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Hausgeld steuerlich absetzen

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Martin Baldt

unread,
Jan 4, 2021, 11:15:12 AM1/4/21
to
Hallo,

man erhält als Vermieter einer ETW ja eine sehr aufgeschlüsselte
Abrechnung der umlage- und nicht-umlagefähigen Kosten von der
Hausverwaltung.

Kann man pauschal die ganzen Einzelposten ignorieren, und einfach
ansetzen:

Hausgeldzahlungen minus Instandhaltungsanteil minus vom Mieter erhaltene
Nebenkosten

Sehe ich das richtig, dass da doch dann eigentlich alles drin ist? Keine
weiteres Rausrechnen von Heizkosten, umlagefähig ja/nein, etc.?

Vielen Dank,
Martin

Detlef Meißner

unread,
Jan 4, 2021, 11:57:10 AM1/4/21
to
Am 04.01.2021 um 17:15 schrieb Martin Baldt:
> Hallo,
>
> man erhält als Vermieter einer ETW ja eine sehr aufgeschlüsselte
> Abrechnung der umlage- und nicht-umlagefähigen Kosten von der
> Hausverwaltung.
>
> Kann man pauschal die ganzen Einzelposten ignorieren, und einfach
> ansetzen:
>
> Hausgeldzahlungen minus Instandhaltungsanteil minus vom Mieter erhaltene
> Nebenkosten

Ja, mache ich jahrelang so.

> Sehe ich das richtig, dass da doch dann eigentlich alles drin ist? Keine
> weiteres Rausrechnen von Heizkosten, umlagefähig ja/nein, etc.?

Richtig. Da muss man nicht jeden einzelnen Posten aufschlüsseln.
(Vor Jahren wollte das FA allerdings mal die Abrechnung des Verwalters
haben. ich glaube aber nicht, dass sie sich heute noch die Mühe machen.)

Wie heißt es so schön: Die Angaben müssen glaubhaft sein.

Aber achte darauf, dass auch *alle* deine Kosten in der Abrechnung der
Hausverwaltung enthalten sind. Bei mir ist es z.B. die Grundsteuer nicht.
Und natürlich nicht dieverse Kleinreparaturen, Fahrten zur Wohnung,
Porto, Telefon usw.
Afa nicht zu vergessen.

Detlef

Matthias Hanft

unread,
Jan 4, 2021, 1:40:00 PM1/4/21
to
Martin Baldt schrieb:
>
> Kann man pauschal die ganzen Einzelposten ignorieren, und einfach
> ansetzen:
> Hausgeldzahlungen minus Instandhaltungsanteil minus vom Mieter erhaltene
> Nebenkosten

Fast. Richtig ist:

Hausgeldzahlungen minus Instandhaltungsanteil zuzüglich etwaige Entnahmen
aus der Rücklage für Instandhaltung.

Du musst sauber die Mieterseite (Einnahmen) von der Verwaltungsseite
(Ausgaben) trennen! Siehe Parallelmail.

Und in diesen Zeiten vermutlich wenig bis gar nicht relevant, aber die
Zinsen auf deinen Anteil an der Rücklage müssten in die Anlage KAP
(separat nach Zinsen, KapESt, SolZ).

> Sehe ich das richtig, dass da doch dann eigentlich alles drin ist? Keine
> weiteres Rausrechnen von Heizkosten, umlagefähig ja/nein, etc.?

Ja, bis auf die Grundsteuer. Die kommt separat noch dazu.

Und die 2% Abschreibung vom Kaufpreis.

Und wenn du selber einen Handwerker für Reparaturen hingeschickt hast.

Gruß Matthias.

Detlef Meißner

unread,
Jan 4, 2021, 1:44:41 PM1/4/21
to
Am 04.01.2021 um 19:33 schrieb Martin Τrautmann:
> On Mon, 4 Jan 2021 17:57:07 +0100, Detlef Meißner wrote:
>> Aber achte darauf, dass auch *alle* deine Kosten in der Abrechnung der
>> Hausverwaltung enthalten sind. Bei mir ist es z.B. die Grundsteuer nicht.
>> Und natürlich nicht dieverse Kleinreparaturen, Fahrten zur Wohnung,
>> Porto, Telefon usw.
>> Afa nicht zu vergessen.
>
> Welche AfA setzt man eigentlich bei einer geerbten Wohnung an?

Eine interessante Frage, die sich hier auch gerade stellt.
>
> Beispiel: Die Wohnung wurde 2000 für 100 000 gekauft.
> -> AfA über 40 Jahre: 2,5 % = 2500 €
>
> Restwert nach 10 Jahren also: 80 000 €
>
> Aber das Finanzamt setzt für den Erben den Wert der Immobilie auf
> 200 000 € an.

Wegen dwer Erschaftssteuer?
In dem mir vorliegenden aktuellen Fall war bisher das FA nicht in der
Festlegung des Immobilienwerten involviert.

> Was setzt man dann als Erbe für eine AfA an?
>
> 2,5 % auf 200 000 €, also 5 000 €?
> Oder verlangt das (andere) Finanzamt die Fortführung der alten AfA von
> 2500 €?
>
> Fängt die Abschreibung neu mit 40 Jahren an? Oder rechnet man mit einer
> Rest-Abschreibedauer von 20 Jahren, also 5 % (-> 10 000 €)?
>
Ich bin gerade dabei, das zu klären. Dummerweise ist von der Erblasserin
keine Afa in der Steuererklärung angegeben worden (also Geld
verschenkt), sodass keine Unterlagen vorliegen.

Ich gehen davon aus, dass die Afa einfach so weiterläuft wie vor der
Erbschaft (Fußstapfentheorie).

Lies mal hier:
https://www.steuertipps.de/anlegen-vererben-spenden/erben-schenken/erben-immobilienabschreibungen-des-erblassers-weiterfuehren

Detlef

Diedrich Ehlerding

unread,
Jan 4, 2021, 1:47:22 PM1/4/21
to
Martin Τrautmann meinte:


> Welche AfA setzt man eigentlich bei einer geerbten Wohnung an?
>
> Beispiel: Die Wohnung wurde 2000 für 100 000 gekauft.
> -> AfA über 40 Jahre: 2,5 % = 2500 €
>
> Restwert nach 10 Jahren also: 80 000 €
>
> Aber das Finanzamt setzt für den Erben den Wert der Immobilie auf
> 200 000 € an.
>
> Was setzt man dann als Erbe für eine AfA an?
>
> 2,5 % auf 200 000 €, also 5 000 €?
> Oder verlangt das (andere) Finanzamt die Fortführung der alten AfA von
> 2500 €?
>
> Fängt die Abschreibung neu mit 40 Jahren an? Oder rechnet man mit
> einer Rest-Abschreibedauer von 20 Jahren, also 5 % (-> 10 000 €)?


<https://www.immoverkauf24.de/baufinanzierung/baufinanzierung-a-z/abschreibung-immobilie/>
Punkte 8 und 9 sagen: Erben führen die alte
Abschreibung fort (also 2500 € in deinem Fall), und nur für deren
Restlaufzeit(!), und verweist dazu auf § 11d EStDV
<https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__11d.html> ),
wohingegen beim Kauf der Käufer neu anfängt (also aufgrund des dem
Verkaufspreis und für die komplette Dauer).
--
gpg-Key (DSA 1024) D36AD663E6DB91A4
fingerprint = 2983 4D54 E00B 8483 B5B8 C7D1 D36A D663 E6DB 91A4
HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.

Detlef Meißner

unread,
Jan 4, 2021, 2:25:45 PM1/4/21
to
Am 04.01.2021 um 19:47 schrieb Diedrich Ehlerding:
> Martin Τrautmann meinte:

>> Welche AfA setzt man eigentlich bei einer geerbten Wohnung an?
>>
>> Beispiel: Die Wohnung wurde 2000 für 100 000 gekauft.
>> -> AfA über 40 Jahre: 2,5 % = 2500 €
>>
>> Restwert nach 10 Jahren also: 80 000 €
>>
>> Aber das Finanzamt setzt für den Erben den Wert der Immobilie auf
>> 200 000 € an.
>>
>> Was setzt man dann als Erbe für eine AfA an?
>>
>> 2,5 % auf 200 000 €, also 5 000 €?
>> Oder verlangt das (andere) Finanzamt die Fortführung der alten AfA von
>> 2500 €?
>>
>> Fängt die Abschreibung neu mit 40 Jahren an? Oder rechnet man mit
>> einer Rest-Abschreibedauer von 20 Jahren, also 5 % (-> 10 000 €)?
>
>
> <https://www.immoverkauf24.de/baufinanzierung/baufinanzierung-a-z/abschreibung-immobilie/>
> Punkte 8 und 9 sagen: Erben führen die alte
> Abschreibung fort (also 2500 € in deinem Fall), und nur für deren
> Restlaufzeit(!), und verweist dazu auf § 11d EStDV
> <https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__11d.html> ),

Oh, scheint mein FA nicht zu kennen. :-)

Detlef

Detlef Meißner

unread,
Aug 1, 2022, 11:22:50 AM8/1/22
to
Am 01.08.2022 um 16:50 schrieb Elmar Haneke:

> Martin Baldt <mba...@freenet.de> schrieb:
>
>> Hausgeldzahlungen minus Instandhaltungsanteil minus vom Mieter erhaltene
>> Nebenkosten
>
> Ist eine einfache Einnahmen/Ausgabenrechnung: Alles was Du vom Mieter bekommst,
> ist Einnahme, alles was Du an die Hausverwaltung zahlst ist Ausgabe. Dazu
> gibt's dann noch die Abschreibung des Anschaffungswertes.
>
> Was das Finanzamt dann tats�chlich an Belegen sehen m�chte, ist eine andere
> Frage, die ganzen Positionen der Hausverwaltung sind amer ohnmehin auf einem
> Beleg drauf.
>
Inzwischen möchte das FA sicherlich auch eine Mahngebühr plus
Versäumniszuschlag sehen.

Detlef

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