hat jemand Erfahrungen mit der Versteuerung (Einkommsteuer) des
privaten Nutzungswertes für einen Firmenwagen nach der
Fahrtenbuchmethode, wenn der Arbeitgeber in der Lohnsteuer die
Pauschalwertmethode angesetzt hat?
Die Eintragungen auf der Lohsteuerkarte reichen doch dann nicht aus,
bzw. müssten geändert werden, da der Bruttolohn geändert werden muss
(Abzug des pauschalen Wertes und Hinzufügen des errechneten Wertes).
Gleiches gilt für die evtl. Eintragungen zu der Pauschalversteuerung
des KM-geldes für die Fahrten zur Arbeit.
Kann ich einfach andere Werte in das Formular eintragen, als auf der
Steuerkarte stehen und sie mit einem zzgl. Schreiben begründen?
Grüße
Hendrik Mucke
> Die Eintragungen auf der Lohsteuerkarte reichen doch dann nicht aus,
> bzw. müssten geändert werden, da der Bruttolohn geändert werden muss
> (Abzug des pauschalen Wertes und Hinzufügen des errechneten Wertes).
Das solltest du mit deinem Arbeitgeber klären. Nur der AG hat doch den
Überblick
auf die Gesamtkosten die für dieses Fahrzeug entstehen.
> Gleiches gilt für die evtl. Eintragungen zu der Pauschalversteuerung
> des KM-geldes für die Fahrten zur Arbeit.
Arbeitgeber um Anderung bitten.
> Kann ich einfach andere Werte in das Formular eintragen, als auf der
> Steuerkarte stehen und sie mit einem zzgl. Schreiben begründen?
Du kannst garnix ändern. Auf der Steuerkarte stehen die Bezüge des Jahres
und
die abgeführten Beträge.
Geh zum Arbeitgeber und rede mit ihm. Falls es günstiger ist, sich an das
Fahrtenbuch
zu halten, wird er evtl. deine Lohnabrechnungen ändern.
In der Praxis wohl eher nicht, da er ja dann für die Korrektheit Deines
Fahrtenbuches haftet.
Daher wird meist nur Pauschal abgerechnet
Gruß
Jan
Hallo Jan,
laut Lohnsteuerrichtlinien ist der Arbeitnehmer bei der Veranlagung
zur Einkommensteuer nicht an das gewählte Verfahren des Arbeitgebers
bei der Erhebung der Lohnsteuer gebunden.
D.h. der AG legt wegen des geringeren bürokratischen Aufwandes fest,
dass er die pauschale Ermittlung wählt.
Für mich ist es aber günstiger, die Fahrtenbuchmethode anzusetzen.
Ich hafte für mein privates Fahrtenbuch und bekomme vom AG nur eine
Aufstellung der Gesamtkosten für das Fahrzeug.
Der Rest ist mein Ding bei meiner Einkommensteuererklärung.
Gruß
Hendrik
> laut Lohnsteuerrichtlinien ist der Arbeitnehmer bei der Veranlagung
> zur Einkommensteuer nicht an das gewählte Verfahren des Arbeitgebers
> bei der Erhebung der Lohnsteuer gebunden.
Wenn Du das weisst verstehe ich Deine Frage nicht!
Du wolltest due Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte ändern bzw. das Brutto-
gehalt verringern. Das läuft eben nur durch den AG.
> Der Rest ist mein Ding bei meiner Einkommensteuererklärung.
eben Du sagst es.
In diesem Fall nehme ich an, dass die Differenz zu dem versteuerten Wert und
dem
Wert den Du aufgrund Deines Fahrtenbuches ermittelst, als Werbungskosten
abzuziehen ist.
Dabei bleiben aber die SV Beiträge auf der Strecke.
Gruß
Jan
> In diesem Fall nehme ich an, dass die Differenz zu dem versteuerten Wert und
> dem
> Wert den Du aufgrund Deines Fahrtenbuches ermittelst, als Werbungskosten
> abzuziehen ist.
Genau um diesen Punkt geht es: Wie werden die Daten in das Formular eingetragen.
Entweder ein anderer Bruttoverdienst, als auf der Lohnsteuerkarte steht oder
als Werbungskosten.
Hier war einfach die Frage, ob jemand damit schon Erfahrungen gemacht hat.
>
> Dabei bleiben aber die SV Beiträge auf der Strecke.
Stimmt, daran hatte ich bislang gar nicht gedacht. Gibt es dafür eine Lösung?
Danke
Hendrik
Nur, wenn man die Bemessungsgrenze noch nicht erreicht hat.
Gruß
Will