hat ein
Gewinn von 25.000 Euro.
Der Gewinn soll den Gesellschaftern nicht zu je 1/2 zufliesen, da
Gesellschafter A einen wesentlich höheren Arbeitseinsatz hatte.
Gewinnverteilung soll so aussehen:

A Vorabgewinn 4.000.-
Rest von 21.000 zu je 50 %.

Geht das so? Was ist noch zu beachten?

Besten Dank

T. Janik


Goetz Buchholz

unread,
Sep 29, 2006, 11:54:32 AM9/29/06
to
"Thomas Janik" <t.j...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:efivtb$ufq$00$1...@news.t-online.com...

> Gewinnverteilung soll so aussehen:
>
> A Vorabgewinn 4.000.-
> Rest von 21.000 zu je 50 %.
>
> Geht das so? Was ist noch zu beachten?

Die Gewinnverteilung dürfen die Gesellschafter untereinander frei
vereinbaren. Auch 100 % - 0%. Entscheidend ist nur, dass der in die in der
"einheitlichen und gesonderten Gewinnermittlung" der GbR ausgewiesenen
Gewinnanteile der Gesellschafter dann auch so in deren persönlichen
Einkommensteuererklärungen auftauchen.

Gruß
Goetz

--
Goetz Buchholz
Worte en gros und en détail
wo...@goetzbuchholz.de
www.goetzbuchholz.de
www.mediafon.net


Axel Böhm

unread,
Sep 29, 2006, 2:43:47 PM9/29/06
to
Am Fri, 29 Sep 2006 17:54:32 +0200 schrieb "Goetz Buchholz"
<wo...@goetzbuchholz.de>:

>"Thomas Janik" <t.j...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
>news:efivtb$ufq$00$1...@news.t-online.com...
>
>> Gewinnverteilung soll so aussehen:
>>
>> A Vorabgewinn 4.000.-
>> Rest von 21.000 zu je 50 %.
>>
>> Geht das so? Was ist noch zu beachten?
>
>Die Gewinnverteilung dürfen die Gesellschafter untereinander frei
>vereinbaren. Auch 100 % - 0%. Entscheidend ist nur, dass der in die in der
>"einheitlichen und gesonderten Gewinnermittlung" der GbR ausgewiesenen
>Gewinnanteile der Gesellschafter dann auch so in deren persönlichen
>Einkommensteuererklärungen auftauchen.

In der Regel werden Beteiligungseinkünfte in der ESt-Erklärung
überhaupt nicht der Höhe nach erklärt, da diese von Amts wegen
aufgrund der Grundlagenbescheide berücksichtigt werden.

Grüße

Axel

Eric Lorenz

unread,
Sep 29, 2006, 2:53:05 PM9/29/06
to
Axel Böhm schrieb:

> In der Regel werden Beteiligungseinkünfte in der ESt-Erklärung
> überhaupt nicht der Höhe nach erklärt, da diese von Amts wegen
> aufgrund der Grundlagenbescheide berücksichtigt werden.

Naja, du trägst das zuständige FA ein und die Steuernummer der GbR. Und
natürlich den Gewinnanteil. Oder würdest Du einem Mandanten nicht vorher
ausrechnen, mit was für einer Steuer er rechnen muss.

Zumindest braucht man das für die Steuergestaltung.

Eric

Axel Böhm

unread,
Sep 29, 2006, 3:25:54 PM9/29/06
to
Am Fri, 29 Sep 2006 20:53:05 +0200 schrieb Eric Lorenz
<Eric.L...@gmx.de>:

>Axel Böhm schrieb:
>
>> In der Regel werden Beteiligungseinkünfte in der ESt-Erklärung
>> überhaupt nicht der Höhe nach erklärt, da diese von Amts wegen
>> aufgrund der Grundlagenbescheide berücksichtigt werden.
>
>Naja, du trägst das zuständige FA ein und die Steuernummer der GbR. Und
>natürlich den Gewinnanteil.

Nein, wozu? Ohne Angabe erlässt das FA u.U. einen Bescheid ohne
Berücksichtigung der Gewinnanteile, solange die Feststellung noch
nicht vorliegt.

>Oder würdest Du einem Mandanten nicht vorher
>ausrechnen, mit was für einer Steuer er rechnen muss.

Natürlich, aber eben dem Mandanten und nicht dem FA. ;-)

Grüße

Axel

Eric Lorenz

unread,
Sep 29, 2006, 4:29:05 PM9/29/06
to
Axel Böhm schrieb:

> Nein, wozu? Ohne Angabe erlässt das FA u.U. einen Bescheid ohne
> Berücksichtigung der Gewinnanteile, solange die Feststellung noch
> nicht vorliegt.

Net immer. Oft werden die Gewinnanteile bereits berücksichtigt. Auch
wenn noch keine Mitteilung des Betriebsstättenfinanzamtes vorliegt.
Kommt allerdings auf den Sachbearbeiter und das Alter der GbR an.

>> Oder würdest Du einem Mandanten nicht vorher
>> ausrechnen, mit was für einer Steuer er rechnen muss.
>
> Natürlich, aber eben dem Mandanten und nicht dem FA. ;-)

Mandanten sind halt voller Neugier. Aber nach deiner Argumentation,
müßte man nur den Mantelbögen ausfüllen.

Beteiligungseinkünfte kommen ja von Amtswegen rein. Ebenso die ganzen
Verlustzuweisungen etc.

Und zumindest gehören ja die Steuernummer und das zuständige FA in die
Anlage.

Eric

Axel Böhm

unread,
Sep 29, 2006, 4:44:20 PM9/29/06
to
Am Fri, 29 Sep 2006 22:29:05 +0200 schrieb Eric Lorenz
<Eric.L...@gmx.de>:

>Axel Böhm schrieb:


>
>> Nein, wozu? Ohne Angabe erlässt das FA u.U. einen Bescheid ohne
>> Berücksichtigung der Gewinnanteile, solange die Feststellung noch
>> nicht vorliegt.
>
>Net immer. Oft werden die Gewinnanteile bereits berücksichtigt. Auch
>wenn noch keine Mitteilung des Betriebsstättenfinanzamtes vorliegt.
>Kommt allerdings auf den Sachbearbeiter und das Alter der GbR an.
>
>>> Oder würdest Du einem Mandanten nicht vorher
>>> ausrechnen, mit was für einer Steuer er rechnen muss.
>>
>> Natürlich, aber eben dem Mandanten und nicht dem FA. ;-)
>
>Mandanten sind halt voller Neugier. Aber nach deiner Argumentation,
>müßte man nur den Mantelbögen ausfüllen.

Wenn Deine Mandanten nur Beteiligungseinkünfte haben?

Grüße

Axel

Eric Lorenz

unread,
Sep 29, 2006, 5:11:16 PM9/29/06
to
Axel Böhm schrieb:

> Wenn Deine Mandanten nur Beteiligungseinkünfte haben?

Och, da gibbet es ein paar.

Eric

Eric Lorenz

unread,
Sep 29, 2006, 5:12:50 PM9/29/06
to
Eric Lorenz schrieb:

> Axel Böhm schrieb:
>
>> Wenn Deine Mandanten nur Beteiligungseinkünfte haben?
>
> Och, da gibbet es ein paar.

Ich kenne auch einen StB. der nur 2 Mandanten hat...

Ok, dazu kommen noch ein Haufen Untergesellschaften...


Eric

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