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"VBL-Umlage Arbeitnehmer", wo in der Steuererklärung angeben?

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Ralf Schmode

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Dec 21, 2007, 5:47:31 AM12/21/07
to
Moin zusammen,

in meiner Lohnsteuerbescheinigung taucht der obengenannte Posten in
Zeile 29 auf. Zwar weiß ich grundsätzlich, was es mit der
VBL-Zusatzversorgung auf sich hat, aber ich frage mich, ob ich den
obengenannten Posten, immerhin ein paar hundert Euro, irgendwo in meiner
Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen kann und sollte.

Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?

Gruß und danke, Ralf

Bodo Moeller

unread,
Dec 21, 2007, 7:37:30 PM12/21/07
to
Ralf Schmode <rsch...@gmx.net>:

> in meiner Lohnsteuerbescheinigung taucht der obengenannte Posten in
> Zeile 29 auf. Zwar weiß ich grundsätzlich, was es mit der
> VBL-Zusatzversorgung auf sich hat, aber ich frage mich, ob ich den
> obengenannten Posten, immerhin ein paar hundert Euro, irgendwo in meiner
> Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen kann und sollte.

Eigentlich ist es umgekehrt: Du bezahlst sogar Steuern auf den
VBL-Umlageanteil des Arbeitgebers - weil das Geld ist, das über das
Ausgangsbrutto hinaus nominell Dir zugute kommt (statt Bargeld jetzt
hast Du Ansprüche irgendwann in der Zukunft), wenn auch leider nicht
in einem versicherungsmathematisch zu rechtfertigenden Sinn.
(Der zu erwartende Anspruch an die VBL ist tatsächlich weniger wert,
als Dir steuerlich in Rechnung gestellt wird, denn die Umlage wird
gebraucht, um den Bestandsrentnern ihre VBL-Betriebsrente
auszuzahlen - es ist kein kapitalgedecktes System. Immerhin wird
der Arbeitgeberanteil teilweise durch eine Pauschalbesteuerung
begünstigt.) In den Bruttobeträgen ist alles fertig eingerechnet.
Ob die Versteuerung rechtmäßig ist, ist für 2006 allerdings noch nicht
endgültig geklärt (google nach "11 K 307/06", das ist das Aktenzeichen
zu einer Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts vom
11. Januar 2007). Ab 2007 gibt es mit § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 eine
eindeutigere Regelung für die Versteuerung des Arbeitgeberbeitrags.

Bei der VBL-Pflichtversicherung im Abrechnungsverband Ost mit ihrem
Kapitaldeckungsverfahren sieht es übrigens ganz anders aus: Dort ist
eine Riester-Förderung möglich. Das darf man nicht mit dem
Umlageverfahren verwechseln.

Account@arcor.de Hans-Gerhard Scholz

unread,
Dec 22, 2007, 9:58:50 AM12/22/07
to

"Ralf Schmode" <rsch...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:476b99c9$0$13115$9b4e...@newsspool2.arcor-online.net...

> Moin zusammen,
>
> in meiner Lohnsteuerbescheinigung taucht der obengenannte Posten in
> Zeile 29 auf. Zwar weiß ich grundsätzlich, was es mit der
> VBL-Zusatzversorgung auf sich hat, aber ich frage mich, ob ich den
> obengenannten Posten, immerhin ein paar hundert Euro, irgendwo in
> meiner
> Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen kann und
> sollte.


Ich glaube nicht, daß die angegebene Zeile 29 zutreffend ist. Denn dort
ist etwas Anderes einzutragen; siehst Du hier:
http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_92/sid_11B2C43102348E97FD7FBC5630D76A83/nsc_true/DE/Service/Downloads/Abt__IV/BMF__Schreiben/054,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
Möglicherweise ist der Eintrag aber in Zeile 34 o.ä.

Matthias Frank

unread,
Dec 22, 2007, 2:37:45 PM12/22/07
to
Ralf Schmode schrieb:

Zumindest die letzten Jahre waren die max. Beiträge die sich
steuersenkend minderend machen, bei einem
Arbeitnehmer für Vorsorge schon ausgereizt, z.b. glaub ich durch
die Rentenversicherung. Hatte sich bis jetzt also nie gelohnt.
Ob sich da was geändert hat weiss ich nicht.

MfG
Matthias

Account@arcor.de Hans-Gerhard Scholz

unread,
Dec 22, 2007, 7:26:38 PM12/22/07
to
Bodo Moeller wrote:
>
> Eigentlich ist es umgekehrt: Du bezahlst sogar Steuern auf den
> VBL-Umlageanteil des Arbeitgebers - weil das Geld ist, das über das
> Ausgangsbrutto hinaus nominell Dir zugute kommt (statt Bargeld jetzt
> hast Du Ansprüche irgendwann in der Zukunft), wenn auch leider nicht
> in einem versicherungsmathematisch zu rechtfertigenden Sinn.
> (Der zu erwartende Anspruch an die VBL ist tatsächlich weniger wert,
> als Dir steuerlich in Rechnung gestellt wird, denn die Umlage wird
> gebraucht, um den Bestandsrentnern ihre VBL-Betriebsrente
> auszuzahlen - es ist kein kapitalgedecktes System. Immerhin wird
> der Arbeitgeberanteil teilweise durch eine Pauschalbesteuerung
> begünstigt.) In den Bruttobeträgen ist alles fertig eingerechnet.
> Ob die Versteuerung rechtmäßig ist, ist für 2006 allerdings noch
> nicht
> endgültig geklärt (google nach "11 K 307/06", das ist das
> Aktenzeichen
> zu einer Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts vom
> 11. Januar 2007). Ab 2007 gibt es mit § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 eine
> eindeutigere Regelung für die Versteuerung des Arbeitgeberbeitrags.

Betroffene sollten also gegen noch nicht bestandskräftige
Steuerbescheide Einspruch einlegen und unter Hinweis auf die anhängige
Revision beim BFH (Az. VI R 8/07) Ruhen des Verfahrens beantragen.

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