Ich habe gehört, dass für mich folgendes gilt:
Ich bin nicht verheiratet, lebe mit meiner Freundin zusammen, wir haben
1 Kind. Zur Zeit ist meine Freundin im Erziehungsurlaub.
Kann ich den monatlichen Unterhalt (sie verdient ja nichts), den ich ihr
zur Verfügung stelle, von der Steuer abziehen?
Sie muss dann wohl dieses Einkommen versteuern, da sie aber sonst nichts
verdient, wird sie wohl unter der steuerpflichtigen Grenze bleiben, so
dass es sich in der Summe für uns lohnt.
Sehe ich das falsch? Wenn nein, wie ziehe ich den Unterhalt ab? Wie
versteuert meine Freundin diesen Unterhalt?
Danke und Gruß´
Markus
tja, in diesem Fall dürfte m. E. wohl nur ein ganz eng begrenzter
Sonderausgabenabzug in Betracht kommen, wenn überhaupt. Lehrreich zu diesem
Thema ist Seite 7, rechte Spalte der Anleitung zur Einkommensteuererklärung
2002 (für 2003 dürfte sich inhaltlich wohl wahrscheinlich nichts geändert
haben), die den Steuererklärungsformularen gewöhnlich beiliegt. Ich beziehe
mich dabei, falls es insoweit Unterschiede geben sollte, auf ein Exemplar
aus NRW. Die Erläuterungen beziehen sich jedenfalls auf die Zeilen 107 bis
115 des Hauptvordrucks.
Zu beachten sind jedenfalls § 12 EStG und § 1615 l BGB.
Da das Thema nicht ganz 100%-ig mein Spezialgebiet ist, sind weitere
Stellungnahmen ausdrücklich erbeten!
Im Ergebnis kann man wohl nur die Eingehung der Ehe empfehlen, die gem. Art.
6 GG dem besonderen Schutz des Staates untersteht und deshalb die
Inanspruchnahme des Ehegattensplittings ermöglicht. Dann ergibt sich ein
wirtschaftliches Ergebnis, das der ins Auge gefassten Anrechnung von
Unterhaltsleistungen in etwa entspricht. Diese Möglichkeit dürfte auch der
Grund dafür sein, warum im geschilderten Fall die Unterhaltsleistungen nicht
steuerlich begünstigt sind.
:-) Grüße
Ass. Tim Borgmann
"Markus Bonet" <markus...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bkvbuq$pq3$05$1...@news.t-online.com...
> Ich bin nicht verheiratet, lebe mit meiner Freundin zusammen, wir
> haben 1 Kind. Zur Zeit ist meine Freundin im Erziehungsurlaub.
> Kann ich den monatlichen Unterhalt (sie verdient ja nichts), den ich
> ihr zur Verfügung stelle, von der Steuer abziehen?
Ja, als außergewöhnliche Belastung sind bis zu 599 € pro Monat für
jeden Monat absetzbar, in dem Deine Freundin gesetzlich
unterhaltsberechtigt ist (normalerweise ab 6 Wochen vor Geburt bis
mindestens 3 Jahre nach Geburt). Voraussetzung ist, dass die Eltern
Deiner Freundin kein Kindergeld für sie erhalten.
> Sie muss dann wohl dieses Einkommen versteuern, [...]
Nein, der Unterhalt ist steuerfrei.
Viele Grüße,
Michael