ich habe ein halbes Jahr als Angestellter in Deutschland gearbeitet.
Dabei habe ich klarerweise Lohnsteuer entrichtet, die aber meines
Wissens nach aufgrund des Jahreseinkommens (nicht des jeweiligen
Monatseinkommens) ermittelt wird.
Anderen Threads in dieser Gruppe nach zu schliessen, habe ich also
Anspruch auf eine Rückerstattung von Teilen der Lohnsteuer die mir
aufgrund des zu hoch ermessenen Jahreseinkommens berechnet wurden (habe
ja nur 6 Monate, nicht 12 gearbeitet).
Kann mir bitte jemand bestätigen, dass ich mit dieser Annahme richtig
liege? Dass ich also Anspruch auf eine teilweise Rückzahlung meiner
Lohnsteuerbeiträge habe?
Wenn ja, könntet ihr mir bitte sagen wie da der offizielle deutsche
Ausdruck dafür ist (komme aus Österreich, hier heisst das
"Arbeitnehmerveranlagung")? Und muss ich dafür etwas machen, oder
überweist mir das Finanzamt bei Anspruch automatisch das Geld im
nächsten Jahr zurück?
Ich danke vielmals für jede Hilfe!
Lg,
Robert
Die Lösung ist ein völlig normaler Vorgang, der sich Steuererklärung
nennt - je nach Einkommenstufe "Antrag auf Lohnsteuerrückerstattung"
oder "Einkommensteuererklärung". Ist dasselbe Formular, ggf, kann man
die neue Kurzfassung nutzen.
Das geht per Formular, Software oder Elster-online. Man kann auch einen
Steuerberater einschalten.
Die Seite www.finanzamt.de ist hilfreich.
Gruß
will
> Ich weiss ja nicht, warum sich diese Fragen hier häufen.
Ich schon. Die finanzielle Allgemeinbildung geht genauso zurück
wie "Selbstverständlichkeiten" wie Dreisatz oder
Prozentrechnung.
Grüße
Matthias
> Ich danke vielmals für jede Hilfe!
>
Hier:
www.nettolohn.de
kannst du mal dein Jahresbrutto eingeben
und dann siehst du wieviel Steuern du aufs
Jahr gesehen dafür zahlen musst und ob das mehr
oder weniger ist als du wirklich gezahlt hast.
MfG
Matthias
Das ist richtig.
> Anderen Threads in dieser Gruppe nach zu schliessen, habe ich also
> Anspruch auf eine Rückerstattung von Teilen der Lohnsteuer die mir
> aufgrund des zu hoch ermessenen Jahreseinkommens berechnet wurden
> (habe ja nur 6 Monate, nicht 12 gearbeitet).
Das stimmt.
> Kann mir bitte jemand bestätigen, dass ich mit dieser Annahme richtig
> liege? Dass ich also Anspruch auf eine teilweise Rückzahlung meiner
> Lohnsteuerbeiträge habe?
Hast Du!
> Wenn ja, könntet ihr mir bitte sagen wie da der offizielle deutsche
> Ausdruck dafür ist (komme aus Österreich, hier heisst das
> "Arbeitnehmerveranlagung")? Und muss ich dafür etwas machen, oder
> überweist mir das Finanzamt bei Anspruch automatisch das Geld im
> nächsten Jahr zurück?
Die deutsche Einkommensteuererklärung ist Dein notwendiges Vehikel. Fülle
sie aus (Mantelbogen und Anlage N) und füge Deine Lohnsteuerkarte oder
Lohnsteuerbescheinigung bei (wichtig! notfalls nachfordern). Du bekommst die
Steuern nach Einreichung erstattet.
Falls Du in dem Kalenderjahr auch in Ö gearbeitet hast, könnte es sinnvoll
sein, einen Steuerberater zu fragen.
--
Moin + Gruss Alexander - XPHome SP2 MSO 2000 SP3 +----5----6----5----7-2