ich habe mich zu o.g. Thema mal im Web schlaugemacht und hätte da noch
Detailfragen bzw. würde gern noch weitere Meinungen hören. Wer hat schon
unendlich Platz im Aktenschrank...
Lohn-/Gehaltsabrechungen: Muss ich einzelne Monatsnachweise bis zur Rente
aufbewahren
oder genügt eine "Jahreszusammenfassung", z.B. eine Abrechnung vom Dezember
mit Gesamtbeträgen?
Schreiben der Rentenversicherung: Behalten bis der Bestatter kommt, klar.
"Meldebescheinigung zur Sozialversicherung": Ebenso relevant, oder irgendwann
was für den Shredder?
Kontoauszüge: Sechs Jahre genügen, oder?
Kauf-/Verkaufbelege für Wertpapiere: Brauche ich die noch, nachdem die
Steuererklärung drei Jahre durch ist?
Bezahlte Kreditkarten- und Telefonrechnungen: 12 Monate aufbewahren oder
länger?
Kaufquittungen über Gebrauchsgegenstände: Stehen für mich zur Entsorgung an,
sobald entweder der Gegenstand nicht mehr da ist oder zumindest die
Gewährleistung/Garantie abgelaufen- ausser die Rechnung beinhaltet noch
interessante Informationen, oder man will sie (z.B. bei teuren
Elektrogeräten) für den etwaigen Versicherungsfall aufbewahren.
Sonstige Unterlagen die für eine zurückliegende Steuererklärung relevant
waren: Dass man die drei Jahre nach Erhalt des Steuerbescheides noch mal
braucht ist wenig wahrscheinlich, oder?
Freue mich über weitere Meinungen!
MfG
Michael
Frage:
Privat oder Selbständig?
Uwe
sry. Privat (Angestellter, Mietwohnung)
MfG
Michael
> Lohn-/Gehaltsabrechungen: Muss ich einzelne Monatsnachweise
> bis zur Rente aufbewahren
> oder genügt eine "Jahreszusammenfassung", z.B. eine
> Abrechnung vom Dezember mit Gesamtbeträgen?
Meiner persönlichen Paranoia geschuldet: ich hebe das alles
vollständig auf. Aufheben müssen musst Du gar nichts, hast im
Falle eines Falles aber ein Nachweisproblem.
> Schreiben der Rentenversicherung: Behalten bis der Bestatter
> kommt, klar.
>
> "Meldebescheinigung zur Sozialversicherung": Ebenso relevant,
IMHO ja.
> oder irgendwann was für den Shredder?
>
> Kontoauszüge: Sechs Jahre genügen, oder?
ACK. An dem Punkt bin ich mittlerweile soweit, dass ich nach den
gesetzlichen 3 Jahren Verjährungsfrist alles wegshredder.
> Kauf-/Verkaufbelege für Wertpapiere: Brauche ich die noch,
> nachdem die Steuererklärung drei Jahre durch ist?
IMHO nein.
> Bezahlte Kreditkarten- und Telefonrechnungen: 12 Monate
> aufbewahren oder länger?
Bis zum Ablauf der Verjährungsfrist.
> Kaufquittungen über Gebrauchsgegenstände: Stehen für mich zur
> Entsorgung an, sobald entweder der Gegenstand nicht mehr da
> ist oder zumindest die Gewährleistung/Garantie abgelaufen-
> ausser die Rechnung beinhaltet noch interessante
> Informationen, oder man will sie (z.B. bei teuren
> Elektrogeräten) für den etwaigen Versicherungsfall
> aufbewahren.
>
> Sonstige Unterlagen die für eine zurückliegende
> Steuererklärung relevant waren: Dass man die drei Jahre nach
> Erhalt des Steuerbescheides noch mal braucht ist wenig
> wahrscheinlich, oder?
Wenn Du niemals nie nicht selbständig gewesen bist und die
Bescheide unter Vorbehalt der Nachprüfung stehen: s.o.
HTH und Grüße
Matthias
Welche wieviele Monate beträgt? (bin auf dem Gebiet absoluter Laie)
> HTH
Tut es, danke dafür!
MfG
Michael
> Freue mich über weitere Meinungen!
Viel wichtiger ist, alle Versicherungsverträge, insbes. Lebensversi-
cherungen, und aktuelle Geldanlagen in einem speziellen Ordner
bereitzuhalten, so daß Angehörige im Falle eines Falles alle wichti-
gen Unterlagen beisammen haben.
Stell Dir vor, Du hast einen Unfall, und Angehörige müssen Deine
Papiere aufarbeiten ... Außer den oben genannten Unterlagen in-
teressieren nur noch die Kontoauszüge der Bank, und die Betriebs-
anleitungen Deines Autos und der Multimedia- Geräte :-)))
Für die Rente sind die Verdienstbescheinigungen interessant, aber
(jetzt ohne Gerähr) die letzte "Kontenklärung" sollte das auch er-
setzen.
Überlege:
Wenn Dein Haus brennt, welche Unterlagen nimmst Du mit?
-> obigen Ordner, und das Backup Deiner EDV. sonst nichts!