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Keine Reaktion auf Einspruch Grundsteuerbescheid

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Martin Eckel

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Dec 23, 2023, 2:52:57 PM12/23/23
to
Hallo,

vor ca. vier Monaten habe ich Einspruch erhoben gegen meinen
Grundsteuerbescheid (per Fax mit Sendebericht und per Einschreiben).

Gehört habe ich nichts, noch nicht mal ein Eingangsbescheid. Ist das
normal? Haben so viele Leute Einspruch erhoben, daß dort alles untergeht?

Erinnert wurde ich daran, weil heute der zweite Grundsteuerbescheid für
mein Ackerland kam - der scheint auf den ersten Blick richtig zu sein.
Das Ackerland, was im ersten Grundsteuerbescheid entgegen meiner
Erklärung meinem "Bauland" zugeordnet wurde... Also die knapp 4 ha. sind
jetzt quasi doppelt vorhanden...

Gruß,
Martin

Wendelin Uez

unread,
Dec 28, 2023, 4:17:43 AM12/28/23
to
> Erinnert wurde ich daran, weil heute der zweite Grundsteuerbescheid für
> mein Ackerland kam

Das dürfte dann die Reaktion auf deinen Einspruch sein. Ein spezielles
Schreiben muß da nicht unbedingt kommen, es reicht, wenn du einen neuen
Bescheid bekommst. Er nennt sich so, weil du damit Bescheid weißt :-)

Martin Eckel

unread,
Dec 28, 2023, 7:44:45 AM12/28/23
to
Am 28.12.2023 um 10:17 schrieb Wendelin Uez:
> Das dürfte dann die Reaktion auf deinen Einspruch sein. Ein spezielles
> Schreiben muß da nicht unbedingt kommen, es reicht, wenn du einen neuen
> Bescheid bekommst. Er nennt sich so, weil du damit Bescheid weißt :-)

Nein, mit Sicherheit nicht. Das ist ja ein ganz anderes Aktenzeichen und
korrespondiert mit der zweiten abgegebenen Grundsteuererklärung. Und
trifft nur Aussagen über das Ackerland und nicht über den Rest.

Stefan Schmitz

unread,
Dec 28, 2023, 8:11:30 AM12/28/23
to
War denn nicht das Problem, dass vorher das Ackerland zur bebauten
Fläche hinzugerechnet wurde? Dann sollte in der Folge noch eine weitere
Korrektur kommen.

Martin Eckel

unread,
Dec 29, 2023, 5:46:18 AM12/29/23
to
Am 28.12.2023 um 14:11 schrieb Stefan Schmitz:
> War denn nicht das Problem, dass vorher das Ackerland zur bebauten
> Fläche hinzugerechnet wurde? Dann sollte in der Folge noch eine weitere
> Korrektur kommen.

Tja, mal sehen, ob Aktenzeichen B bei Aktenzeichen A aufschlägt...
zumindest hatte ich in meinem Widerspruch zu Aktenzeichen A auf meine
Erklärung zu Aktenzeichen B hingewiesen.

Ich finde es halt nur seltsam, daß nach 2 Monaten noch keine Bestätigung
des Widersprucheingangs da ist. Aber vielleicht ertrinken die auch in
Widersprüchen.

Thomas Hochstein

unread,
Dec 29, 2023, 6:30:03 AM12/29/23
to
Martin Eckel schrieb:

> Ich finde es halt nur seltsam, daß nach 2 Monaten noch keine Bestätigung
> des Widersprucheingangs da ist.

Warum sollte auch jemand den Eingang bestätigen?

| Zu beachten ist, dass die Finanzämter grundsätzlich keine
| Eingangsbestätigung verschicken, wenn ein Einspruch eingelegt wird. Nur
| wenn der Einspruch über das ELSTER-Portal erfolgt, gibt es eine
| Übermittlungsbestätigung.
<https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/kulanzzeit-zur-abgabe-der-grundsteuererklaerung-endet-bald>

| Eine schriftliche oder telefonische Eingangsbestätigung bei in Papierform
| übermittelten Einsprüchen erfolgt nicht.
| Die Finanzämter bitten daher von solchen Anforderungen abzusehen.
<https://www.lfst-rlp.de/service/presse/aktuelles/detail/einsprueche-gegen-bescheide-im-rahmen-der-grundsteuerreform>

Du kannst ja, wenn Du willst, nach Ablauf von mindestens sechs Monaten
Klage erheben (§ 46 FGO).

-thh

Stefan Schmitz

unread,
Dec 29, 2023, 8:43:49 AM12/29/23
to
Wenn man den Einspruch mit normaler Briefpost geschickt hat, wäre es
schon hilfreich zu wissen, ob er auch angekommen ist. Falls nicht,
könnte man ihn zur Fristwahrung nochmal per Einschreiben oder persönlich
einreichen.
Nicht dass das Finanzamt vor Gericht den Zugang bestreitet.

Martin Eckel

unread,
Dec 30, 2023, 1:20:34 PM12/30/23
to
Am 29.12.2023 um 12:27 schrieb Thomas Hochstein:
> | Zu beachten ist, dass die Finanzämter grundsätzlich keine
> | Eingangsbestätigung verschicken, wenn ein Einspruch eingelegt wird. Nur

Ah, ok. Gute Info.

> Du kannst ja, wenn Du willst, nach Ablauf von mindestens sechs Monaten
> Klage erheben (§ 46 FGO).

Muß ich das, solange der Grundsteuerbescheid noch keine finanziellen
Folgen für mich hat?

Ich weiß nur nicht, wie lange sich der Schriebs bei der Post tracken
lässt. Muß ich wohl mal einen Ausdruck von machen...

Diedrich Ehlerding

unread,
Dec 30, 2023, 1:52:16 PM12/30/23
to
Martin Eckel meinte:

>> Du kannst ja, wenn Du willst, nach Ablauf von mindestens sechs
>> Monaten Klage erheben (§ 46 FGO).
>
> Muß ich das, solange der Grundsteuerbescheid noch keine finanziellen
> Folgen für mich hat?

Dein Problem ist, dass du im Streitfall - d.h. wenn das Finanzamt den
Ein- oder Widerspruch verschlampt hat, ja, das kommt in seltenen Fällen
leider vor - nicht nachweisen kannst, dass du jemals und vor allem
fristgerecht widersprochen hast. Insofern solltest du alles, was eine
Frist wahren muss, per Einschreiben ans FA schicken, oder aber mnit
einem bis mehreren Zeugen zum Finanzamt fahren und da vor diesen Zeugen
den Umschlag einwerfen (und die Zeugen dann darüber ein Protokoll
aufsetzen lassen).
--
gpg-Key (DSA 1024) D36AD663E6DB91A4
fingerprint = 2983 4D54 E00B 8483 B5B8 C7D1 D36A D663 E6DB 91A4
HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.

Martin Eckel

unread,
Dec 30, 2023, 7:04:09 PM12/30/23
to
Am 30.12.2023 um 19:51 schrieb Diedrich Ehlerding:
> fristgerecht widersprochen hast. Insofern solltest du alles, was eine
> Frist wahren muss, per Einschreiben ans FA schicken, oder aber mnit

Ist per Einschreiben geschickt und vorab gefaxt (mit Sendungsprotokoll).

Thomas Hochstein

unread,
Dec 31, 2023, 9:00:03 AM12/31/23
to
Diedrich Ehlerding schrieb:

> Insofern solltest du alles, was eine
> Frist wahren muss, per Einschreiben ans FA schicken,

| vor ca. vier Monaten habe ich Einspruch erhoben gegen meinen
| Grundsteuerbescheid (per Fax mit Sendebericht und per Einschreiben).
<um7dqm$26mtq$1...@dont-email.me>

Marco Moock

unread,
Jan 11, 2024, 5:59:40 AM1/11/24
to
Am 23.12.2023 um 20:52:54 Uhr schrieb Martin Eckel:

> Gehört habe ich nichts, noch nicht mal ein Eingangsbescheid. Ist das
> normal? Haben so viele Leute Einspruch erhoben, daß dort alles
> untergeht?

Beim Finanzamt geht alles sehr langsam und ineffizient zu.

Ich bekam einen Steuerbescheid auf Papier (obwohl ich bei ELSTER
zugestimmt habe, dass alles elektronisch kommen darf und ich kein
Papier will) und da wurde die Frist für die Zahlung durchgestrichen und
eine spätere hingeschrieben, weil das Ding zu spät rausging.

Ich will nicht wissen, das diese Arbeitsweise an Zeit kostet und was
die für Chaos im IT-System sorgt, was prüfen soll, ob denn auch der
richtige Beitrag fristgerecht gezahlt wurde.

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