Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Arbeit im Ausland + Immobilie in Deutschland

1 view
Skip to first unread message

Paul Lenz

unread,
Jan 21, 2007, 6:28:27 AM1/21/07
to
Ich arbeite jetzt für längere Zeit in Finnland.

Ich bin von einer deutschen Firma angestellt, mein Gehalt bekomme ich auf
mein deutsches Konto, und ich bin auch in Deutschland sozialversichert.
Meine Steuern gehen aber an das finnische Finanzamt.

Außerdem besitze ich eine Eigentumswohnung, in der ich zuletzt gewohnt
hatte, die ich jetzt aber wieder vermieten konnte. Dafür muss ich ja auch
Steuern zahlen und möchte meine Kosten von der Steuer absetzen.

Meine Frage ist nun, ob ich Finnland und Deutschland komplett trennen
kann und zwei Steuererklärungen mache, oder ob ich das irgendwie
miteinander verbinden muss/kann/sollte.


Paul Lenz


Daniel Zauft

unread,
Jan 21, 2007, 11:54:55 AM1/21/07
to
Paul Lenz wrote:
> Ich arbeite jetzt für längere Zeit in Finnland.
>
> Ich bin von einer deutschen Firma angestellt, mein Gehalt bekomme ich auf
> mein deutsches Konto, und ich bin auch in Deutschland sozialversichert.
> Meine Steuern gehen aber an das finnische Finanzamt.
>
Hi,

das ist der entscheidende Punkt. Wie kommt es dazu? Ohne nähere Angaben
zum Sachverhalt kann man nur die Glaskugel befragen: Du warst aufgrund
einer Abordnung deines deutschen Arbeitgeberszeitlich beschränkt (jedoch
mehr als 6 Monate) in Finnland tätig und bist danach wieder nach
Deutschland zurückgekehrt. Ist das so?


> Außerdem besitze ich eine Eigentumswohnung, in der ich zuletzt gewohnt
> hatte, die ich jetzt aber wieder vermieten konnte. Dafür muss ich ja auch
> Steuern zahlen und möchte meine Kosten von der Steuer absetzen.
>
> Meine Frage ist nun, ob ich Finnland und Deutschland komplett trennen
> kann und zwei Steuererklärungen mache, oder ob ich das irgendwie
> miteinander verbinden muss/kann/sollte.
>
>

Grüße

Daniel

Pascal Meister

unread,
Jan 21, 2007, 12:30:18 PM1/21/07
to
"Paul Lenz" <pa...@lenz-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:45b34ded$0$30311$9b4e...@newsspool1.arcor-online.net...

Wo das Konto ist, ist ohnehin gleichgültig. Ich gehe mal davon aus, dass
definitiv geklärt ist, dass Du die Einkünfte als Arbeitnehmer in Finnland
versteuern musst.

Dann brauchst Du aber sowohl in D als auch in FIN beide Einkunftsarten
(Gehalt plus Immobilienertrag) zu deklarieren, damit die Progressionsstufe
festgelegt wird. In Finnland zahlst Du dann Steuern auf dem Teil "Gehalt"
(minus entsprechende Abzüge) zum Satz des Gesamteinkommens; in Deutschland
zahlst Du Steuern auf dem Teil "Immobilienertrag" (minus entsprechende
Abzüge) zum Satz des Gesamteinkommens.

Alle Einkünfte aus Konten und Wertschriften sind im Übrigen am Wohnsitz zu
versteuern bzw. gehen nach der Regel des Gehalts. Nur Einkünfte aus
Immobilien sind in jedem Fall am Ort der Immobilie steuerbar.

Gruss Pascal


Paul Lenz

unread,
Jan 21, 2007, 2:23:26 PM1/21/07
to
"Daniel Zauft" <daniel...@yahoo.de> schrieb:

> > Ich arbeite jetzt für längere Zeit in Finnland.
> >
> > Ich bin von einer deutschen Firma angestellt, mein Gehalt bekomme ich
auf
> > mein deutsches Konto, und ich bin auch in Deutschland sozialversichert.
> > Meine Steuern gehen aber an das finnische Finanzamt.
>

> das ist der entscheidende Punkt. Wie kommt es dazu? Ohne nähere Angaben
> zum Sachverhalt kann man nur die Glaskugel befragen: Du warst aufgrund
> einer Abordnung deines deutschen Arbeitgeberszeitlich beschränkt (jedoch
> mehr als 6 Monate) in Finnland tätig und bist danach wieder nach
> Deutschland zurückgekehrt. Ist das so?

Nein. Der Satz ganz oben steht nicht umsonst im Präsens :)

Ich habe Ende Juli 2006 angefangen (habe also noch einen niedrigen
Steuersatz) und werde mindestens das ganze Jahr 2007 hier bleiben
und malochen.

Wie es dazu kommt? Ich finde es zumindest logisch. Ich nehme ja auch
alle möglichen Leistungen in Anspruch, die ganz erheblich durch den
Staat subventioniert werden (Busticket, Volkshochschule etc.)


Paul Lenz


Paul Lenz

unread,
Jan 21, 2007, 2:34:04 PM1/21/07
to
"Pascal Meister" <sta...@writeme.com> schrieb:

> > Meine Frage ist nun, ob ich Finnland und Deutschland komplett trennen
> > kann und zwei Steuererklärungen mache, oder ob ich das irgendwie
> > miteinander verbinden muss/kann/sollte.
>
> Wo das Konto ist, ist ohnehin gleichgültig. Ich gehe mal davon aus, dass
> definitiv geklärt ist, dass Du die Einkünfte als Arbeitnehmer in Finnland
> versteuern musst.

Korrekt (siehe anderes Posting).


> Dann brauchst Du aber sowohl in D als auch in FIN beide Einkunftsarten
> (Gehalt plus Immobilienertrag) zu deklarieren, damit die Progressionsstufe
> festgelegt wird.

Oha, das ist bitter. Mit meinem Gehalt bin ich just am Anfang der finnischen
Progressionskurve. Wenn ich die Mieteinnahmen addiere, geht es rapide
aufwärts.

Andererseits habe ich, um die Wohnung loszuwerden (sie kostet mich ja
jeden Monat einen Haufen Geld) die Miete sehr billig gemacht, da werde
ich garantiert einen netten Verlust einfahren...


> In Finnland zahlst Du dann Steuern auf dem Teil "Gehalt"
> (minus entsprechende Abzüge) zum Satz des Gesamteinkommens; in
> Deutschland zahlst Du Steuern auf dem Teil "Immobilienertrag" (minus
> entsprechende Abzüge) zum Satz des Gesamteinkommens.

... woraus sich die nächste Frage ergibt: wie kann ich diesen Verlust
geltend
machen? Die Finnen sind ja wohl kaum dafür zuständig, meine Verluste in
Deutschland durch Steuerrückzahlungen auszugleichen. Und die Deutschen,
die dafür zuständig sind, können keine Steuern zurückzahlen, weil ich ja
auch keine Steuern eingezahlt habe. Bin ich da der Angeschmierte, oder
sehe ich das falsch?


Paul Lenz


Pascal Meister

unread,
Jan 22, 2007, 6:47:06 AM1/22/07
to
"Paul Lenz" <pa...@lenz-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:45b3bfc1$0$18850$9b4e...@newsspool4.arcor-online.net...

>> Dann brauchst Du aber sowohl in D als auch in FIN beide Einkunftsarten
>> (Gehalt plus Immobilienertrag) zu deklarieren, damit die
>> Progressionsstufe
>> festgelegt wird.
>
> Oha, das ist bitter. Mit meinem Gehalt bin ich just am Anfang der
> finnischen
> Progressionskurve. Wenn ich die Mieteinnahmen addiere, geht es rapide
> aufwärts.
>
> Andererseits habe ich, um die Wohnung loszuwerden (sie kostet mich ja
> jeden Monat einen Haufen Geld) die Miete sehr billig gemacht, da werde
> ich garantiert einen netten Verlust einfahren...

Der Verlust aus Vermietung schlägt sich in Finnland ebenso in der
Progression nieder - Du musst Dich wohl einfach mit den finnischen Regeln zu
Werbungskosten bei Immobilien vertraut machen, womöglich werden da keine
Abschreibungen zugelassen...?

>> In Finnland zahlst Du dann Steuern auf dem Teil "Gehalt"
>> (minus entsprechende Abzüge) zum Satz des Gesamteinkommens; in
>> Deutschland zahlst Du Steuern auf dem Teil "Immobilienertrag" (minus
>> entsprechende Abzüge) zum Satz des Gesamteinkommens.
>
> ... woraus sich die nächste Frage ergibt: wie kann ich diesen Verlust
> geltend
> machen? Die Finnen sind ja wohl kaum dafür zuständig, meine Verluste in
> Deutschland durch Steuerrückzahlungen auszugleichen. Und die Deutschen,
> die dafür zuständig sind, können keine Steuern zurückzahlen, weil ich ja
> auch keine Steuern eingezahlt habe. Bin ich da der Angeschmierte, oder
> sehe ich das falsch?

Der Verlust mindert die finnische Progression, aber effektiv hast Du
wirklich Pech, das stimmt. Denn Deutschland schickt Dir keine
Negativ-Steuerbeträge nach Finnland, und meines Wissens gibt es auch keine
Möglichkeit, Verluste aus der nicht-gewerblichen Vermietung auf Folgejahre
zu übertragen.

Vielleicht solltest Du die Wohnung so schnell als möglich verkaufen, oder
willst Du sie für die Zukunft behalten? Als Anlage taugt sie wohl nicht,
wenn Du die Miete so tief ansetzen musstest.

Gruss Pascal


Daniel Zauft

unread,
Jan 22, 2007, 12:04:20 PM1/22/07
to
Paul Lenz wrote:
> "Daniel Zauft" <daniel...@yahoo.de> schrieb:
>
>>> Ich arbeite jetzt für längere Zeit in Finnland.
>>>
>>> Ich bin von einer deutschen Firma angestellt, mein Gehalt bekomme ich
> auf
>>> mein deutsches Konto, und ich bin auch in Deutschland sozialversichert.
>>> Meine Steuern gehen aber an das finnische Finanzamt.
>> das ist der entscheidende Punkt. Wie kommt es dazu? Ohne nähere Angaben
>> zum Sachverhalt kann man nur die Glaskugel befragen: Du warst aufgrund
>> einer Abordnung deines deutschen Arbeitgeberszeitlich beschränkt (jedoch
>> mehr als 6 Monate) in Finnland tätig und bist danach wieder nach
>> Deutschland zurückgekehrt. Ist das so?
>
> Nein. Der Satz ganz oben steht nicht umsonst im Präsens :)
>

... den ich irgendwie überlesen habe ...

> Ich habe Ende Juli 2006 angefangen (habe also noch einen niedrigen
> Steuersatz) und werde mindestens das ganze Jahr 2007 hier bleiben
> und malochen.
>

> Außerdem besitze ich eine Eigentumswohnung, in der ich zuletzt gewohnt


> hatte, die ich jetzt aber wieder vermieten konnte. Dafür muss ich ja auch
> Steuern zahlen und möchte meine Kosten von der Steuer absetzen.
>
> Meine Frage ist nun, ob ich Finnland und Deutschland komplett trennen
> kann und zwei Steuererklärungen mache, oder ob ich das irgendwie
> miteinander verbinden muss/kann/sollte.
>

Also in Kurzform:

Grundsätzlich ist die Frage der unbeschränkten Steuerpflicht zu klären,
die sich nach dem Wohnsitz richtet. Grundsätzlich ist eine
berufsbedingte Versetzung unschädlich, solange in Deutschland die
Wohnung aufrechterhalten wird.
War die Eigentumswohnung die einzigste Wohnung in Deutschland hast du
nach der Vermietung keinen Wohnsitz in Deutschland mehr. Falls dann auch
noch keine Frau bzw. Lebenspartner in Deutschland vorhanden ist, hat
dies Auswirkungen auf die Steuerpflicht. Nur in diesem Fall treten die
von Pascal beschriebenen Konsequenzen, hier nochmal kurz skizziert:

Deutschland: beschränkt einkommensteuerpflichtig mit dem Mieteinkünften
(Besonderheit: Mindeststeuersatz auf Einnahmen (ohne Werbungskosten) von
20%, jedoch mit diversen Besonderheiten wg. EuGH-Rechtsprechung)

Finnland: unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Mieteinkünfte,
ermittelt nach finnischer Methode höchstwahrscheinlich im
Progressionsvorbehalt (kann sein, muss nicht)

Bist du weiterhin in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist es
umgekehrt: dann unterliegen die Lohneinkünfte dem dt. Progressionsvorbehalt.

Zur Verlustverrechnung:

Bei unbeschränkter Steuerpflicht in Finnland werden die deutschen
Verluste in Deutschland gesondert festgestellt. Kehrst du irgendwann
nach Deutschland zurück werden die Verluste auch mit zukünftigen
Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechnet.
Höchstwahrscheinlich gibt es in Finnland ein Pendant zu § 2a EStG iVm §
32b EStG, der die Berücksichtigung eines negativen
Progressionsvorbehalts in diesem Fall verhindert.

Kurz: Mach dich über den finnischen Progressionsvorbehalt schlau.

Grüße

Daniel

Paul Lenz

unread,
Jan 22, 2007, 5:15:42 PM1/22/07
to
Also erst mal vielen Dank an euch beide für die ausführlichen
Auskünfte. Meine Hauptfrage ist damit geklärt: ich kann nicht
Deutschland und Finnland getrennt betrachten, sondern muss
alle Einkünfte immer zusammen angeben.

"Pascal Meister" <sta...@writeme.com> schrieb:

> Der Verlust aus Vermietung schlägt sich in Finnland ebenso in der
> Progression nieder - Du musst Dich wohl einfach mit den finnischen
> Regeln zu Werbungskosten bei Immobilien vertraut machen, womöglich
> werden da keine Abschreibungen zugelassen...?

Bis jetzt habe ich meine Steuererklärungen immer allein gemacht, aber
jetzt habe ich (über meinen Chef) eine finnische Steuerberaterin, die
werde ich mit diesen komplizierten Sachen wohl ein wenig quälen
müssen. :)

Würdet ihr mir darüber hinaus raten, auch in Deutschland zusätzlich
einen Steuerberater einzuschalten?


> Vielleicht solltest Du die Wohnung so schnell als möglich verkaufen,

Gute Idee... leider läuft die Finanzierung noch bis Sommer 2014.
All diese Verträge zu canceln, wäre dumm. Allein die Vorfälligkeits-
zinsen (oder wie das heißt) belaufen sich auf mehrere 1000 Euro.

Und was, wenn ich wieder arbeitslos werde und dann vielleicht
sogar unter Hartz IV falle? Dann wäre das ganze Geld futsch.
Nur die selbst genutzte Immobilie bleibt unangetastet!

Wie ist das eigentlich generell mit vermietetem Wohneigentum?
Kann man die Kosten absetzen, sobald man ausgezogen ist, oder
erst, sobald ein Mieter eingezogen ist? Die Wohnung stand ein
halbes Jahr leer. Währenddessen habe ich sie zwei mal je eine
Woche lang selbst benutzt, außerdem musste ein Rohrleitungsschaden
repariert werden, aber das muss das Finanzamt ja nicht wissen :)


Paul Lenz


Steve Highcastle

unread,
Jan 25, 2007, 5:54:35 AM1/25/07
to
Paul Lenz wrote:
> Also erst mal vielen Dank an euch beide für die ausführlichen
> Auskünfte. Meine Hauptfrage ist damit geklärt: ich kann nicht
> Deutschland und Finnland getrennt betrachten, sondern muss
> alle Einkünfte immer zusammen angeben.

Vielleicht bemerkst Du aber, dass sich die Auskünfte von Daniel
und Pascal zum Teil erheblich unterscheiden. Richtig ist Daniels
Version.

Du musst nicht alle Einkünfte in beiden Ländern angeben. Vielmehr
benötigt der deutsche Fiskus nur Angaben zu den Einkünften aus
Vermietung und Verpachtung, weil Du in D lediglich der beschränkten
Steuerpflicht unterliegst.

Ob Finnland etwas von den VuV-Einkünften wissen will, hängt vom
finnischen Steuersystem ab (Anrechnung oder Freistellung? Progressions-
vorbehalt?) und sollte von Deiner finnischen StB geklärt werden.

Gruß, Steve

Markus Ritter

unread,
Jan 25, 2007, 10:19:13 AM1/25/07
to
Steve Highcastle schrieb:

> Du musst nicht alle Einkünfte in beiden Ländern angeben. Vielmehr
> benötigt der deutsche Fiskus nur Angaben zu den Einkünften aus
> Vermietung und Verpachtung, weil Du in D lediglich der beschränkten
> Steuerpflicht unterliegst.

Da sein finnisches Gehalt in Deutschland aber dem Progressionsvorbehalt
unterliegt, muss er es angeben, obwohl es in FIN versteuert wird.

Beiden Finanzbehörden müssen *alle* Einkünfte etc. angezeigt werden.

Gruss
Markus

Daniel Zauft

unread,
Jan 25, 2007, 12:39:41 PM1/25/07
to

Nein. Bei beschränkter Steuerpflicht in Deutschland ist dies nicht der
Fall. Die finnischen Einkünfte unterliegen nicht dem deutschen
Progressionsvorbehalt.

Der Progressionsvorbehalt fußt doch gerade auf der Idee der Besteuerung
des "Welteinkommens" im Land der unbeschränkten Steuerpflicht.

Im Land, in dem die unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt, soll nach
Leistungsfähigkeit besteuert werden (so zumindest die Grundidee). Dazu
zählen eben auch die Einkünfte aus ausländischen Quellen, die im
Empfängerland steuerfrei sind.

Im Land, in dem nur beschränkte Steuerpflicht vorliegt, sollen allein
die dortigen Einkünfte besteuert werden. Das Leistungsfähigkeitsprinzip
und damit der Progressionsvorbehalt spielen hier keine Rolle. Das ergibt
sich auch aus dem Wortlauf des § 32b EStG: Nur bei unbeschränkt
Steuerpflichtigen ist dieser zu beachten. (Abgesehen vom Spezialfall,
wenn im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht Arbeitseinkünfte einer in
Deutschland ausgeübten Tätigkeit bezogen werden).

Grüße

Daniel

Markus Ritter

unread,
Jan 25, 2007, 1:52:42 PM1/25/07
to
Daniel Zauft schrieb:

> Nein. Bei beschränkter Steuerpflicht in Deutschland ist dies nicht der
> Fall. Die finnischen Einkünfte unterliegen nicht dem deutschen
> Progressionsvorbehalt.
>
> Der Progressionsvorbehalt fußt doch gerade auf der Idee der Besteuerung
> des "Welteinkommens" im Land der unbeschränkten Steuerpflicht.

Ich bin Wochenaufenthalter in der Schweiz und versteuere dort gemäss DBA
mein schweizerisches Einkommen.

Laut Aussage meines Sachbearbeiters beim deutschen FA bin ich in
Deutschland beschränkt steuerpflichtig und mein schweizerisches
Einkommen wirkt sich bei der Berechnung der deutschen Steuer (Einkünfte
aus Zinsen, Dividenden, Spekulationsgewinne etc.) aus.

Macht der was falsch?

Ist mein deutsches Einkommen bis 7664 EUR steuerfrei?

Ich muss zugeben, dass ich aus § 50 Abs.5 Satz 4 Nr.2 EStG nicht so ganz
schlau werde.

Gruss
Markus

Daniel Zauft

unread,
Jan 26, 2007, 12:59:30 PM1/26/07
to
Markus Ritter wrote:
> Daniel Zauft schrieb:
>> Nein. Bei beschränkter Steuerpflicht in Deutschland ist dies nicht der
>> Fall. Die finnischen Einkünfte unterliegen nicht dem deutschen
>> Progressionsvorbehalt.
>>
>> Der Progressionsvorbehalt fußt doch gerade auf der Idee der Besteuerung
>> des "Welteinkommens" im Land der unbeschränkten Steuerpflicht.
>
> Ich bin Wochenaufenthalter in der Schweiz und versteuere dort gemäss DBA
> mein schweizerisches Einkommen.
>
> Laut Aussage meines Sachbearbeiters beim deutschen FA bin ich in
> Deutschland beschränkt steuerpflichtig und mein schweizerisches
> Einkommen wirkt sich bei der Berechnung der deutschen Steuer (Einkünfte
> aus Zinsen, Dividenden, Spekulationsgewinne etc.) aus.
>
> Macht der was falsch?


Nur "Wochenaufenthalter" (heißt das nur Werktags?), aber dennoch
unbeschränkt steuerpflichtig in der Schweiz? Also liegt der Mittelpunkt
deiner Lebensinteressen in der Schweiz? Irgendwie widersprüchlich, oder?

Weitere Seltsamheiten:

- steuerpflichtige Zinsen in Deutschland? Das Geld ist also mit
Grundvermögen zumindest mittelbar abgesichert, was bei Privatpersonen
schon recht selten ist (z.B. Darlehensvergabe mit Grundschuld).
- Die Dividenden unterliegen dem Quellensteuerabzug, womit die deutsche
Steuer abgegolten ist (§ 50 (5) EStG). § 50 (5) Nr. 2 ist nicht
anwendbar, weil du ja keine Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit
aus Deutschland beziehst (diese kommen ja aus CH). In der Veranlagung
haben die nichts zu suchen.
- Spekulationsgewinne steuerpflichtig in Deutschland? Nach Art. 13 (3)
DBA CH sind solche Gewinne ausschließlich in der Schweiz zu besteuern.
Ungeachtet davon würde § 49 (1) Nr. 8 EStG sowieso nur Gewinne
besteuern, die aus deutschen Beteiligungen von mindestens 1% stammen.

Also als beschränkt Steuerpflichtiger behandelt dich das deutsche FA
nicht ;-)

Grüße

Daniel

Achim Hell

unread,
Jan 26, 2007, 4:54:04 PM1/26/07
to
Daniel Zauft schrieb:
>
> Markus Ritter wrote:

> > Laut Aussage meines Sachbearbeiters beim deutschen FA bin ich in
> > Deutschland beschränkt steuerpflichtig und mein schweizerisches
> > Einkommen wirkt sich bei der Berechnung der deutschen Steuer (Einkünfte
> > aus Zinsen, Dividenden, Spekulationsgewinne etc.) aus.

> Nur "Wochenaufenthalter" (heißt das nur Werktags?), aber dennoch


> unbeschränkt steuerpflichtig in der Schweiz? Also liegt der Mittelpunkt
> deiner Lebensinteressen in der Schweiz? Irgendwie widersprüchlich, oder?

Die Aussage muss umgekehrt gewesen oder gemeint gewesen sein.
Progressionsvorbehalt läuft nur bei unbeschränkter Steuerpflicht.
Weitere Merkwürdigkeit.

Gruß
Achim

Markus Ritter

unread,
Jan 27, 2007, 2:51:21 PM1/27/07
to
Daniel Zauft schrieb:

> Markus Ritter wrote:
>> Daniel Zauft schrieb:
>>> Nein. Bei beschränkter Steuerpflicht in Deutschland ist dies nicht der
>>> Fall. Die finnischen Einkünfte unterliegen nicht dem deutschen
>>> Progressionsvorbehalt.
>>>
>>> Der Progressionsvorbehalt fußt doch gerade auf der Idee der Besteuerung
>>> des "Welteinkommens" im Land der unbeschränkten Steuerpflicht.
>>
>> Ich bin Wochenaufenthalter in der Schweiz und versteuere dort gemäss DBA
>> mein schweizerisches Einkommen.
>>
>> Laut Aussage meines Sachbearbeiters beim deutschen FA bin ich in
>> Deutschland beschränkt steuerpflichtig und mein schweizerisches
>> Einkommen wirkt sich bei der Berechnung der deutschen Steuer (Einkünfte
>> aus Zinsen, Dividenden, Spekulationsgewinne etc.) aus.
>>
>> Macht der was falsch?
>
>
> Nur "Wochenaufenthalter" (heißt das nur Werktags?), aber dennoch
> unbeschränkt steuerpflichtig in der Schweiz? Also liegt der Mittelpunkt
> deiner Lebensinteressen in der Schweiz? Irgendwie widersprüchlich, oder?
>

Nein. Ich bin verheiratet, am Wochenende in Deutschland und unter der
Woche in der Schweiz. In beiden Staaten verfüge ich über einen
gemeldeten und genutzten Wohnsitz. Nach Art. 15a II Satz 2 DBA bin ich
kein Grenzgänger und werde deshalb wird mein schweizerisches Einkommen
in der Schweiz versteuert.

> Weitere Seltsamheiten:
>
> - steuerpflichtige Zinsen in Deutschland?

Ein Konto bei der DiBa finde ich jetzt nicht so seltsam.

> - Spekulationsgewinne steuerpflichtig in Deutschland? Nach Art. 13 (3)
> DBA CH sind solche Gewinne ausschließlich in der Schweiz zu besteuern.

Mein Depot liegt bei der Diraba in Deutschland.

Mein deutsches Finanzamt verlangt jedes Jahr eine Steuererklärung.
Deiner Meinung nach müsste ich also gar keine Anlage KAP und SO abgeben,
weil ich das alles in der Schweiz versteuern kann/muss?

Mein Sachbearbeiter hat mir das eigentlich recht schlüssig mit Art. 24 I
Abs. 1 d erklärt.


Gruss
Markus

Daniel Zauft

unread,
Jan 29, 2007, 11:45:43 AM1/29/07
to
Markus Ritter wrote:
[...]

> Mein deutsches Finanzamt verlangt jedes Jahr eine Steuererklärung.
> Deiner Meinung nach müsste ich also gar keine Anlage KAP und SO abgeben,
> weil ich das alles in der Schweiz versteuern kann/muss?
>
> Mein Sachbearbeiter hat mir das eigentlich recht schlüssig mit Art. 24 I
> Abs. 1 d erklärt.
>

... dessen erster Satz eigentlich alles sagt:

"Bei einer Person, die in der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist,
wird die Doppelbesteuerung wie folgt vermieden:"

Entgegen deiner Aussage bist du in Deutschland unbeschränkt und in der
Schweiz mit deinem schweizerischen Einkommen beschränkt steuerpflichtig.
So sieht es zumindest dein Sachbearbeiter.

Sag jetzt bloss nicht, dass deine deutschen Einkünfte dem
schweizerischen Progressionsvorbehalt unterliegen :-)

Grüße

Daniel

Markus Ritter

unread,
Jan 30, 2007, 4:13:15 AM1/30/07
to
Daniel Zauft schrieb:

> Entgegen deiner Aussage bist du in Deutschland unbeschränkt und in der
> Schweiz mit deinem schweizerischen Einkommen beschränkt steuerpflichtig.
> So sieht es zumindest dein Sachbearbeiter.
>
> Sag jetzt bloss nicht, dass deine deutschen Einkünfte dem
> schweizerischen Progressionsvorbehalt unterliegen :-)

Momentan werde ich noch quellenbesteuert. Einer meiner Kollegen, der
schon über eine schweizerische Niederlassungsbewilligung (und noch einen
deutschen Wohnsitz) verfügt und deshalb eine normale Steuererklärung
machen muss, erzählte mir, dass sich das Gehalt seiner Frau in
Deutschland auf die Höhe seiner schweizerischen Steuer auswirkt.
Ich werde da aber nochmal nachhaken.
Gruss
Markus


--
Die Gewöhnung an Ironie, ebenso wie die an Sarkasmus, verdirbt übrigens
den Charakter, sie verleiht allmählich die Eigenschaft einer
schadenfrohen Überlegenheit: man ist zuletzt einem bissigen Hunde
gleich, der noch das Lachen gelernt hat, außer dem Beißen. (Nietzsche)

0 new messages