Am 07.02.2024 um 13:03 schrieb Fabian:
> Hallo Leute,
>
> ich stehe vor einem kleinen Problem.
>
> Ein Kunde zahlt alle 2 Wochen einen Betrag an mich, ohne eine
> Dienstleistung in Anspruch nehmen zu wollen.
Wenn er das nicht wollte, würde er kaum zahlen. Er will sie nur nicht
sofort in Anspruch nehmen.
> Erst, wenn der Kunde den erforderlichen Betrag für eine Dienstleistung
> gezahlt hat, bestellt er sie.
Was heißt "bestellen"? Legt er erst in dem Moment fest, wie die
Dienstleistung aussehen soll?
Wenn es ein Standardprodukt ist, würde ich das als Anzahlung auf einen
Vertrag ansehen, den du erst nach vollständiger Bezahlung erfüllen musst.
> Das heißt also, dass ich vorher Geld bekomme, ohne dass ein Vertrag
> zustande gekommen ist.
Was passiert denn, wenn es nie zur Bestellung kommt?
Ich würde erwarten, dass er das Geld dann zurückfordern kann. Dann gäbe
es einen Darlehensvertrag zwischen euch. Wie bei einem Sparbuch.
> Wie buche ich im SKR03 diesen Geldeingang?
>
> Nun bestellt der besagte Kunde eine Dienstleistung und erhält dafür eine
> Rechnung mit dem Hinweis, dass sie bereits bezahlt ist.
>
> Wie die Rechnung zu verbuchen ist, ist mir klar, aber
> Wie wird auf Grund der Vorauszahlungen der Geldeingang bzw. die Zahlung
> der Rechnung gebucht?
Das dürfte wesentlich auf die rechtliche Wertung der Zahlungen ankommen.