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Steuernummer auf Rechnung

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Peter Hauser

unread,
Jan 31, 2004, 2:07:25 AM1/31/04
to
Guten Morgen zusammen,
seit 1.1. müssen auf Rechnungen Steuernummer oder
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eingetragen sein.

Meine Frage: gilt dies auch für Freiberufler, die umsatzsteuerbefreit
sind?

Die Sanktion, dass man ohne Angabe dieser Nummer die Umsatzsteuer nicht
abziehen kann, würde einen in so einem Fall ja sowieso nicht treffen.
Ist diese Vorschrift also eh nur für die gedacht, die Umsatzsteuer
abziehen wollen?

Danke
Peter

Martin Hentrich

unread,
Jan 31, 2004, 10:11:22 AM1/31/04
to
Peter Hauser bemerkte:

>seit 1.1. müssen auf Rechnungen Steuernummer oder
>Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eingetragen sein.

Aber nur, wenn du kein umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer bist.

Martin
--
Aussagen sind stets IMHO und ohne Gewähr,
Ausnahmen bestätigen die Regel, Regeln gelten nur im Prinzip
Auf Unvollständigkeit wird ausdrücklich hingewiesen!

Andreas Michaelis

unread,
Feb 14, 2004, 7:19:10 AM2/14/04
to
Hi Peter,

> seit 1.1. müssen auf Rechnungen Steuernummer oder
> Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eingetragen sein.
>
> Meine Frage: gilt dies auch für Freiberufler, die umsatzsteuerbefreit
> sind?

ja, das gilt für alle Unternehmer im Sinne des UStG, auch für
Freiberufler.

Soweit Steuerfreiheit vorliegt, ist dieses auch mit umgangssprachlicher
Begründung auf der Rechnung anzugeben z.B. "Umsatz aus ärtzlicher
Tätigkeit". Es ist nicht erfordlich, dass die zugrunde liegende steuerliche
Vorschrift genannt wird.


> Die Sanktion, dass man ohne Angabe dieser Nummer die Umsatzsteuer nicht
> abziehen kann, würde einen in so einem Fall ja sowieso nicht treffen.
> Ist diese Vorschrift also eh nur für die gedacht, die Umsatzsteuer
> abziehen wollen?

Die Verpflichtung zur Angabe entfällt nicht alleine deshalb, weil es keine
unmittelbare Sanktion bei Verstoß gibt. Allerdings muss sich jeder
Steuerpflichtige darüber im klaren sein, dass er zur Verkomplizierung des
Steuerrechts beiträgt, wenn er bekannte, einfach zu erfüllende und nicht
unmittelbar sanktionbewährte Vorschriften missachtet. Die Einführung
der unmittelbaren Sanktion ist dann womöglich nur eine Frage der Zeit.

Gruß

Andreas

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