http://de.wikipedia.org/wiki/Rechnungsabgrenzung sagt:
"Rechnungsabgrenzungsposten stellen eine Art Verbindlichkeit bzw.
Forderung dar."
Heißt das:
* "Rechnungsabgrenzungsposten stellen eine bestimmte Art von
Verbindlichkeit bzw. Forderung dar."
oder
* "Rechnungsabgrenzungsposten stellen so etwas Ähnliches wie eine
Verbindlichkeit bzw. Forderung dar."
?
Gruß Jens
Nein. Umgekehrt sind Verbindlichkeiten aber passive
Rechnungsabgrenzungsposten, nämlich sogenannte antizipative RAP.
Der RAP entstammt aus der dynamischen Bilanztheorie. Nach dieser Theorie
hat die Bilanz nicht die Aufgabe, Vermögen und Schulden darzustellen,
sondern die "Differenzen" zwischen Einnahmen/Ausgaben und
Erträgen/Aufwendungen aufzunehmen. Danach können folgende verschiedene
Arten von Bilanzposten unterschieden werden:
1. Einnahmen, die noch keine Erträge sind;
2. Erträge, die noch keine Einnahmen sind;
3. Ausgaben, die noch keine Aufwendungen sind;
4. Aufwendungen, die noch keine Ausgaben sind;
(5. die Zahlungsmittel selbst.)
2. und 4. heißen auch antizipative (= vorwegnehmende) RAP; 1. und 3.
heißen auch transitorische (= spätere) RAP.
Im HGB und im EStG sind mit RAP immer transitorische RAP gemeint.
> http://de.wikipedia.org/wiki/Rechnungsabgrenzung sagt:
>
> "Rechnungsabgrenzungsposten stellen eine Art Verbindlichkeit bzw.
> Forderung dar."
Nein, das stellen sie nicht dar. Forderungen sind Vermögensgegenstände.
Man kann sie z. B. durch Veräußerung zu Geld machen (Factoring). Dagegen
sind aktive RAP nicht verwertbar. Bei den passiven RAP fehlt es an der
für eine Verbindlichkeit notwendigen wirtschaftlichen Belastung.
Aus der Regel heraus fallen allerdings die erhaltenen und geleisteten
Anzahlungen, da auch hier Einnahmen/Ausgaben vorliegen, die noch keinen
Ertrag/Aufwand darstellen. Die Definition eines RAP i. S. des HGB und
des EStG erfüllen die Anzahlungen aber nicht, da sie nicht
Ertrag/Aufwand für einen bestimmten Zeitraum darstellen. Unter
Anlage-/Umlaufvermögen bzw. den Verbindlichkeiten sind die Anzahlungen
(nur) deshalb auszuweisen, da das im Gesetz explizit so bestimmt ist.
> Heißt das:
> * "Rechnungsabgrenzungsposten stellen eine bestimmte Art von
> Verbindlichkeit bzw. Forderung dar."
Nein, es ist genau umgekehrt.
> oder
> * "Rechnungsabgrenzungsposten stellen so etwas Ähnliches wie eine
> Verbindlichkeit bzw. Forderung dar."
Der RAP der Oberbegriff ist, stellen sie in diesem Sinne vielleicht
etwas ähnliches dar.
Alex
OK. Haben sie dann im Rechenschaftsbericht politischer Parteien
überhaupt etwas zu suchen?
http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__24.html
Da steht ja zum einen "Einnahmen" und nicht "Erträge", zum anderen gibt
es nur "sonstige Verbindlichkeiten" aber gerade keine RAPs.
Gruß Jens
Im Bilanz-Schema nach § 24 Abs. 6 PartG steht nichtsvon RAP.
Im IDW RS HFA 12 unter Tz. 19 (AFAIK nicht frei im Internet verfügbar)
lese ich dazu:
| Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB sind
| i.d.R. unter den sonstigen Vermögensgegenständen
| bzw. den sonstigen Verbindlichkeiten auszuweisen.
> Da steht ja zum einen "Einnahmen" und nicht "Erträge",
Die Einnahmen und Ausgaben werden in den §§ 26 und 26a PartG allerdings
so weit gefaßt, daß sie im betriebswirtschaftlichen/handelsrechtlichen
Sinne mehr mit Erträgen und Aufwendungen zu tun haben.
Alex
Gibt es dafᅵr auch eine nachvollziehbare (also, ungefᅵhr so
nachvollziehbar wie Deine Ausfᅵhrungen im vorherigen Posting)
Begrᅵndung, oder ist das ein "Ist halt so"?
>> Da steht ja zum einen "Einnahmen" und nicht "Ertrᅵge",
>
> Die Einnahmen und Ausgaben werden in den ᅵᅵ 26 und 26a PartG allerdings
> so weit gefaᅵt, daᅵ sie im betriebswirtschaftlichen/handelsrechtlichen
> Sinne mehr mit Ertrᅵgen und Aufwendungen zu tun haben.
Also ist das handwerklich alles totaler Murks?
Gruᅵ Jens
Am 15.12.2010 22:56, schrieb Jens Mᅵller:
> Am 15.12.2010 21:02, schrieb Alexander Schrᅵder:
>> Am 14.12.2010 08:21, schrieb Jens Mᅵller:
>>> http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__24.html
>>> Da steht ja zum einen "Einnahmen" und nicht "Ertrᅵge",
>>
>> Die Einnahmen und Ausgaben werden in den ᅵᅵ 26
>> und 26a PartG allerdings so weit gefaᅵt, daᅵ sie im
>> betriebswirtschaftlichen/handelsrechtlichen
>> Sinne mehr mit Ertrᅵgen und Aufwendungen zu tun haben.
>
> Also ist das handwerklich alles totaler Murks?
Ja.
>>> OK. Haben sie dann im Rechenschaftsbericht politischer Parteien
>>> ᅵberhaupt etwas zu suchen?
>>>
>>> http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__24.html
>>
>> Im Bilanz-Schema nach ᅵ 24 Abs. 6 PartG steht nichtsvon RAP.
>>
>> Im IDW RS HFA 12 unter Tz. 19 (AFAIK nicht frei im Internet verfᅵgbar)
>> lese ich dazu:
>>
>> | Rechnungsabgrenzungsposten nach ᅵ 250 HGB sind
>> | i.d.R. unter den sonstigen Vermᅵgensgegenstᅵnden
>> | bzw. den sonstigen Verbindlichkeiten auszuweisen.
>
> Gibt es dafᅵr auch eine nachvollziehbare (also, ungefᅵhr so
> nachvollziehbar wie Deine Ausfᅵhrungen im vorherigen Posting)
> Begrᅵndung, oder ist das ein "Ist halt so"?
Eine Begrᅵndung wird es sehr wahrscheinlich geben. Sie wird aber nicht
verᅵffentlicht. Meine Vermutung, wie die Begrᅵndung in etwa lauten
kᅵnnte: So machen wir das beste aus dem totalen Murks.
Alex