eine Bekannte hat vor drei Jahren von einer deutschen Firma
ein EU-Import-Kfz gekauft, mit ganz normaler Rechnung, auf der
auch MwSt ausgewiesen war.
Jetzt hat sie vom FA einen Brief bekommen, in dem sie zur Abgabe
einer Erklaerung gem §1b UStG aufgefordert worden.
Das FA geht wohl davon aus, dass meine Bekannte das Fz selbst
importiert hat und die Einfuhrumsatzsteuer bisher noch nicht entrichtet
wurde.
Leider ist die Sachbearbeiterin bis 14. Januar in Urlaub, und die
Firma, bei der das Auto gekauft wurde, existiert wohl auch nicht
mehr.
Meine Bekannte hat noch die Originalrechnung und die
Kontoauszuege, aus der die Hoehe der Zahlung hervorgeht.
Hat sie etwas zu befuerchten, wenn bspw. die Fa. damals die MwSt
nicht abgefuehrt hat?
Markus
> Hat sie etwas zu befuerchten, wenn bspw. die Fa. damals die MwSt
> nicht abgefuehrt hat?
Das wohl weniger. Aber wenn die Firma damals die Mehrwertsteuer unberechtigt
ausgewiesen hat, dann kann's in der Tat Probleme geben.
Goetz
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Goetz Buchholz
Worte en gros und en détail
www.goetzbuchholz.de
www.ratgeber-e-lancer.de
Das sollte eigentlich egal sein, weil sie als private Endverbraucherin
diesen Betrag ja nie als Vorsteuer o. ae. in Anrechnung gebracht hat.
Es ging mir darum, ob das FA mit der Begruendung
"Fuer dieses Fahrzeug wurde nie Einfuhrumsatzsteuer bezahlt, sie
besitzen dieses Fahrzeug, also bezahlen sie die jetzt"
kommen kann.
Bei deutscher Steuergesetzgebung weiss man ja nie so ganz :-(
Markus
Wenn Du ein Fahrzeug *selbst* importierst, dann musst Du die
Einfuhrumsatzsteuer beim Finanzamt anmelden und bezahlen.
Anders bekommst Du das Auto auch gar nicht zugelassen.
Jetzt kommt es darauf an, mit welcher windigen Firma Du Dich damals
eingelassen hast.
Uwe