Martin Eckel meinte:
>> Du kannst ja, wenn Du willst, nach Ablauf von mindestens sechs
>> Monaten Klage erheben (§ 46 FGO).
>
> Muß ich das, solange der Grundsteuerbescheid noch keine finanziellen
> Folgen für mich hat?
Dein Problem ist, dass du im Streitfall - d.h. wenn das Finanzamt den
Ein- oder Widerspruch verschlampt hat, ja, das kommt in seltenen Fällen
leider vor - nicht nachweisen kannst, dass du jemals und vor allem
fristgerecht widersprochen hast. Insofern solltest du alles, was eine
Frist wahren muss, per Einschreiben ans FA schicken, oder aber mnit
einem bis mehreren Zeugen zum Finanzamt fahren und da vor diesen Zeugen
den Umschlag einwerfen (und die Zeugen dann darüber ein Protokoll
aufsetzen lassen).
--
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