Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Kinderfreibetrag bei Tod eines Elternteils

87 views
Skip to first unread message

Tibor Lichtmann

unread,
Oct 19, 2010, 5:52:24 PM10/19/10
to
Hallo,

ich mache gerade die Einkommensteuererklᅵrung fᅵr eine Bekannte
(nichtstelbstᅵndig). Bei der Datenᅵbernahme in meinen Steuerprogramm ergibt
sich die folgende, in meinen Augen paradoxe Situation:

Der (geschiedene) Vater ihrer Kinder ist im Jahr 2009 verstorben. Wenn ich
dieses korrekt angebe, erhᅵht sich der Kinderfreibetrag laut Steuerprogramm
pro Kind um ca. 1000 EUR (von 4200 auf 5200 EUR). Die Steuererstattung sinkt
aber mit jedem Kind um ca. 150 EUR. Irgendwie verstehe ich das nicht:

Vater verstorben -> hᅵherer Kinderfreibetrag -> mehr Steuern?
Wer kann mir das erklᅵren?

Danke :-)

Message has been deleted

Tibor Lichtmann

unread,
Oct 21, 2010, 8:10:20 AM10/21/10
to
On 20 Okt., 05:39, Martin Hentrich <tax...@aol.com> wrote:

> Geschieden, beide Eltern leben ---> pro Kind je 0,5 Kinderfreibetrag
>
> Stirbt einer, erh lt der andere ab dann 1,0 Kinderfreibetrag.
>
> (gerechnet wird pro Monat)
>
> Das Kindergeld erh lt immer nur einer. Es wird mit der steuerlichen
> Wirkung des Kinderfreibetrages verrechnet.
>
Ja, das ist soweit klar. Das Kindergeld hat immer meine Bekannte
erhalten. Durch den Tod des Ex-Mannes erhöht sich der
Kinderfreibetrag. Das ist auch klar. Aber warum steigt dadurch die
steuerliche Belastung? Normalerweise sollte ein höhere Freibetrag doch
zu sinkender Steuerbelastung führen.

Uwe Schmitz

unread,
Oct 24, 2010, 12:21:36 PM10/24/10
to
Tibor Lichtmann wrote:
> Ja, das ist soweit klar. Das Kindergeld hat immer meine Bekannte
> erhalten. Durch den Tod des Ex-Mannes erh�ht sich der

> Kinderfreibetrag. Das ist auch klar. Aber warum steigt dadurch die
> steuerliche Belastung? Normalerweise sollte ein h�here Freibetrag doch
> zu sinkender Steuerbelastung f�hren.

Grundsatz:

Entweder Kindergeld oder Kinderfreibetrag.
Das Finanzamt ber�cksichtigt das G�nstigere.

Uwe

Tibor Lichtmann

unread,
Oct 30, 2010, 3:30:34 PM10/30/10
to
On 24 Okt., 18:21, "Uwe Schmitz" <uwe.schmi...@gmx.de> wrote:
>
> Grundsatz:
>
> Entweder Kindergeld oder Kinderfreibetrag.
> Das Finanzamt ber cksichtigt das G nstigere.
>
Und wie erklärt sich dann damit, dass bei einer Erhöhung des
Kinderfreibetrags sich auch die zu zahlenden Steuern erhöhen?
Kindergeld hat die Mutter bereits vorher zu 100% erhalten.
0 new messages