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Zweitwohnungssteuer

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Thomas Homilius

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Apr 28, 2015, 1:16:18 PM4/28/15
to
Ich habe einen Artikel im Spiegel zur Zweitwohnungssteuer
gelesen:
<http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/zweitwohnsitzsteuer-student-muss-nicht-zahlen-a-466171.html>

Danach hat sich ein Student sich (vorlaeufig) von der Steuer
befreien koennen mit Hilfe des Oberverwaltungsgerichts
Rheinland-Pfalz mit der Begruendung:
"Die Wohnung bei den Eltern sei kein Hauptwohnsitz im
eigentlichen Sinne; der Student habe keine "rechtliche
und tatsaechliche Verfuegungsmoeglichkeit ueber die
Raeumlichkeiten"."

Ist das inzwischen allgemeine Rechtsauffassung, d.h., hat
der Student daheim nur ein Zimmer, dann ist keine
Zweitwohnungssteuer zu zahlen?

Alexander Schröder

unread,
Apr 28, 2015, 5:00:45 PM4/28/15
to
Am 28.04.2015 um 19:16 schrieb Thomas Homilius:
> Ich habe einen Artikel im Spiegel zur Zweitwohnungssteuer
> gelesen:
> <http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/zweitwohnsitzsteuer-student-muss-nicht-zahlen-a-466171.html>

Wenn ein Student bei seinen Eltern keinen (Haupt-)Wohnsitz hat, dann
hieße das aber umgekehrt, daß die Wohnung am Studienort der
Hauptwohnsitz ist und der Student sich ummelden muß.

Alex

Marc Haber

unread,
Apr 29, 2015, 4:19:11 AM4/29/15
to
Die Rechtsprechung stimmt diesem seit ~ 30 Jahren zu: Der Studienort
ist der Lebensmittelpunkt des Studenten und damit der Erstwohnsitz.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " | http://www.zugschlus.de/
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834

Bernd J. Kaup

unread,
Apr 29, 2015, 7:32:59 AM4/29/15
to
Am 29.04.2015 um 10:19 schrieb Marc Haber:
> Alexander Schröder <alexa...@gmx.net> wrote:
>> Am 28.04.2015 um 19:16 schrieb Thomas Homilius:
>>> Ich habe einen Artikel im Spiegel zur Zweitwohnungssteuer
>>> gelesen:
>>> <http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/zweitwohnsitzsteuer-student-muss-nicht-zahlen-a-466171.html>
>>
>> Wenn ein Student bei seinen Eltern keinen (Haupt-)Wohnsitz hat, dann
>> hieße das aber umgekehrt, daß die Wohnung am Studienort der
>> Hauptwohnsitz ist und der Student sich ummelden muß.
>
> Die Rechtsprechung stimmt diesem seit ~ 30 Jahren zu: Der Studienort
> ist der Lebensmittelpunkt des Studenten und damit der Erstwohnsitz.
>
> Grüße
> Marc
>
nur wenn der Student im OP am Studienort mit Erstwohnsitz gemeldet ist,
kommt Zweitwohnungssteuer am Wohnort der Eltern in Betracht.

Es ist im übrigen nicht verständlich, dass jemand einen Zweitwohnsitz
anmeldet. Außer einer inzwischen an vielen Orten üblichen
Zweitwohnungssteuer (die aber auch ohne förmlichen Wohnsitz erhoben
wird) hat ein Zweitwohnsitz keine rechtlichen Auswirkungen.

mfg
bjk

Thomas Homilius

unread,
Apr 29, 2015, 8:27:15 AM4/29/15
to
Am Dienstag, 28. April 2015 23:00:45 UTC+2 schrieb Alexander Schroeder:
> Wenn ein Student bei seinen Eltern keinen (Haupt-)Wohnsitz hat, dann
> hiesse das aber umgekehrt, dass die Wohnung am Studienort der
> Hauptwohnsitz ist und der Student sich ummelden muss.

Der Student hat bei den Eltern i.d.R. keine (Haupt-)Wohnung, da
er nur ein Zimmer und keine Kueche, Toilette oder Bad hat. So
habe ich das verstanden:

Ich zitiere mal die Antwort auf meine Anfrage bei
der Stadt Chemnitz:
"Von der Steuerfestsetzung wird abgesehen, wenn
als Haupt- oder Nebenwohnung nur ein "Kinder-oder
Jugendzimmer" zur Verfuegung steht. Da sie in diesem
Fall nicht ueber zwei Wohnungen verfuegen, sind sie
nach § 2 Abs. 1, 2 Zweitwohnungsteuersatzung nicht
Inhaber von zwei Wohnungen. Der Wohnungsbegriff
richtet sich nach § 48 Saechsische Bauordnung."

Zweitwohnungsteuersatzung Stadt Chemnitz:
<http://www.chemnitz.de/chemnitz/media/download/buerger_und_rathaus/satzungen/22_500.pdf>

Saechsische Bauordnung:
"§ 48 SaechsBO - Wohnungen

(1) Jede Wohnung muss eine Kueche oder Kochnische haben.
Fensterlose Kuechen oder Kochnischen sind zulaessig, wenn
eine wirksame Lueftung gewaehrleistet ist.

(3) Jede Wohnung muss ein Bad mit Badewanne oder Dusche
und eine Toilette haben."
Quelle:
<http://www.lexsoft.de/normensammlung/327428,49>

Thomas Homilius

unread,
Apr 29, 2015, 8:51:50 AM4/29/15
to
Am Mittwoch, 29. April 2015 13:32:59 UTC+2 schrieb Bernd J. Kaup:
> Es ist im uebrigen nicht verstaendlich, dass jemand einen Zweitwohnsitz
> anmeldet ...

Das verstehe ich nicht. Muss der Meldepflichtige nicht jede seiner
Wohnungen anmelden, auch die Zweitwohnungen?

Marc Haber

unread,
Apr 29, 2015, 9:54:42 AM4/29/15
to
Mein Zweitwohnsitz in Hamburg war eine infinitesimal geringe Zeit nach
der Ankündigung der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer Geschichte, ja.

Matthias Frank

unread,
Apr 29, 2015, 11:41:08 AM4/29/15
to
Am 28.04.2015 um 19:16 schrieb Thomas Homilius:

> Ist das inzwischen allgemeine Rechtsauffassung, d.h., hat
> der Student daheim nur ein Zimmer, dann ist keine
> Zweitwohnungssteuer zu zahlen?
>

https://www.stura.tu-dresden.de/zweitwohnungssteuer

Thomas Homilius

unread,
Apr 29, 2015, 12:43:25 PM4/29/15
to
Am Mittwoch, 29. April 2015 17:41:08 UTC+2 schrieb Matthias Frank:
> https://www.stura.tu-dresden.de/zweitwohnungssteuer

Danke, leider ist das fuer die Studenten nicht so gut:

Quelle:
<https://www.stura.tu-dresden.de/zweitwohnungssteuer>
"Das bedeutet konkret:
Das Kinderzimmer bei euren Eltern zaehlt als Wohnung und
befreit nicht von der ZWS in Dresden!"
(ZWS = Zweitwohnungssteuer)


In Chemnitz zahlen Studenten mit "Kinderzimmer" und
Nebenwohnung in Chemnitz bislang keine Zweitwohnungssteuer
(siehe anderen Artikel von mir)


Quelle:
<http://www.dresden.de/de/02/035/01/2014/03/pm_090.php>
"27.03.2014

Rechtsunsicherheit bei der Zweitwohnungssteuer in Dresden beseitigt

Landeshauptstadt Dresden erhaelt Recht vor dem OVG Bautzen

Das Saechsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat am
Dienstag, 25. Maerz 2014, eine jahrelang noch bestehende
Rechtsunsicherheit ausgeraeumt. Nach der Entscheidung des
OVG ist die Stadt Dresden auf der Grundlage der vom Stadtrat
beschlossenen Zweitwohnungssteuersatzung berechtigt, seit
2008 auch von denjenigen Personen eine Zweitwohnungssteuer
zu erheben, deren Erstwohnung nur aus einem Zimmer in der
elterlichen Wohnung besteht. In der Regel handelt es sich
dabei um Studenten und Auszubildende, die sich zwar nur
tageweise in Dresden aufhalten, hier aber eine Wohnung oder
ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft gemietet haben.

Das Saechsische Oberverwaltungsgericht bestaetigte damit eine
Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Dresden aus dem Jahr
2010. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht
zugelassen. Studenten, die sich fuer ihr Studium ueberwiegend
in Dresden aufhalten, sind von der Entscheidung nicht
betroffen, weil sie sich von vornherein mit Hauptwohnung in
Dresden anmelden muessen. Die Stadt Dresden foerdert in diesem
Falle den Zuzug von Studenten zusaetzlich mit einem
Begruessungsgeld in Hoehe von 150,00 EUR."

Thomas Homilius

unread,
Apr 29, 2015, 1:17:52 PM4/29/15
to
Am Mittwoch, 29. April 2015 18:43:25 UTC+2 schrieb Thomas Homilius:
> Das Saechsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat am
> Dienstag, 25. Maerz 2014, eine jahrelang noch bestehende
> Rechtsunsicherheit ausgeraeumt.

Saechsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen,
Urteil 4 A 531/12, 25.03.2014
Quelle:
<http://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/12A531.U01.pdf>
"Die Satzung betrifft ausschliesslich die Anforderungen an die
Zweitwohnung und die Umstaende der Erhebung der Zweitwohnungssteuer.
Die Beschaffenheit der Erstwohnung spielt keine Rolle."

Alexander Goetzenstein

unread,
Apr 29, 2015, 3:45:13 PM4/29/15
to
Hallo,

Am 29.04.2015 um 18:43 schrieb Thomas Homilius:
> Das Kinderzimmer bei euren Eltern zaehlt als Wohnung

wie will man das nachweisen?


--
Gruß
Alex
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Jens Müller

unread,
Apr 29, 2015, 6:22:54 PM4/29/15
to
Am 29.04.2015 um 10:19 schrieb Marc Haber:
> Die Rechtsprechung stimmt diesem seit ~ 30 Jahren zu: Der Studienort
> ist der Lebensmittelpunkt des Studenten und damit der Erstwohnsitz.

Lebensmittelpunkt ist nur relevant, wenn keine der Wohnungen die
überwiegend benutzte ist.

Thomas Homilius

unread,
Apr 30, 2015, 4:19:02 PM4/30/15
to
Am Mittwoch, 29. April 2015 21:45:13 UTC+2 schrieb Alexander Goetzenstein:
> Am 29.04.2015 um 18:43 schrieb Thomas Homilius:
>> Das Kinderzimmer bei euren Eltern zaehlt als Wohnung
>
> wie will man das nachweisen?

Ich nehme an, dass das Kind bei den Eltern in der Erstwohnung
gemeldet ist. Oder was meinst du jetzt?

Alexander Goetzenstein

unread,
May 1, 2015, 7:39:59 AM5/1/15
to
Hallo,

Am 30.04.2015 um 22:19 schrieb Thomas Homilius:
> Ich nehme an, dass das Kind bei den Eltern in der Erstwohnung
> gemeldet ist.

wer macht denn sowas?


--
Gruß
Alex
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