Ich habe einen Artikel aus Kanada "geebayt". Der Warenwert beträgt laut
Einlieferungspapieren des Versenders 200 CAN$. (Bezahlt an ihn habe ich
162US$ Warenwert + 15US$ Versand). Der DHL- Kurier kassierte bei
Anlieferung 33,08 EUR Einfuhrumsatzsteuer plus 4,83 EUR Zoll. (In dem
Zettel, den er mir aushändigte war eine Umrechnungsrate USD/EUR von
1,3612 angegeben). Von welchem Warenwert aus die Berechnung
durchgeführt wurde, stand da allerdings nicht drin.Wie ich auch rechne,
ich kann die berechnete Einfuhrumsatzsteuer (die sollte doch bei 16%
liegen?) nicht nachvollziehen. Ein Anruf bei DHL ergab die Empfehlung:
"Wenden sie sich diesbezüglich an Ihr zuständiges Finanz- bzw. Zollamt).
Bevor ich dort mal nachfrage, wollte ich gerne wissen, ob die obige
Einfuhrumsatzsteuer (in ihrer Höhe) "ziemlich daneben" liegt, oder ich
nur irgendwas falsch verstehe.
Vielen Dank im Voraus, Matthias
Ob du irgendetwas falsch verstehst weiß ich nicht, aber ich kann dir
verraten, wie die Leute beim Zoll gerechnet haben.
200.00 CAN$ Warenwert
+ 6.57 US$ Zoll (4.83 EUR*1.3612 $/EUR)
-----------
206.57 WWE [1]
* 16 %
-----------
33.08 EUR Einfuhrumsatzsteuer
Korrekt wäre wohl
119.01 EUR Warenwert (200 Can$ = 162 US$)
+ 11.02 EUR Versand (15 US$)
+ 4.83 EUR Zoll
------------
134.86 EUR Netto
* 16 %
------------
21.58 EUR Einfuhrumsatzsteuer
+ 4.83 EUR Zoll
------------
26.41 EUR
Einheiten - die geheimnisvollen Wesen.
Oli'ich fasse es nicht'ver
Footnotes:
[1] Willkürliche Währungseinheiten
--
Space - the final frontier
>
> Ob du irgendetwas falsch verstehst weiß ich nicht, aber ich kann dir
> verraten, wie die Leute beim Zoll gerechnet haben.
>
> 200.00 CAN$ Warenwert
> + 6.57 US$ Zoll (4.83 EUR*1.3612 $/EUR)
> -----------
> 206.57 WWE [1]
> * 16 %
> -----------
> 33.08 EUR Einfuhrumsatzsteuer
>
> Korrekt wäre wohl
>
> 119.01 EUR Warenwert (200 Can$ = 162 US$)
> + 11.02 EUR Versand (15 US$)
> + 4.83 EUR Zoll
> ------------
> 134.86 EUR Netto
> * 16 %
> ------------
> 21.58 EUR Einfuhrumsatzsteuer
> + 4.83 EUR Zoll
> ------------
> 26.41 EUR
>
> Einheiten - die geheimnisvollen Wesen.
Hallo
aber das liegt doch unter der Freigrenze:
Zu den Zollgebühren:
Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern
Es besteht ein Freibetrag von 175 Euro für die zollfreie Einfuhr von
Konsumgütern, vorausgesetzt, dass die Einfuhr nicht aus kommerziellen
Gründen erfolgt. Außerdem gibt es für gewissen Warentypen
(alkoholische Produkte, Tabakwaren, usw.) noch andere Beschränkungen.
Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum
http://www.euroconsumatori.org/16842v16916d17066.html
Arrrglll! So wird also bei deutschen Behörden gerechnet. Danke für die
Erklärung, Oliver. Den Differenzbetrag schenke ich dem Fiskus. Kostet im
Endeffekt weniger, als die- bei einem Versuch die Steuer erstattet zu
bekommen- verbratenen Telefongebühren und Nerven.
Dank und Gruß, Matthias
Matthias Czech schrieb:
> Oliver Jennrich schrieb:
>
>> Korrekt wäre wohl
>>
>> 119.01 EUR Warenwert (200 Can$ = 162 US$)
>> + 11.02 EUR Versand (15 US$)
>> + 4.83 EUR Zoll
>> ------------
>> 134.86 EUR Netto
>> * 16 %
>> ------------
>> 21.58 EUR Einfuhrumsatzsteuer
>> + 4.83 EUR Zoll
>> ------------
>> 26.41 EUR
>>
>> Einheiten - die geheimnisvollen Wesen.
>>
>> Oli'ich fasse es nicht'ver
>>
>> Footnotes:
>> [1] Willkürliche Währungseinheiten
>
> Arrrglll! So wird also bei deutschen Behörden gerechnet. Danke für die
> Erklärung, Oliver. Den Differenzbetrag schenke ich dem Fiskus. Kostet im
> Endeffekt weniger, als die- bei einem Versuch die Steuer erstattet zu
> bekommen- verbratenen Telefongebühren und Nerven.
> Dank und Gruß, Matthias
So wird definitiv _nicht_ gerechnet. Ich habe das selbst programmiert und
bin deshalb absolut sicher. Der Zoll wird _vor_ der EUSt berechnet. Weil
auch auf den Zoll EUSt erhoben wird.
Der Zoll erstellt aber ein Papier, aus dem genau hervorgeht, wie das
berechnet wurde. Das muß Dir DHL natürlich aushändigen. Und wenn das falsch
berechnet wurde, kannst Du beim Zoll eine Erstattung beantragen.
Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
-------------------------------------------------------
Softwarepatente? Nein, danke. Hier eintragen:
http://petition.eurolinux.org/index_html
So long
Carsten
--
E-Mail an E-Mail-Adresse wird nicht gelesen.
>> 200.00 CAN$ Warenwert
> aber das liegt doch unter der Freigrenze:
Nö.
> Zu den Zollgebühren:
> Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern
> Es besteht ein Freibetrag von 175 Euro für die zollfreie Einfuhr von
> Konsumgütern, vorausgesetzt, dass die Einfuhr nicht aus kommerziellen
> Gründen erfolgt. Außerdem gibt es für gewissen Warentypen
> (alkoholische Produkte, Tabakwaren, usw.) noch andere Beschränkungen.
Der Freibetrag von 175,- EUR gilt für Einfuhren im persönlichen
Reisegepäck, nicht für Einfuhren auf dem Postweg.
Hier gilt für alle Einfuhren ein Freibetrag von 22,- EUR, für
Geschenksendungen zwischen Privatpersonen 45,- EUR.
> Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum
> http://www.euroconsumatori.org/16842v16916d17066.html
Warum meinst Du steht das da unter: Info / Reisen, Freizeit,
Timesharing?
Im übrigen: Quelle: Carta doganale del viaggiatore
Auch wenn die Zollvorschriften in der EU weitgehend harmonisiert sind,
lässt das EU-Recht doch häufig Raum für Gestaltungsmöglichkeiten der
Mitgliedstaaten. Für Einfuhren nach D empfiehlt es sich deshalb, sich
unter www.zoll.de zu informieren.
--
"Ausserdem glaube ich nicht, dass ein pubertierender Jugendlicher
wegen dieses Films auf der Strasse jeden Ork töten würde."
"Ach ja. Und wenn dann der erste tote Ork im Stadtpark liegt ist dann
das Geschrei wieder groß." -- Frank Weitz und Wolfgang Krietsch in dsrm
Carsten Albers schrieb:
>> So wird definitiv _nicht_ gerechnet. Ich habe das selbst programmiert und
>> bin deshalb absolut sicher. Der Zoll wird _vor_ der EUSt berechnet. Weil
>> auch auf den Zoll EUSt erhoben wird.
> Und genau das hat er doch gemacht.
Stimmt. Ich bin auf seine komische Aufstellung in anderen Reihenfolge
reingefallen.
> Ich habe einen Artikel aus Kanada "geebayt". Der Warenwert beträgt
> laut Einlieferungspapieren des Versenders 200 CAN$. (Bezahlt an ihn
> habe ich 162US$ Warenwert + 15US$ Versand). Der DHL- Kurier kassierte
> bei Anlieferung 33,08 EUR Einfuhrumsatzsteuer plus 4,83 EUR Zoll. (In
> dem Zettel, den er mir aushändigte war eine Umrechnungsrate USD/EUR
> von 1,3612 angegeben).
Wann zur Hölle soll diese Einfuhr gewesen sein?
Einen UK von 1,3612 USD/EUR kann ich unter
<http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/d2_zollwert/b0_umrechnungskurse/index.html>
bis einschließlich August 2004 nicht ausmachen...
Im übrigen:
Bist Du sicher, dass Du in den o.g. Betrag von Einfuhrumsatzsteuer nicht
versehentlich die von DHL erhobenen Abfertigungsgebühren oder die
Umsatzsteuer auf diese Abfertigungsgebühren einbezogen hast?
Desweiteren:
Den Zettel den Du von DHL bekommen hast, ist der wirklich vom Zoll?
Schau bitte mal unten links in die Ecke und sage mir die Vordrucknummer.
> Matthias Czech schrieb:
>
> > Ich habe einen Artikel aus Kanada "geebayt". Der Warenwert beträgt
> > laut Einlieferungspapieren des Versenders 200 CAN$. (Bezahlt an ihn
> > habe ich 162US$ Warenwert + 15US$ Versand). Der DHL- Kurier kassierte
> > bei Anlieferung 33,08 EUR Einfuhrumsatzsteuer plus 4,83 EUR Zoll. (In
> > dem Zettel, den er mir aushändigte war eine Umrechnungsrate USD/EUR
> > von 1,3612 angegeben).
>
> Wann zur Hölle soll diese Einfuhr gewesen sein?
> Einen UK von 1,3612 USD/EUR kann ich unter
> <http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/d2_zollwert/b0_umrechnungskurse/index.html>
> bis einschließlich August 2004 nicht ausmachen...
Absendedatum: 31.01.05, an mich ausgeliefert am 04.02.05. Kein Tippfehler meinerseits, da steht
1,3612.
> Im übrigen:
> Bist Du sicher, dass Du in den o.g. Betrag von Einfuhrumsatzsteuer nicht
> versehentlich die von DHL erhobenen Abfertigungsgebühren oder die
> Umsatzsteuer auf diese Abfertigungsgebühren einbezogen hast?
Ja, bin ich.. Die beiden Beträge werden ausdrücklich den Posten "Zoll" und "Einfuhrumsatzsteuer"
zugeordnet.
Die anderen Posten "Frachtkosten", "Mwst auf Frachtkosten", "Versicherung", "Sonstiges" werden
alle mit 0.00EUR angegeben. Der Kurier hat auch "nur" genau 37,91EUR bar kassiert.
> Desweiteren:
> Den Zettel den Du von DHL bekommen hast, ist der wirklich vom Zoll?
Wahrscheinlich nicht. Es handelt sich um ein simples einseitig laserbedrucktes DIN A4-Blatt, das
mit "Benachrichtigung" überschrieben wird. Ansonsten habe ich nur den Einlieferungsschein und ein
als "invoice declaration" betiteltes Papier erhalten.
> Schau bitte mal unten links in die Ecke und sage mir die Vordrucknummer.
Das ist kein vorgedrucktes Formular. Wenn ich die bisherigen Anworten richtig vestehe, hätte ich
als eine Abrechnung vom Zoll erhalten müssen, aus der die Berechnung der Forderungen hervorgeht?
Dank und Grüße, Matthias
>> Desweiteren:
>> Den Zettel den Du von DHL bekommen hast, ist der wirklich vom Zoll?
>
> Wahrscheinlich nicht. Es handelt sich um ein simples einseitig
> laserbedrucktes DIN A4-Blatt, das mit "Benachrichtigung"
> überschrieben wird. Ansonsten habe ich nur den Einlieferungsschein
> und ein als "invoice declaration" betiteltes Papier erhalten.
Keines dieser Papiere ist vom Zoll...
>> Schau bitte mal unten links in die Ecke und sage mir die
>> Vordrucknummer.
>
> Das ist kein vorgedrucktes Formular. Wenn ich die bisherigen Anworten
> richtig vestehe, hätte ich als eine Abrechnung vom Zoll erhalten
> müssen, aus der die Berechnung der Forderungen hervorgeht?
Genau. Und nur mit diesem Exemplar kann man überprüfen, ob die Abgaben
zutreffend erhoben wurden.
Ich habe jetzt mit den UKen aus Januar und Februar für USD und CAD ein
bißchen rumgerechnet (nicht alle, nur die logistischsten Kombinationen)
und komme nicht mal auf einen *Zollwert*, der im Abgleich mit dem
angegebenen Zollbetrag einen wahrscheinlichen Zollsatz ergibt.
> >> Schau bitte mal unten links in die Ecke und sage mir die
> >> Vordrucknummer.
> >
> > Das ist kein vorgedrucktes Formular. Wenn ich die bisherigen Anworten
> > richtig vestehe, hätte ich als eine Abrechnung vom Zoll erhalten
> > müssen, aus der die Berechnung der Forderungen hervorgeht?
>
> Genau. Und nur mit diesem Exemplar kann man überprüfen, ob die Abgaben
> zutreffend erhoben wurden.
Hat dieses "Papier" einen bestimmten Namen? Ich muß DHL ja irgendwie
erklären, was sie versäumt haben, mit meiner Sendung auszuliefern.
Danke, Matthias
Das nennt sich "Einhietspapier". Aber ein deiner Stelle wäre ich froh das
DHL die Zollanmeldung für dich erledigt hat. Demnächst kannst du ja deine
Zollanmeldungen selbst einreichen - ich wünsche dir jetzt schon viel Spaß
dabei.
Gruß, Dennis.
P.S.: DHL hat nix versäumt dir mitzugeben. Das was du mit der Sendung
erhalten hast, ist die Zollanmeldung die DHL für dich getätigt hat. Und da
steht alles relevante drauf. Wenn du es nicht entziffern kannst, kann DHL ja
nix dafür.
P.P.S.: Ich importiere jeden Monat 3-4 Pakete und bekomme jedesmal nur die
Zollanmeldung von DHL dabei und das reicht auch. Ich durfte auch schon 2 Mal
selbst anmelden, weil der Zoll einen quer sitzen hatte. Und das ist nur
sinnloser Papierkrieg.
> > Hat dieses "Papier" einen bestimmten Namen? Ich muß DHL ja irgendwie
> > erklären, was sie versäumt haben, mit meiner Sendung auszuliefern.
>
> Das nennt sich "Einhietspapier". Aber ein deiner Stelle wäre ich froh das
> DHL die Zollanmeldung für dich erledigt hat. Demnächst kannst du ja deine
> Zollanmeldungen selbst einreichen - ich wünsche dir jetzt schon viel Spaß
> dabei.
>
> Gruß, Dennis.
>
> P.S.: DHL hat nix versäumt dir mitzugeben. Das was du mit der Sendung
> erhalten hast, ist die Zollanmeldung die DHL für dich getätigt hat. Und da
> steht alles relevante drauf. Wenn du es nicht entziffern kannst, kann DHL ja
> nix dafür.
Auf dem Wisch stehen nur die zu zahlenden Endbeträge für Zoll und
Einfuhrumsatzsteuer. Die kann ich schon noch entziffern. Ich hätte aber gerne
etwas in der Richtung: Warenwert XXX ($, EUR oder wasauchimmer)---> daraus
ergeben sich folgende Abgaben.......
> P.P.S.: Ich importiere jeden Monat 3-4 Pakete und bekomme jedesmal nur die
> Zollanmeldung von DHL dabei und das reicht auch. Ich durfte auch schon 2 Mal
> selbst anmelden, weil der Zoll einen quer sitzen hatte. Und das ist nur
> sinnloser Papierkrieg.
Dieses Procedere durfte ich bei meinem letzen Päckchen miterleben. Dauerte eine
gute Stunde. Dafür wurde korrekt und nachvollziehbar abgerechnet.
Gruß, Matthias
"Berechnung der Einfuhrabgaben bei mündlicher Zollanmeldung", Vordruck
0528 oder 0534, aber nagele mich nicht darauf fest, besonders nicht auf
die Vordrucknummern.
Steuerbescheid sollte DHL verstehen.
>> Hat dieses "Papier" einen bestimmten Namen? Ich muß DHL ja irgendwie
>> erklären, was sie versäumt haben, mit meiner Sendung auszuliefern.
> Das nennt sich "Einhietspapier".
Doppelt falsch.
Das Einheitspapier ist das, was der Zollanmelder beim Zoll einreicht,
wenn er eine schriftliche Zollanmeldung macht.
Das Zollamt verband früher ein Stück davon mit einem "Zusatzblatt zum
Einheitpapier" zu einem Steuerbescheid.
Heute wird das nicht mehr gemacht, der Steuerbescheid wird mit dem
IT-Verfahren ATLAS ausgedruckt, auch wenn die Zollanmeldung schriftlich
mit Einheitspapier eingerecht wurde
Außerdem ist eine schriftliche Zollanmeldung regelmäßig erst bei Werten
ab 1.000,- EUR erforderlich, die Sendung des OP hatte aber nur einen
Warenwert von 200,- CAD. Da DHL nicht zum Spaß Einheitspapiere verwendet
um ihre Sendungen zu verzollen, spricht vieles dafür, dass DHL hier eine
mündliche Zollanmeldung gemacht hat.
> P.S.: DHL hat nix versäumt dir mitzugeben. Das was du mit der Sendung
> erhalten hast, ist die Zollanmeldung die DHL für dich getätigt hat.
Nein, dass ist sie ja gerade nicht, sonst hätte das Papier ja eine
Vordrucknummer.
> P.P.S.: Ich importiere jeden Monat 3-4 Pakete und bekomme jedesmal
> nur die Zollanmeldung von DHL dabei und das reicht auch. Ich durfte
> auch schon 2 Mal selbst anmelden, weil der Zoll einen quer sitzen
> hatte. Und das ist nur sinnloser Papierkrieg.
> Wenn du es nicht entziffern kannst, kann DHL ja nix dafür.
Zwei mal selbst angemeldet und schon meinst Du, Du wärst genug
Zoll-Experte, um Matthias blöd von der Seite anzumachen?