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Verschlampte BP Finanzgericht

21 vues
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Vera Kroll

non lue,
25 févr. 2008, 04:11:0625/02/2008
à
Hallo zusammen,

da nssere Unterlagen nie stimmig waren wurde eine vom FA angestzte
Betriebsprüfung verschlampt mit erheblichen finanziellen Konsequenzen.
Jetzt hat das Finanzamt den Vorbehalt der Nachprüfung aufgehoben und
darauf verwiesen dass beim Finanzgericht geklagt weerden kann. Frage.
Gibt es noch eine andere Möglichkeit denorherigen Stand wieder
einzusetzen. Bin auch gesundheitlich stark angegriffen, 80 %
Erwerbsminderung. Danke für Tips.


Vera

Will Berghoff

non lue,
25 févr. 2008, 06:19:0425/02/2008
à
ganz schnell zum StB laufen...

Und nicht aufregen.

Matthias Kryn

non lue,
25 févr. 2008, 15:55:3025/02/2008
à
Vera Kroll schrieb:

> da nssere Unterlagen nie stimmig waren wurde eine vom FA
> angestzte Betriebsprüfung verschlampt mit erheblichen
> finanziellen Konsequenzen.

-v, bitte. Vor allem: wer hat die BP "verschlampt"?

Grüße
Matthias

Vera Kroll

non lue,
26 févr. 2008, 02:44:5126/02/2008
à
Matthias Kryn schrieb:

>
> -v, bitte. Vor allem: wer hat die BP "verschlampt"?
>

Ich selbst, war so in meinen Krankheitsverläufen ( OP Halswirbel)
versunken, dass ich das verdrängt habe.

Vera

Matthias Kryn

non lue,
27 févr. 2008, 03:42:5927/02/2008
à
Vera Kroll schrieb:
> Matthias Kryn schrieb:

Übesetzte heißt das: der Prüfer stand vor der Tür, und Du warst
nicht vorbereitet bzw. hast ihn wirklich vor der Tür stehen
lassen?

Dann folgen Schätzung und evtl. Vollstreckung.

Grüße
Matthias

Vera Kroll

non lue,
27 févr. 2008, 08:53:0027/02/2008
à
Matthias Kryn schrieb:

>
>
> Dann folgen Schätzung und evtl. Vollstreckung.
>

Noch schlimmer, Aufhebung der Vorläufigkeit, nur noch Klage beim
Finanzgericht möglich, oder gibt es einen anderen Weg?

Vera

Sven Gottwald

non lue,
27 févr. 2008, 15:24:3727/02/2008
à
* Quoting Vera Kroll <vera....@yahoo.de>:

>> Dann folgen Schätzung und evtl. Vollstreckung.
>>
>
> Noch schlimmer, Aufhebung der Vorläufigkeit, nur noch Klage beim
> Finanzgericht möglich, oder gibt es einen anderen Weg?

Du meinst wahrscheinlich den Vorbehalt der Nachprüfung (die Wortwahl ist
im Steuerrecht sehr wichtig, Vorbehalt und Vorläufigkeit sind zwei
komplett andere Dinge). Vor einer Klage beim FG kommt normalerweise das
außergerichtliche Einspruchsverfahren. Eine Klage ist dann erst gegen
die Einspruchsentscheidung zulässig.

Wie bereits geschrieben, solltest Du Dich dringend steuerlich beraten
lassen.

--
The truth may be out there, but lies are inside your head.
-- Terry Pratchett

Matthias Kryn

non lue,
27 févr. 2008, 15:39:0427/02/2008
à
Vera Kroll schrieb:

> nur noch Klage
> beim Finanzgericht möglich, oder gibt es einen anderen Weg?

Dieser Thread besteht aus zwei wesentlichen Komponenten:
Stochern im Nebel und Schießen aus der Hüfte.

Ein Steuerberater kann den Nebel vertreiben und gezielt
schießen.

Grüße
Matthias

Martin Hentrich

non lue,
27 févr. 2008, 16:17:5227/02/2008
à
On Wed, 27 Feb 2008 21:39:04 +0100, "Matthias Kryn"
<usene...@planet-interkom.de> wrote:

>Dieser Thread besteht aus zwei wesentlichen Komponenten:
>Stochern im Nebel und Schießen aus der Hüfte.
>
>Ein Steuerberater kann den Nebel vertreiben und gezielt

YMMD, das hab ich heute Abend gebraucht, danke!

Martin
--
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