Ich sitze hier gerade bei meiner Einkommenssteuererklärung und hätte
dazu einige Fragen. Folgende Situation:
1. Ich habe in 2004 einen Minijob gehabt und regelmäßig 2-300 EUR im
Monat verdient. Der Minijob wird direkt vom Arbeitgeber ohne
Lohnsteuerkarte pauschal versteuert.
2. Habe ich in den Sommerferien 4 Wochen auf Lohnsteuerkarte
gearbeitet (Steuerklasse 1), hierfür habe ich auch Lohnsteuer bezahlt.
Die möchte ich jetzt wiederhaben :-)
Ich habe mir nun auch das entsprechende Formular inkl. Anlage N geholt
und ausgefüllt.
Meine Fragen:
1. Ist es korrekt, dass ich die Lohnsteuer zu 100 % rückerstattet
bekomme?
2. So wie ich das sehe, muss ich den Minijob in der
Lohnsteuererklärung nicht angeben, ist das richtig?
Viele Grüße & Vielen Dank im Voraus,
Daniel
--
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wird aber nur selten gelesen.
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ohne Leerzeichen verwenden.
>
> 1. Ist es korrekt, dass ich die Lohnsteuer zu 100 % rückerstattet
> bekomme?
kommt natürlich drauf an wieviel Du verdient hast. Aber ich sag mal JA
Denn in 4 Wochen sollten es nicht 8000 EUR sein.
> 2. So wie ich das sehe, muss ich den Minijob in der
> Lohnsteuererklärung nicht angeben, ist das richtig?
korrekt!
Gruß
Jan
>> 1. Ist es korrekt, dass ich die Lohnsteuer zu 100 % rückerstattet
>> bekomme?
>
>kommt natürlich drauf an wieviel Du verdient hast. Aber ich sag mal JA
>Denn in 4 Wochen sollten es nicht 8000 EUR sein.
Jep, waren knapp 2000 EUR, dann passt es.
>> 2. So wie ich das sehe, muss ich den Minijob in der
>> Lohnsteuererklärung nicht angeben, ist das richtig?
>
>korrekt!
Gut, dann hatte ich ja alles richtig vermutet.
>Gruß
>Jan
Viele Grüße und danke für die schnelle Antwort,
Fahrten zwischen Wohnung - Arbeitsstätte darfst du auch bei einem Minijob
ansetzten.
Ausnahme: der AG hat dir einen Fahrtkostenzuschuss bezahlt, der muss dann
anteilig abgezogen werden.
roland
"Daniel Korell" <x_y_unge...@yahoo.de> schrieb im Newsbeitrag
news:72o391tpfcv05pcr9...@4ax.com...
>Kleiner Tipp noch:
>
>Fahrten zwischen Wohnung - Arbeitsstätte darfst du auch bei einem Minijob
>ansetzten.
>
>Ausnahme: der AG hat dir einen Fahrtkostenzuschuss bezahlt, der muss dann
>anteilig abgezogen werden.
Danke für den Tipp, aber mein Arbeitsplatz ist genau 2 Meter von
meinem Bett entfernt (will heißen: zuhause), von daher fällt das wohl
weg.
>roland
Viele Grüße,
> Kleiner Tipp noch:
>
> Fahrten zwischen Wohnung - Arbeitsstätte darfst du auch bei einem
> Minijob ansetzten.
Das ist dann nicht richtig, wenn für den Minijob- wie hier- die
einheitliche Pauschsteuer entrichtet wurde, vgl. §40 Abs. 3 Satz 3
i.V.m.§40a Abs. 5 EStG.
Nur bei Versteuerung des Minijobs mit Lohnsteuerkarte können Fahrten
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten angesetzt werden.
--
"Es herrscht ja noch immer die Meinung, als Unternehmer kann man alles
absetzen..." "Vor allem die Ehefrau am Straßenrand, wenn sie pausenlos
nörgelt." "Denk an die Rücklage für Ersatzbeschaffung!"
(Eric Lorenz und Stanislaw Gierlicki in dsrs+b)