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Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzbar ?

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Thorsten Kleinweber

unread,
Mar 8, 2003, 10:30:11 AM3/8/03
to
Hi,
bin Angestellter (Bürokaufmann) und habe eine
Berufsunfähigkeitsversicherung. Kann ich diese bei der
Einkommensteuererklärung absetzen, wenn ja wie (Werbungskosten) ?

Gruß
Thorsten


Martin Hentrich

unread,
Mar 8, 2003, 11:08:46 AM3/8/03
to
Thorsten Kleinweber bemerkte am Sat, 8 Mar 2003 16:30:11 +0100:

>bin Angestellter (Bürokaufmann) und habe eine
>Berufsunfähigkeitsversicherung. Kann ich diese bei der
>Einkommensteuererklärung absetzen, wenn ja wie (Werbungskosten) ?

IMHO begrenzt abzugsfähige Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen), dürfte
aber möglicherweise schon durch deine SV-Beiträge ausgeschöpft sein.

Martin
--
PS: Bitte keine Leerzeichen vor Interpunktionszeichen.
Was dem Punkt billig ist, ist dem Fragezeichen recht.
Mehr über das Plenken (von engl. *blank* = Leerzeichen):
http://ich.schnalls.net/deshalb.plenke.ich

Stefan Selbach

unread,
Mar 8, 2003, 11:29:43 AM3/8/03
to

"Martin Hentrich" <tax...@aol.com> schrieb im Newsbeitrag
news:b4d4me$f65$05$1...@news.t-online.com...

> Thorsten Kleinweber bemerkte am Sat, 8 Mar 2003 16:30:11 +0100:
>
> >bin Angestellter (Bürokaufmann) und habe eine
> >Berufsunfähigkeitsversicherung. Kann ich diese bei der
> >Einkommensteuererklärung absetzen, wenn ja wie (Werbungskosten) ?
>
> IMHO begrenzt abzugsfähige Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen), dürfte
> aber möglicherweise schon durch deine SV-Beiträge ausgeschöpft sein.

Nein, ganz normale Werbungskosten, da ausschließlich zur Sicherung der
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Wenn's ernst wird, kann ich auch noch die Quelle aus dem Schmidt
heraussuchen...
Problem ist meistens, dass die BU nur in Verbindung mit einer
Lebensversicherung vorkommt.
Hier brauchst Du eine Bescheinigung über den BU-Anteil, da die LV
selbstverständlich nur Sonderausgaben sind.

Gruß
Stefan


Klaus Opel

unread,
Mar 8, 2003, 3:09:38 PM3/8/03
to
Hallo Stefan,

>Nein, ganz normale Werbungskosten, da ausschließlich zur Sicherung der
>Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

wie soll diese Versicherung denn Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
sichern?

Wie auch immer die Versicherungsleistung steuerlich zu bewerten ist, zu
den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehört sie jedenfalls
nicht.

Klaus

--
http://www.klaus-opel.de ~ 200 Bilder der Kanaren

Carsten Schuette

unread,
Mar 15, 2003, 1:58:25 PM3/15/03
to

"Stefan Selbach" <stefan_...@gmx.de> schrieb:

> Nein, ganz normale Werbungskosten, da ausschließlich zur Sicherung der
> Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
> Wenn's ernst wird, kann ich auch noch die Quelle aus dem Schmidt
> heraussuchen...

Nein, die Beiträge sind Sonderausgaben wie auch bei einer
Kapitallebensversicherung
(Rz 75 Schmidt Kommentar zum § 10 EstG


Stefan Selbach

unread,
Apr 15, 2003, 1:17:11 PM4/15/03
to
"Carsten Schuette" <carsten_...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:b4vt3g$o89$04$1...@news.t-online.com...

Nein, so ist es nicht ganz richtig.

§ 10 Rz 75 im Schmidt ist eine alte Textstelle, die sich zeitlich nur auf
was anderes beziehen kann: Früher gab es Berufsunfähigkeitsversicherungen,
die man im Zusammenhang mit einer Lebensversicherung abgeschlossen hat. Hier
hat man schon mal das Problem mit der Infektionstheorie,. dass eine solche
Versicherung mangels Aufteilbarkeit dasselbe Schicksal teilen wird wie die
Lebensversicherung selbst, nämlich Sonderausgaben.

Lies mal Rz 4 (nicht 04) zu § 4b im Schmidt. Da wird eine Unterscheidung
getroffen zwischen BU im Zusammenhang mit einer LV und einer selbständigen
BU. Die BU ist nichts anderes als eine berufliche Unfallversicherung. Und
damit WK und nicht SA.

Ich hatte mal eine genauere Quelle, ist im Moment aber nicht auffindbar.

Gruß
Stefan


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