> Bildung der Ansparrücklage iHv sagen wer mal 1 Euro.
Eine Ansparrücklage darf nur für die beabsichtigte Investition in ein
konkretes Wirtschaftsgut vorgenommen werden. Nicht ins Blaue und nicht
für ein Sammelsurium von Verbrauchsartikeln. Die Investition muß dann
auch in genau das geplante Wirtschaftsgut erfolgen.
Beispiel: Du willst 2008 einen Laptop für Industrieumgebung kaufen,
der 3.000 Euro kostet. Dann darfst du dafür eine Ansparrücklage
bilden, mußt diese mit dem Erwerb dieses Laptops auflösen. Du darfst
nicht plötzlich einen Drucker kaufen und den Rest für später aufheben.
Ansonsten...
>Für 2008 dann:
>Auflösen, und Abschreiben de Anlage. Oder?
...stimmts.
Martin
--
"Allen ist das Denken erlaubt, doch vielen bleibt es erspart."
- Curt Goetz -
Ich weiß. Konkret geht es um die Beschaffung einer Photovoltaik Anlage.
Das Schöne- so meine Infos stimmen, man muss keinen bestimmten
Prozentsatz ansparen, sondern der eine Euro reicht. Der Hintergrund ist,
dass man diese Rücklage gebildet haben muss, um degressiv abschreiben zu
können und um in den Genuss der Sonderabschreibung zu kommen.
>
> Ansonsten...
>
>> Für 2008 dann:
>> Auflösen, und Abschreiben de Anlage. Oder?
>
> ...stimmts.
Das wollte ich hören.
Danke
Das zeigt zwei Dinge:
[X] Du bist clever
[X] Der Staat schafft einfache Schlupflöcher
--
Moin+Gruss Alexander
Um im Antwortton von Alexander fortzufahren:
[ ] Du kennst § 7a (4) EStG (keine SonderAfa + degressive Afa zugleich)
[ ] Dir ist bekannt, dass ab 2008 die SonderAfa durch die
Unternehmenssteuerreform neu geregelt ist (Rücklagenbildung in 2007
nicht nötig)
Grüße
Daniel
Die 1-EUR-Ansparung schreiben aber auch Steuerberater gerne als
letzte Amtshandlung in den Jahresabschluß (vor allem, wenn sie
schon wissen, was nächstes Jahr gekauft werden worden wurde...
äh... :-) ). Scheint also sooo außergewöhnlich nicht zu sein.
Gruß Matthias.
> Um im Antwortton von Alexander fortzufahren:
>
> [ ] Du kennst § 7a (4) EStG (keine SonderAfa + degressive Afa zugleich)
> [ ] Dir ist bekannt, dass ab 2008 die SonderAfa durch die
> Unternehmenssteuerreform neu geregelt ist (Rücklagenbildung in 2007
> nicht nötig)
Wie lang ist denn nun eigentlich die Abschreibungszeit für die
Photovoltaik-Anlagen?
BTW würde ich die Technik erst in 3-5 Jahren kaufen. Bei den ganzen Fabriken
für Module, die im Moment wie Pilze aus dem Boden schiessen wird der Preis
IMHO um einiges nach unten gehen.
Lutz
--
Mit unseren Sensoren ist der Administrator informiert, bevor es Probleme im
Serverraum gibt: preiswerte Monitoring Hard- und Software-kostenloses Plugin
auch für Nagios - Nachricht per e-mail,SMS und SNMP: http://www.messpc.de
Neu: Ethernetbox jetzt auch im 19 Zoll Gehäuse mit 12 Ports für Sensoren
Hey, mag sein, dass der paragraph das aussagt, aber: Bei Photovoltaik
anlagen, die als bewegliches Wirtschaftsgut anerkeannt werden kann man
die Sonderabschreibung vornehmen. Stichwort §7g ESTG
> [ ] Dir ist bekannt, dass ab 2008 die SonderAfa durch die
> Unternehmenssteuerreform neu geregelt ist (Rücklagenbildung in 2007
> nicht nötig)
Kann sein.
Ist aber egal, weil im ersten Jahr eh nur ein Euiro abgeschrieben würde.
Gruß
> Grüße
>
> Daniel
Ja, aber dann nicht gleichzeitig die degressive (das war immer schon so, in
allen Fällen von Abschreibungen). Das ist wie bei der Bahn:
Niedersachsenticket und Bahncard zusammen geht nicht.
--
Moin+Gruss Alexander
20 Jahre
> BTW würde ich die Technik erst in 3-5 Jahren kaufen. Bei den ganzen
> Fabriken
> für Module, die im Moment wie Pilze aus dem Boden schiessen wird der Preis
> IMHO um einiges nach unten gehen.
Und die Vergütung auch
Thema Ansparabschreibung siehe BFH-Urteil vom 17. 5. 2006, Az. X R 43/03,
BFH/NV 2006, S. 1571
Degressive Abschreibung 15% nur noch bei Kauf 2007.
Ron
Alexander;
die akademische Arbeitsgemeinschaft sieh das anders Degressive Abschreibung
und Ansparabschreibung geht zusammen
(degressive nur noch 15% im Jahr 2007)
Ron
>> Wie lang ist denn nun eigentlich die Abschreibungszeit für die
>> Photovoltaik-Anlagen?
>
> 20 Jahre
>
>> BTW würde ich die Technik erst in 3-5 Jahren kaufen. Bei den ganzen
>> Fabriken
>> für Module, die im Moment wie Pilze aus dem Boden schiessen wird der Preis
>> IMHO um einiges nach unten gehen.
>
> Und die Vergütung auch
Sicher, das müsste man dann genauer nachrechnen.
das kann natürlich sein, da die Ansparabschreibung nicht zwingend die
Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach sich zieht. Nutzt man die
Sonderabschreibung nicht ist die degressive Afa natürlich möglich. Ohne
detaillierte Quellenangabe kann man nicht mehr dazu sagen.
Grüße
Daniel
Ich bin halt faul D-] und habe einfach mal nur vermutet. Früher war das
Steuerrecht noch etwas berechenbarer.
--
Moin+Gruss Alexander