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EU-USt-ID/Reverse Charge: Innergemeinschaftlich oder nicht?

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Matthias Hanft

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Jun 17, 2023, 7:39:23 AM6/17/23
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Hallo,

es gibt ja Unternehmen in den USA, die viele Privatgeschäfte mit
europäischen Verbrauchern machen. Die haben dann eine EU-UStID:
https://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer#Europ%C3%A4ische_Identifikationsnummern
erheben von ihren deutschen Verbraucherkunden 19% Mwst., von
österreichischen Verbraucherkunden 20% Mwst. etc. und führen
sie über ihre EU-USt-ID in die jeweiligen Länder ab (real nur
in *ein* Land, das die Beträge dann anhand sowas ähnlichem wie
bei uns dem One-Stop-Shop an die diversen Länder verteilt), siehe
https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/One-Stop-Shop_NichtEU/one_stop_shop_nichteu_node.html

So weit, so gut.

Wenn aber nun im Ausnahmefall ein deutscher (oder europäischer)
Unternehmer mit eigener USt-ID dort bestellt, kann sich der USA-
Händler diese USt-ID des Kunden bestätigen lassen und das übliche
Reverse-Charge-Verfahren anwenden (d.h. Rechnung ohne USt; deutscher
Kunde schreibt das in die Umsatzsteuervoranmeldung). (Ob der USA-
Händler dafür auch noch eine Art "Zusammenfassende Meldung" irgendwo
hin schicken muss, weiß ich nicht - ist aber auch egal.)

Was ich mich nun bei so einem Reverse-Charge-Geschäft aber frage:
In welches der beiden Felder der Umsatzsteuervoranmeldung trägt man
als deutscher Unternehmerkunde den Betrag ein?
- "Innergemeinschaftliche sonstige Leistung"?
Dafür spricht, dass der Umsatz aufgrund der beiden USt-IDs wie
sonst in der EU üblich als Reverse Charge behandelt wird. (Und
falls der USA-Händler doch eine Art ZM abgeben muss, sollte das
ja auf beiden Seiten betragsmäßig zusammenpassen.)
- "Sonstige Leistung eines ausländischen Unternehmers"?
Dafür spricht, dass der Händler schließlich in den USA sitzt und
dem deutschen Unternehmerkunden dessen EU-USt-ID im Prinzip egal
sein kann.

Wobei ich IIRC schon Fälle hatte, wo ein australischer Lieferant
eine französische USt-ID hatte; das hab ich dann schon als inner-
gemeinschaftlich wie aus Frankreich behandelt. Aber vielleicht ist
es mit diesen "virtuellen" EU-USt-IDs doch irgendwie anders?

Gruß Matthias.
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