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Verjährung der Lohnsteuerschuld

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Michael Muellerhahn

unread,
Feb 3, 2004, 11:17:34 AM2/3/04
to
Hallo zusammen!

Ich habe die letzte Lohnsteuererklärung für 2000 eingereicht, da ich
weiss, dass ich für 2001 ff. nachzahlen muss.

Interessanterweise hat sich das Finanzamt bis heute nicht geregt -
welche Verjährungsfristen gelten denn eigentlich in dieser Beziehung?

Vielen Dank im Voraus!
--
Gruss,

Michael

Martin Klöbb

unread,
Feb 3, 2004, 11:35:51 AM2/3/04
to
> Ich habe die letzte Lohnsteuererklärung für 2000 eingereicht, da ich
> weiss, dass ich für 2001 ff. nachzahlen muss.

Einkommensteuererklärung ist der korrekte Terminus

> Interessanterweise hat sich das Finanzamt bis heute nicht geregt -
> welche Verjährungsfristen gelten denn eigentlich in dieser Beziehung?

§170 abs 2 nr 1 2 hs AO: Entstehung 31.12.01 + 3 Jahre: Fristbeginn ende
2004
§169 abs 2 nr 2 AO: vier jahre
Fristende Ende 2008
in 2009 bist du sicher

Gruß
Martin

Klaus Opel

unread,
Feb 3, 2004, 12:33:13 PM2/3/04
to
Hallo Michael,

>Interessanterweise hat sich das Finanzamt bis heute nicht geregt -
>welche Verjährungsfristen gelten denn eigentlich in dieser Beziehung?

gehörst Du denn zu dem Personenkreis, der eine Einkommensteuererklärung
abgeben muss?

Klaus

--
1. http://www.klaus-opel.de
http://www.klaus-opel.de/unsortierte-neue-bilder/index.html
2. Wer will, dass emails bei mir und nicht bei SpamGourmet ankommen,
ersetze den local part meiner Adresse durch was anderes

Thomas Feldmann

unread,
Feb 4, 2004, 5:52:40 AM2/4/04
to
Michael Muellerhahn schrieb

> Hallo zusammen!
>
> Ich habe die letzte Lohnsteuererklärung für 2000 eingereicht, da ich
> weiss, dass ich für 2001 ff. nachzahlen muss.

Interessant. *Du* bist also derjenige der das Geld hat, mit dem unsere
Bundesschulden zu bezahlen sind.
:-(
Gruss Thomas

Steve Highcastle

unread,
Feb 5, 2004, 12:27:06 PM2/5/04
to
> 2004 > §169 abs 2 nr 2 AO: vier jahre Fristende Ende 2008. in 2009 bist du sicher
>
Wenn er zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet
ist, könnte aber Steuerhinterziehung vorliegen. Im Extremfall
endet die Frist dann erst im Jahre 2014.

Ist er nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet,
kann ihm schon jetzt nichts mehr passieren, weil die ESt durch
die LSt abgegolten ist.

Gruß, Steve

Martin Klöbb

unread,
Feb 5, 2004, 12:32:38 PM2/5/04
to

"Steve Highcastle" <nos...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:bvtucd$fp$3...@newsserver.rrzn.uni-hannover.de...

> Martin Klöbb wrote:
> >>Ich habe die letzte Lohnsteuererklärung für 2000 eingereicht, da ich
> >>weiss, dass ich für 2001 ff. nachzahlen muss.
> >
> > Einkommensteuererklärung ist der korrekte Terminus
> >
> >
> >>Interessanterweise hat sich das Finanzamt bis heute nicht geregt -
> >>welche Verjährungsfristen gelten denn eigentlich in dieser Beziehung?
> >
> >
> > §170 abs 2 nr 1 2 hs AO: Entstehung 31.12.01 + 3 Jahre: Fristbeginn ende
> > 2004 > §169 abs 2 nr 2 AO: vier jahre Fristende Ende 2008. in 2009 bist
du sicher
> >
> Wenn er zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet
> ist, könnte aber Steuerhinterziehung vorliegen. Im Extremfall
> endet die Frist dann erst im Jahre 2014.

Hinterziehung ist bei Nichtabgabe von STeuererklärungen einer
nichtsteuerberatenen natürlichen Person so gut wie ausgeschlossen.

> Ist er nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet,
> kann ihm schon jetzt nichts mehr passieren, weil die ESt durch
> die LSt abgegolten ist.

Stimmt, hat aber keinen Einfluss auf die Verjährungsfristen, oder Steve?!

Gruß Martin

>


Steve Highcastle

unread,
Feb 5, 2004, 12:57:34 PM2/5/04
to
Martin Klöbb wrote:

>>>>Ich habe die letzte Lohnsteuererklärung für 2000 eingereicht, da ich
>>>>weiss, dass ich für 2001 ff. nachzahlen muss.

>>Wenn er zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet


>>ist, könnte aber Steuerhinterziehung vorliegen. Im Extremfall
>>endet die Frist dann erst im Jahre 2014.
>
>
> Hinterziehung ist bei Nichtabgabe von STeuererklärungen einer
> nichtsteuerberatenen natürlichen Person so gut wie ausgeschlossen.
>

Vertrittst Du hier die originelle Meinung, daß die Straftat
"Steuerhinterziehung" nur von Kapitalgesellschaften und
von Personen mit Steuerberater begangen werden kann?

>
>>Ist er nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet,
>>kann ihm schon jetzt nichts mehr passieren, weil die ESt durch
>>die LSt abgegolten ist.
>
> Stimmt, hat aber keinen Einfluss auf die Verjährungsfristen, oder Steve?!

Diese Bemerkung verstehe ich ebenfalls nicht. Bei mangelnder Pflicht
zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung stellt sich das Problem
der Verjährung nicht, weil von vornherein keine Schuld besteht, die
da verjähren könnte.

Gruß, Steve

Martin Klöbb

unread,
Feb 6, 2004, 3:58:27 AM2/6/04
to

"Steve Highcastle

> Vertrittst Du hier die originelle Meinung, daß die Straftat
> "Steuerhinterziehung" nur von Kapitalgesellschaften und
> von Personen mit Steuerberater begangen werden kann?

Steuerhinterziehung tritt nur ein, wenn dadurch Steuern verkürzt wurden.
In Deinem konstruierten Fall (nur Eink. aus nichselbst. Arbeit mit
Abgeltungswirkung der LSt) werden keine Steuern verkürzt.


> Diese Bemerkung verstehe ich ebenfalls nicht. Bei mangelnder Pflicht
> zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung stellt sich das Problem
> der Verjährung nicht, weil von vornherein keine Schuld besteht, die
> da verjähren könnte.

Da Michael mit einer Nachzahlung rechnet, kann er sich IMHO nicht auf die
Befreiungsvorschriften der §§ 56 EStDV, 46 Abs. 2 Nr. 1 ff. berufen. Hätte
er nur für einen Arbeitgeber gearbeitet, würde die ESt mit seinen LSt-VZ
null
auf null aufgehen bzw. eine Erstattung resultieren, stimmts? Ich vermute
also
hier eine Erklärungspflicht. Dann stimmmen auch meine Fristen oder?

Dann kann es natürlich im Rahmen des § 370 Abs. 1 nr. 2 zu einer Steuerver-
kürzung kommen, wenn er entgegen seiner Pflicht zur Abgabe einer Steuer-
erklärung nach §§ 56 EStDV keine StE abgibt.

Deshalb versendet das Finanzamt alljährlich seine Formulare, um die Stpfl.
an
die Abgabe ihrer StE zu "erinnern". Das dürfte bei Michael dann zum
Jahreswechsel
2001/2002 für 2001 geschehen sein. Da er aber in seinen Postings nicht über
Mahnungen,
Zwangsgelder, Schätzungen klagt, gehe ich davon aus, dass er nicht vom FA
aufgefordert
wurde.

Wie siehst Du das Steve?

Gruß
martin

Steve Highcastle

unread,
Feb 6, 2004, 8:54:06 AM2/6/04
to
Martin Klöbb wrote:
>
>>Vertrittst Du hier die originelle Meinung, daß die Straftat
>>"Steuerhinterziehung" nur von Kapitalgesellschaften und
>>von Personen mit Steuerberater begangen werden kann?
>
>
> Steuerhinterziehung tritt nur ein, wenn dadurch Steuern verkürzt wurden.
> In Deinem konstruierten Fall (nur Eink. aus nichselbst. Arbeit mit
> Abgeltungswirkung der LSt) werden keine Steuern verkürzt.
>
Das obige Zitat bezog sich aber gerade auf den anderen Fall,
nämlich die Pflicht zur Einkommensteuererklärung.

>
>>Diese Bemerkung verstehe ich ebenfalls nicht. Bei mangelnder Pflicht
>>zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung stellt sich das Problem
>>der Verjährung nicht, weil von vornherein keine Schuld besteht, die
>>da verjähren könnte.
>
> Da Michael mit einer Nachzahlung rechnet, kann er sich IMHO nicht auf die
> Befreiungsvorschriften der §§ 56 EStDV, 46 Abs. 2 Nr. 1 ff. berufen. Hätte
> er nur für einen Arbeitgeber gearbeitet, würde die ESt mit seinen LSt-VZ
> null auf null aufgehen bzw. eine Erstattung resultieren, stimmts?

Nein, Dein Gedankenfehler kommt in "LSt-VZ" zum Ausdruck. Es gibt keine
Lohnsteuer-Vorauszahlungen. Vielmehr ist die Lohnsteuer eine eigen-
ständige, vom Arbeitgeber zu berechnende Steuer. Lieben besondere
Umstände vor oder hat der Arbeitgeber eine zu niedrige Lohnsteuer
abgeführt, dann ist der Arbeitnehmer unter den Voraussetzungen des
§ 46 EStG nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzu-
geben, obwohl es zu einer Nachzahlung käme.

Der andere, oben angesprochene Fall ist der, daß der OP zur Abgabe
einer ESt-Erklärung verpflichtet ist. Kommt er dieser Verpflichtung
nicht nach, kann durchaus Steuerhinterziehung vorliegen. Die Nicht-
Abgabe ist sogar der klassische Fall der Steuerhinterziehung. Die
maximalen Fristen ergeben sich dann aus meinem obigen Posting.

Gruß, Steve


Mihcael Muellerhahn

unread,
Feb 6, 2004, 1:12:16 PM2/6/04
to
Am Tue, 03 Feb 2004 18:33:13 +0100, schrieb Klaus Opel:

Moin!

> gehörst Du denn zu dem Personenkreis, der eine Einkommensteuererklärung
> abgeben muss?

Nein, warum?
--
Gruss,

Michael

Mihcael Muellerhahn

unread,
Feb 6, 2004, 1:13:14 PM2/6/04
to
Am Fri, 6 Feb 2004 09:58:27 +0100, schrieb Martin Klöbb:

Hallo Martin!

> aas dürfte bei Michael dann zum Jahreswechsel 2001/2002 für 2001

> geschehen sein. Da er aber in seinen Postings nicht über
> Mahnungen, Zwangsgelder, Schätzungen klagt, gehe ich davon aus,
> dass er nicht vom FA aufgefordert wurde.

Das ist korrekt. Ich wundere mich sowieso warum da nichts kommt...
--
Gruss,

Michael

Klaus Opel

unread,
Feb 6, 2004, 6:38:25 PM2/6/04
to
Hallo Martin,

>Da Michael mit einer Nachzahlung rechnet, ...

vielleicht irrt er sich in diesem Punkt?

Solange er nicht verrät, weshalb er glaubt, eine Nachzahlung leisten zu
müssen, ist jede Spekulation über das Thema Steuerverkürzung (zumindest
was sein konkretes Problem betrifft) Kaffeesatzleserei.

Hätte er zwei Steuerkarten gehabt, wäre ihm das FA längst sehr kräftig
auf die Füsse getreten.

Klaus Opel

unread,
Feb 6, 2004, 6:23:35 PM2/6/04
to
Hallo Michael,

>> gehörst Du denn zu dem Personenkreis, der eine Einkommensteuererklärung
>> abgeben muss?
>
>Nein, warum?

ganz einfach - wenn Du nicht zu dem Personenkreis gehörst, der eine
Einkommensteuererklärung abgeben muss, dann ist es kein Wunder, dass
sich das FA nicht regt.

Denn in diesen Fällen ist es eigentlich unmöglich, dass man Einkommen-
steuer nachzahlen muss, im Gegenteil in schätzungsweise 99% aller Fälle
bekommt man noch etwas heraus.

Womit sich die Frage stellt, wie Du auf die Idee kommst, Du müsstest bei
Abgabe einer Steuererklärung Einkommensteuer nachzahlen.

Michael Muellerhahn

unread,
Feb 7, 2004, 3:46:47 AM2/7/04
to
Am Sat, 07 Feb 2004 00:23:35 +0100, schrieb Klaus Opel:

Moin!

> ganz einfach - wenn Du nicht zu dem Personenkreis gehörst, der eine


> Einkommensteuererklärung abgeben muss, dann ist es kein Wunder, dass
> sich das FA nicht regt.

Vor einigen Jahren musste ich auch mal was nachzahlen, habe dann das
nächste Jahr so weit wie möglich rausgezögert, wurde aber
angeschrieben, dass ich doch bitte in die Poette kommen möchte. Will
sagen: nach meiner Erfahrung melden die sich, wenn sie was erwarten.
Habe ich was zurückbekommen, rührte sich kein Mensch.



> Womit sich die Frage stellt, wie Du auf die Idee kommst, Du müsstest bei
> Abgabe einer Steuererklärung Einkommensteuer nachzahlen.

Ich bin wenig fit in Steuerrecht, aber das Wort "Einkommensteuer" habe
ich doch nie verwendet?! Mein uns war die Konstellation die folgende:
ich bin 98 aus der Kirche ausgetreten, meine Frau, die seit 98 in
Erziehungsurlaub ist, haben wir ganz "vergessen" mit austreten zu
lassen.

Für 2000 musste ich nun plötzlich Kirchensteuer für meine Frau
bezahlen, da sich ein entspr. Gesetz geändert hätte. Mitte 2002 (das
war der Zeitpunkt als wir davon erfuhren) ist sie dann ausgetreten,
aber für 2001 und die Hälfte von 2002 werde ich wohl genauso
nachzahlen müssen.

Wie gesagt: bislang hat sich keiner vom FA gemeldet...
--
Gruss,

Michael

Michael Muellerhahn

unread,
Feb 7, 2004, 3:47:26 AM2/7/04
to
Am Sat, 07 Feb 2004 00:38:25 +0100, schrieb Klaus Opel:

Moin!

> >Da Michael mit einer Nachzahlung rechnet, ...


>
> vielleicht irrt er sich in diesem Punkt?
>
> Solange er nicht verrät, weshalb er glaubt, eine Nachzahlung leisten zu
> müssen, ist jede Spekulation über das Thema Steuerverkürzung (zumindest
> was sein konkretes Problem betrifft) Kaffeesatzleserei.

Ich hoffe, mein anderes Posting lässt Euch mehr Einblick ;-)
--
Gruss,

Michael

Klaus Opel

unread,
Feb 7, 2004, 4:54:46 AM2/7/04
to
Hallo Michael,

>Ich bin wenig fit in Steuerrecht, aber das Wort "Einkommensteuer" habe
>ich doch nie verwendet?!

aber das Wort "Lohnsteuer".

Die "Lohnsteuer" ist wie z.B. auch die "Zinsabschlagssteuer" aber nichts
anderes, als eine besondere Form der Einkommensteuer.

Aus diesem Grund gibt es schon seit Jahren keine "Lohnsteuererklärungen"
mehr, sondern nur noch "Einkommensteuererklärungen", in denen dann alle
Einkunftsarten (Vergütung/Lohn für Arbeit, Pachtzins, Miete, Zinsen und
Dividenden um nur einige zu nennen) zusammengefasst werden.

Besteht nun das Einkommen eines Ehepaars nur aus Vergütung/Lohn für
nicht-
selbständige Arbeit und diese wird (falls nur ein Ehegatte Einkünfte er-
zielt) nach Steuerklasse III oder (falls beide Ehegatten arbeiten) nach
Steuerklasse IV versteuert, muss keine Einkommensteuererklärung abgege-
ben werden, dann ist die Steuerschuld mit der bereits erhobenen Lohn-
steuer getilgt. (Aufzählung der Fallgestaltungen auf die zum konkreten
Beispiel passenden beschränkt)

Früher gab es da Einkommensgrenzen, ab denen eine ESt-Erklärung immer
abgegeben werden musste, aber irgendwann hat ein kluger Kopf gemerkt,
dass bei jemand, der nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat und
der nach Klasse I, III oder IV versteuert wird, nie Nachzahlungen aber
fast immer Erstattungen fällig werden und man hat diesen Grund für die
Verpflichtung, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, gestrichen.

Michael Muellerhahn

unread,
Feb 7, 2004, 1:18:13 PM2/7/04
to
Am Sat, 07 Feb 2004 10:54:46 +0100, schrieb Klaus Opel:

Moin Klaus!

> Die "Lohnsteuer" ist wie z.B. auch die "Zinsabschlagssteuer" aber nichts
> anderes, als eine besondere Form der Einkommensteuer.

Ah, danke für die Aufklärung!



> Früher gab es da Einkommensgrenzen, ab denen eine ESt-Erklärung immer
> abgegeben werden musste, aber irgendwann hat ein kluger Kopf gemerkt,
> dass bei jemand, der nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat und
> der nach Klasse I, III oder IV versteuert wird, nie Nachzahlungen aber
> fast immer Erstattungen fällig werden und man hat diesen Grund für die
> Verpflichtung, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, gestrichen.

Interessant. Bei uns ist die Konstellation so, dass ich Steuerklasse
III bin, meine Frau V. Eine Dame bei der Angestelltenkammer hat mir
mal gesagt, dass in dieser Konstellation quasi immer nachgezahlt
werden muss...?!
--
Gruss,

Michael

Klaus Opel

unread,
Feb 7, 2004, 2:17:00 PM2/7/04
to
Hallo Michael,

>... meine Frau V. ...

unter diesen Umständen seit ihr gesetzlich zur Abgabe einer Einkommen-
steuererklärung verpflichtet.

Steve Highcastle

unread,
Feb 8, 2004, 3:53:58 AM2/8/04
to
Michael Muellerhahn wrote:

>>Früher gab es da Einkommensgrenzen, ab denen eine ESt-Erklärung immer
>>abgegeben werden musste, aber irgendwann hat ein kluger Kopf gemerkt,
>>dass bei jemand, der nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat und
>>der nach Klasse I, III oder IV versteuert wird, nie Nachzahlungen aber
>>fast immer Erstattungen fällig werden und man hat diesen Grund für die
>>Verpflichtung, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, gestrichen.
>
>
> Interessant. Bei uns ist die Konstellation so, dass ich Steuerklasse
> III bin, meine Frau V. Eine Dame bei der Angestelltenkammer hat mir
> mal gesagt, dass in dieser Konstellation quasi immer nachgezahlt
> werden muss...?!

Das stimmt nicht. Grob gesagt sind die Klassen III/V entlang der
Annahme gestrickt, daß sich die Einkünfte wie 60 : 40 verhalten.
Ist das Verhältnis x : y ungleicher, kommt es regelmäßig zu
Nachzahlungen, im umgekehrten Fall kommt es regelmäßig zu Erstat-
tungen. Die Betonung liegt in beiden Fällen auf "regelmäßig", weil
die Steuer natürlich von den Gesamtumständen des Einzelfalls
abhängt.

Gruß, Steve

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