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Erst Vorauszahlung, dann Dienstleistung

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Fabian

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Feb 7, 2024, 7:03:10 AM2/7/24
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Hallo Leute,

ich stehe vor einem kleinen Problem.

Ein Kunde zahlt alle 2 Wochen einen Betrag an mich, ohne eine
Dienstleistung in Anspruch nehmen zu wollen.
Erst, wenn der Kunde den erforderlichen Betrag für eine Dienstleistung
gezahlt hat, bestellt er sie.
Das heißt also, dass ich vorher Geld bekomme, ohne dass ein Vertrag
zustande gekommen ist.

Wie buche ich im SKR03 diesen Geldeingang?

Nun bestellt der besagte Kunde eine Dienstleistung und erhält dafür eine
Rechnung mit dem Hinweis, dass sie bereits bezahlt ist.

Wie die Rechnung zu verbuchen ist, ist mir klar, aber
Wie wird auf Grund der Vorauszahlungen der Geldeingang bzw. die Zahlung
der Rechnung gebucht?

Also ich stelle mir das vereinfacht so vor:

1. Zahlungseingänge: 1200 an 1400
2. Rechnung: 1400 an 8195

Sehe ich das richtig so?

Gruß

Stefan Schmitz

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Feb 7, 2024, 9:13:18 AM2/7/24
to
Am 07.02.2024 um 13:03 schrieb Fabian:
> Hallo Leute,
>
> ich stehe vor einem kleinen Problem.
>
> Ein Kunde zahlt alle 2 Wochen einen Betrag an mich, ohne eine
> Dienstleistung in Anspruch nehmen zu wollen.

Wenn er das nicht wollte, würde er kaum zahlen. Er will sie nur nicht
sofort in Anspruch nehmen.

> Erst, wenn der Kunde den erforderlichen Betrag für eine Dienstleistung
> gezahlt hat, bestellt er sie.

Was heißt "bestellen"? Legt er erst in dem Moment fest, wie die
Dienstleistung aussehen soll?
Wenn es ein Standardprodukt ist, würde ich das als Anzahlung auf einen
Vertrag ansehen, den du erst nach vollständiger Bezahlung erfüllen musst.

> Das heißt also, dass ich vorher Geld bekomme, ohne dass ein Vertrag
> zustande gekommen ist.

Was passiert denn, wenn es nie zur Bestellung kommt?
Ich würde erwarten, dass er das Geld dann zurückfordern kann. Dann gäbe
es einen Darlehensvertrag zwischen euch. Wie bei einem Sparbuch.

> Wie buche ich im SKR03 diesen Geldeingang?
>
> Nun bestellt der besagte Kunde eine Dienstleistung und erhält dafür eine
> Rechnung mit dem Hinweis, dass sie bereits bezahlt ist.
>
> Wie die Rechnung zu verbuchen ist, ist mir klar, aber
> Wie wird auf Grund der Vorauszahlungen der Geldeingang bzw. die Zahlung
> der Rechnung gebucht?

Das dürfte wesentlich auf die rechtliche Wertung der Zahlungen ankommen.

Wilh.Lau

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Feb 7, 2024, 11:03:56 AM2/7/24
to
Am 07.02.24 um 13:03 schrieb Fabian:
> Nun bestellt der besagte Kunde eine Dienstleistung und erhält dafür eine
> Rechnung mit dem Hinweis, dass sie bereits bezahlt ist.
Ich versuche es mal:
Kassen/Bankkto an Verbindlichkeiten
nach Erfüllung des Vertrages Rechnung Schreiben mit Bezahlt Vermerk
interner Beleg
Verbindlichkeiten an Forderungen

Im Falle deiner Insolvenz fällt das Geld in die Masse und nicht als
Fremdgeld.

So mal aus der Erinnerung an meine Berufsschulzeit (vor 50 J.)
--
Wilh.Lau
Kassel

ottitale

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Feb 11, 2024, 4:27:15 AM2/11/24
to
Fabian <fabi...@mail.net> fragte am 7.2.2024, 13:03:08 zum Thema "Erst
Vorauszahlung, dann Dienstleistung":> Hallo Leute,
Die Frage ist doch erst einmal, auf welcher Grundlage der Kunde zahlt.
Wenn es eine entsprechende Vereinbarung gibt (quasi eine
Rahmenvereinbarung) dann wären es erhaltene Anzahlungen ggf. mit USt.
Eine Anzahlungsrechnung ist nämlich nicht verpflichtend. Diese dient nur
dem Vorsteuerabzug des Kunden.

Wenn das nicht der Fall ist wäre es Fremdgeld, also Verbindlichkeiten
gg. Kunden. Dann auch wohl ohne USt.

Bei Leistung dann entsprechend umbuchen. Da wird die Anzahlung
verbraucht oder der Fremdgeldbetrag wie bei einem Bankeingang als tilgung.

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