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Nochmal: Steuern in England oder Deutschland zahlen?

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max_we...@yahoo.de

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May 25, 2005, 6:06:06 AM5/25/05
to
Hallo!

Ich habe diese Frage hier vor kurzem schon einmal gestellt und keine
passende Antwort bekommen. Vielleicht kann mir doch noch irgendjemand
was dazu sagen? Das würde mir wirklich sehr helfen!

Meine Schwester arbeitet für einige Jahre in England und bezieht
auch dort ihr Gehalt. Sie hat aber noch Geld auf einem deutschen Konto
liegen. Wo und wie muß sie die Zinseinkünfte besteuern lassen? Muß
sie die Zinsen in England bei der Einkommensteuer angeben? Oder eine
zweite Einkommensteuererklärung für Deutschland machen? Darf sie
einen Freistellungsauftrag abgeben? Woher bekommt sie eventuell zuviel
gezahlte Zinsabschlagsteuer zurück?

Vielen Dank!
Max Weinland

Philipp Neuhaus

unread,
May 25, 2005, 8:12:28 AM5/25/05
to
On Wed, 25 May 2005 03:06:06 -0700, max_weinland wrote:

> Ich habe diese Frage hier vor kurzem schon einmal gestellt und keine
> passende Antwort bekommen. Vielleicht kann mir doch noch irgendjemand
> was dazu sagen? Das würde mir wirklich sehr helfen!

Frag doch mal beim Finanzamt nach.

Die werden dir das auch sagen können.

Reposts nerven.

Markus Ritter

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May 25, 2005, 9:21:19 AM5/25/05
to
max_we...@yahoo.de schrieb:

> Meine Schwester arbeitet für einige Jahre in England und bezieht
> auch dort ihr Gehalt. Sie hat aber noch Geld auf einem deutschen Konto
> liegen. Wo und wie muß sie die Zinseinkünfte besteuern lassen?

Das sagt Dir das zugehörige Doppelbesteuerungsabkommen:

http://www.lemaitre.de/dba-d/GBD70.html

Da steht eigentlich alles drin. Genaueres wird Dir allerdings nur das
zuständige FA bzw. ein Steuerberater sagen können.

So wie ich das sehe, ist Artikel VII aber ziemlich eindeutig.
Umgeschrieben liest sich das so:

Zinsen oder Lizenzgebühren, die aus Deutschland von einer in
Grossbritannien ansässigen und damit dort steuerpflichtigen Person
bezogen werden, werden nur in Grossbritannien besteuert.

In Deutschland wird man als beschränkt Steuerpflichtiger im Übrigen
nicht ZASt-pflichtig.

http://www.bff-online.de/KSt_KapSt/KStKapSt_DBA.html

HTH
Markus

--
Die Gewöhnung an Ironie, ebenso wie die an Sarkasmus, verdirbt übrigens
den Charakter, sie verleiht allmählich die Eigenschaft einer
schadenfrohen Überlegenheit: man ist zuletzt einem bissigen Hunde
gleich, der noch das Lachen gelernt hat, außer dem Beißen. (Nietzsche)

Steve Highcastle

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May 27, 2005, 10:55:04 AM5/27/05
to
Markus Ritter schrieb:

>
>>Meine Schwester arbeitet für einige Jahre in England und bezieht
>>auch dort ihr Gehalt. Sie hat aber noch Geld auf einem deutschen Konto
>>liegen. Wo und wie muß sie die Zinseinkünfte besteuern lassen?
>
>
> Das sagt Dir das zugehörige Doppelbesteuerungsabkommen:
>
> http://www.lemaitre.de/dba-d/GBD70.html
>
> Da steht eigentlich alles drin. Genaueres wird Dir allerdings nur das
> zuständige FA bzw. ein Steuerberater sagen können.
>
> So wie ich das sehe, ist Artikel VII aber ziemlich eindeutig.
> Umgeschrieben liest sich das so:
>
> Zinsen oder Lizenzgebühren, die aus Deutschland von einer in
> Grossbritannien ansässigen und damit dort steuerpflichtigen Person
> bezogen werden, werden nur in Grossbritannien besteuert.
>
> In Deutschland wird man als beschränkt Steuerpflichtiger im Übrigen
> nicht ZASt-pflichtig.
>
> http://www.bff-online.de/KSt_KapSt/KStKapSt_DBA.html

Das ist alles klar und richtig. Beim Finanzamt kennt man sich
mit so etwas übrigens eher nicht aus. Tip: Deine Schwester
braucht für die deutsche Bank eine *Nichtansässigkeitsbescheinigung*.
Dann kann sie alle Zinsen steuerfrei kassieren. Vorsicht:
Wegen der in Kraft getretenen EU-Zinsrichtlinie erhält der
britische Fiskus eine Kontrollmitteilung. Zinsen also in
merry Old England angeben!

Gruß, Steve


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