gehe ich recht in der Annahme, daß man die Rückzahlung eines BAFöG-Darlehns
nicht im Rahmen der Steuererklärung geltend machen kann (Einmalzahlung, ca.
4000 ?)?
Gruß
Jürgen
Ja, du hast ja schließlich auch nicht die Einnahme versteuert!
Eric
>gehe ich recht in der Annahme, daß man die Rückzahlung eines BAFöG-Darlehns
>nicht im Rahmen der Steuererklärung geltend machen kann (Einmalzahlung, ca.
>4000 ?)?
Ja, das siehst du vollkommen richtig. Denn das BAFög-Darlehen hast du
bedenkenlos genommen und keine Steuern dafür bezahlt, weil es steuerfrei
war. Darum wirkt sich die Rückzahlung auch nicht auf die Steuer aus.
Wird immer wieder gefragt. Gibt immer wieder die gleiche Antwort.
Martin
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Aussagen sind stets IMHO und ohne Gewähr,
Ausnahmen bestätigen die Regel, Regeln gelten nur im Prinzip
Auf Unvollständigkeit wird ausdrücklich hingewiesen!
Jürgen