Am Mittwoch, 29. April 2015 17:41:08 UTC+2 schrieb Matthias Frank:
>
https://www.stura.tu-dresden.de/zweitwohnungssteuer
Danke, leider ist das fuer die Studenten nicht so gut:
Quelle:
<
https://www.stura.tu-dresden.de/zweitwohnungssteuer>
"Das bedeutet konkret:
Das Kinderzimmer bei euren Eltern zaehlt als Wohnung und
befreit nicht von der ZWS in Dresden!"
(ZWS = Zweitwohnungssteuer)
In Chemnitz zahlen Studenten mit "Kinderzimmer" und
Nebenwohnung in Chemnitz bislang keine Zweitwohnungssteuer
(siehe anderen Artikel von mir)
Quelle:
<
http://www.dresden.de/de/02/035/01/2014/03/pm_090.php>
"27.03.2014
Rechtsunsicherheit bei der Zweitwohnungssteuer in Dresden beseitigt
Landeshauptstadt Dresden erhaelt Recht vor dem OVG Bautzen
Das Saechsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat am
Dienstag, 25. Maerz 2014, eine jahrelang noch bestehende
Rechtsunsicherheit ausgeraeumt. Nach der Entscheidung des
OVG ist die Stadt Dresden auf der Grundlage der vom Stadtrat
beschlossenen Zweitwohnungssteuersatzung berechtigt, seit
2008 auch von denjenigen Personen eine Zweitwohnungssteuer
zu erheben, deren Erstwohnung nur aus einem Zimmer in der
elterlichen Wohnung besteht. In der Regel handelt es sich
dabei um Studenten und Auszubildende, die sich zwar nur
tageweise in Dresden aufhalten, hier aber eine Wohnung oder
ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft gemietet haben.
Das Saechsische Oberverwaltungsgericht bestaetigte damit eine
Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Dresden aus dem Jahr
2010. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht
zugelassen. Studenten, die sich fuer ihr Studium ueberwiegend
in Dresden aufhalten, sind von der Entscheidung nicht
betroffen, weil sie sich von vornherein mit Hauptwohnung in
Dresden anmelden muessen. Die Stadt Dresden foerdert in diesem
Falle den Zuzug von Studenten zusaetzlich mit einem
Begruessungsgeld in Hoehe von 150,00 EUR."