Am 20.09.2018 um 07:31 schrieb Thomas Homilius:
> Am 2018-09-19 um 23:24 schrieb Philipp Klaus Krause:
>> Wie sieht es denn mit § 1 Abs. 1a UStG aus. Könnte der bei so einem
>> Grundstückskauf anwendbar sein?
>>
>> Philipp
>>
>
> Bei der Geschaeftsveraeusserung muss der Erwerber die geschaeftliche
> Taetigkeit des Verausserers fortfuehren:
> <
http://www.steuerlinks.de/richtlinie/ustae/abs1.5..html>
>
Nehmen wir 'mal das Beispiel aus dem Nachbarteilthread (da die DB ja
sehr viele Gebäude an verschiedene Personen verkauft, da dürfte für
jedes konkretere Beispiel - reine Wohnnutzung, gemischte Nutzung,
Leerstand - etwas dabei sein).
Die DB (genauer DB Station&Service - der Teil der DB, der die Bahnhöfe
instandhält und vermietet) verkauft ein Empfangsgebäude.
Die Mieter bleiben drinn, der Käufer tritt in den Mietverträgen an
Stelle von DB StuS. Er will die Mietverträge auch längerfristig
weiterführen und hat nicht vor, den Mietern zu kündigen. Leerstehende
Flächen will er ebenfalls (nach Renovierung) vermieten.
Wäre da die geschäftliche Tätigkeit die Vermietung, die der Käufer
fortführt?
Und wenn ja, warum schreibt dann die DB in ihren Angeboten immer, dass
der "Verkäufer […] zur Umsatzsteuer optieren [wird]"?
Philipp