ich habe von meinem Vorgänger ein Buchaltungs-Durcheinander
übernommen. Bei einer Überprüfung habe ich bei festgestellt, daß im
Jahre 2002 und evtl. auch 2001 einige 400-E-Jobs nicht angemeldet
wurden. Auch mit der Eigenverbrauch-Umsatzsteuer wurde etwas
geschludert, nicht viel, aber immerhin.
Kann jetzt noch eine berichtigte Erklärung bzw. Anmeldung für diese
Jahre abgeben werden (auch bei der Minijobzentrale)? Verzugszinsen,
Säumniszuschläge etc. müssen natürlich entrichtet werden, aber mit
was für weitergehenden Strafen müssen die damaligen Geschäftsführer
rechnen? Ist das schon Steuerhinterziehung (oder wann fängt das an),
auch wenn die korrekten Meldungen jetzt abgegeben werden?
Ludger
hier wäre wohl zu überlegen, ob eine selbstanzeige beim finanzamt sinnvoll
ist. diese würde dazu führen, daß eine bestrafung wegen der mutmaßlichen
steuerstraftatbestände nicht mehr erfolgt. eine selbstanzeige ist jedoch mit
einigen detailproblemen belastet, so daß es sich empfiehlt, hierzu
fachlichen rat einzuholen.
in jedem fall würde eine selbstanzeige dazu führen, daß die betriebsprüfung
sich überlegen müßte, ob sie eine außenprüfung machen möchte. vor einer
selbstanzeige wäre daher eine sehr genaue buchprüfung zu erwägen, damit
nicht weitere tretminen explodieren.
bei der möglicherweise vorliegenden nichtabführung von
sozialversicherungsabgaben ist dies schwieriger. ob eine strafverfolgung
stattfindet, hängt davon ab, ob die zuständige einzugsstelle für
gesamtsozialversicherungsbeiträge anzeige erstattet. das problem sollte
ebenfalls durch einholung fachlichen rates durchdrungen werden.
LG Rüdiger Bäcker
Könntest du erstmal bitte das Plenken und die Kleinschreibung
unterlassen! Damit werdenen deine Texte unleserlich!
So, und nun zurück:
Erstmal sollte die Frage gestellt werden, ob schon die Bilanzen erstellt
worden sind, oder nicht. Dann kommen wir zu den Korrekturposten. Das
einfachste wäre eine entsprechende Nachmeldung der Beträge bei der KK
und dem FA durchzuführen. Wenn die Beträge minimal sind, reicht das so
aus, und es wird einfach in die laufende Buchhaltung übernommen.
Ist die Größenordnung wirklich sehr gering, wäre es möglich, eine
Aktennotiz anzulegen und die Berichtigungen im Rahmen einer BP
durchzuführen.
Du hast scheinbar den Unterschied zwischen Steuerfahndung, Selbstanzeige
und BP nicht verstanden.
Eric
danke für deine hinweise darüber, was ich angeblich alles nicht verstanden
habe.
etwas habe ich jedoch verstanden : weiterposten, auch wenn es leuten wie dir
nicht paßt.
>etwas habe ich jedoch verstanden : weiterposten, auch wenn es leuten wie dir
>nicht paßt.
Wenn du dann noch ein paar Großbuchstaben einstreust, liest es sich
noch viel besser. Danke.
Lutz
--
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> > hier wäre wohl zu überlegen, ob eine selbstanzeige beim finanzamt
> > sinnvoll ist. diese würde dazu führen, daß eine bestrafung wegen
> > der mutmaßlichen steuerstraftatbestände nicht mehr erfolgt.
> > eine selbstanzeige ist jedoch mit
> > einigen detailproblemen belastet, so daß es sich empfiehlt,
> > hierzu fachlichen rat einzuholen.
Ab wann muß denn eine Selbstanzeige gemacht werden? Auf den
Steuer-Formularen gibt es das Kästchen "Berichtigte Anmeldung", reicht
das nicht aus (zusammen mit der Bezahlung der ausstehenden Steuer)? Ab
wann ist es Steuerhinterziehung?
> > in jedem fall würde eine selbstanzeige dazu führen, daß
> > die betriebsprüfung sich überlegen müßte, ob sie eine
> > außenprüfung machen möchte. vor einer selbstanzeige wäre
> > daher eine sehr genaue buchprüfung zu erwägen, damit nicht
> > weitere tretminen explodieren.
> > bei der möglicherweise vorliegenden nichtabführung von
> > sozialversicherungsabgaben ist dies schwieriger. ob eine
> > strafverfolgung stattfindet, hängt davon ab, ob die zuständige
> > einzugsstelle für gesamtsozialversicherungsbeiträge
> > anzeige erstattet. das problem sollte ebenfalls durch einholung
> > fachlichen rates durchdrungen werden.
> Erstmal sollte die Frage gestellt werden, ob schon die Bilanzen
> erstellt worden sind, oder nicht. Dann kommen wir zu den
> Korrekturposten. Das einfachste wäre eine entsprechende
> Nachmeldung der Beträge
> bei der KK und dem FA durchzuführen. Wenn die Beträge minimal sind,
> reicht das so aus, und es wird einfach in die laufende
> Buchhaltung übernommen.
> Ist die Größenordnung wirklich sehr gering, wäre es möglich, eine
> Aktennotiz anzulegen und die Berichtigungen im Rahmen einer BP
> durchzuführen.
Die Bilanzen sind erstellt, aber müssen dann korrigiert werden.
Steuern insgesamt unter 1000 E.
> Du hast scheinbar den Unterschied zwischen Steuerfahndung,
> Selbstanzeige und BP nicht verstanden.
Wo liegt denn der Unterschied?
Ludger
1.
> Ab wann muß denn eine Selbstanzeige gemacht werden?
Eine Selbstanzeige muß nicht gemacht werden. Sie steht im Belieben des
Steuerpflichtigen. Sie sollte immer dann erwogen werden, wenn klar ist, daß
man sich strafbar gemacht hat. In eine solche Entscheidung muß natürlich
einfließen, welche Strafe zu erwarten ist, wenn eine Selbstanzeige
unterbleibt und das finanzamt die Sache irgendwann bemerkt.
Ich bin der Meinung, daß eine Selbstanzeige immer dann von Vorteil ist, wenn
dadurch verhindert werden kann, " schlafende Hunde " zu wecken. Sie ist
auch unter Kostengesichtspunkten ratsam.
Allerdings gilt auch : Steuerstraftatbestände und Steuerordnungswidrigkeiten
unterliegen der ( Verfolgungs - ) Verjährung. In dem von dir geschilderten
Fall sehe ich jedoch noch keine Verjährung.
2.
>Auf den Steuer-Formularen gibt es das Kästchen "Berichtigte Anmeldung",
>reicht
das nicht aus (zusammen mit der Bezahlung der ausstehenden Steuer)?
Die berichtigte Anmeldung ist der veranlagungsrechtliche Teil der
Geschichte. Sie dient u. a. dazu, die laufenden Daten der Steuerverwaltung
zu aktualisieren.
3.
>Ab wann ist es Steuerhinterziehung?
Bevor ich hier ausschweife, schlage ich vor, daß Du den recht informativen
Artikel auf Wikipedia liest :
http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerhinterziehung
4.
>Die Bilanzen sind erstellt, aber müssen dann korrigiert werden.
Steuern insgesamt unter 1000 E.
Bei einer solch " geringen " Summe wäre zu überlegen, ob die " alten " "
neuen " Forderungen des Finanzamtes berichtigend in die Bilanz für 2003
eingestellt werden. Bitte Kontenrahmen prüfen und Steuerberater fragen.
Ludger
> meine meinung :
Filter existieren. Viel Spaß noch im Usenet.
Matthias
Vorsicht : Absolut ironiefreier Beitrag !!!
-----------------------------------------
Lieber Matthias,
herzlichen Dank für Deine Anregung. Ich werde sie allerdings nicht
aufgreifen, und ich möchte Dir auch geduldig erklären, warum :
Sieh mal, das Internet ist der Ort, wo sich viele Menschen virtuell begegnen
können. Natürlich sind darunter auch Menschen, die es auch in der realen
Welt schwer haben. Das kann man diesen Menschen nicht zum Vorwurf machen.
Sie sind eben so. Und es ist unsere Aufgabe, sie zu integrieren.
Es wäre realitätsverzerrend, wenn ich Menschen nur deshalb ausblende, weil
mir nicht gefällt, was sie sagen oder schreiben. Das macht übrigens auch
jedes Usenet völlig sinnlos. Ebenso ist es realitätsverzerrend, auf die
Meinungen anderer mit Beiträgen zu reagieren, die zwar sehr viel über das
Selbstwertgefühl des Verfassers aussagen, aber nichts zum Thema beitragen.
Ich werde daher weder Dich noch andere durch Filter blocken. Mich
interessiert, was Menschen schreiben. Ich genieße es, Eure Meinungen zu
lesen. Und ich werde darauf antworten, soweit ich das möchte. Mich stört es
auch nicht, wenn es Leute gibt, die hier ausflippen. Besser, sie reagieren
sich hier ab, als daß ich ihnen in der U-Bahn begegne.
Amüsant finde ich zuweilen die Hinweise solcher Menschen, wie man sich in
Foren zu verhalten habe. Immer mit erhobenem Zeigefinger. Standardmäßig
zackig und in jedem Fall deutsch. Immer aber triefend spießig, so daß man
sich nicht lange Fragen muß, in welchem Land man sich gerade virtuell
tummelt. Köstlich finde ich dabei auch, daß die Form nicht selten auf die
persönlichen Probleme des Verfassers verweist. Ich mache mir dann immer ein
Bild von dem jeweiligen Verfasser. Nicht selten sehe ich dann einen
Menschen, der sich nur über das spießige Gehammel definiert, ansonsten aber
nicht viel zu lachen hat. Arme Sau, denke ich dann - mittlerweile
automatisch.
Doch von mir aus : Filtert, bis Euch die Filtrate aus den Ohren schießen.
aber bitte laßt es nicht an mir und anderen kommuniaktionswilligen - und -
fähigen Menschen aus.
Noch einmal herzlichen Dank für Deine guten Wünsche für meinen weiteren Weg
im Usenet. Ich sage nur leicht schniefend und mit feuchten Augen : Dito.
Liebe Grüße
Rüdiger Bäcker
Das geht aber schon sehr schnell, s. unten
>
> Allerdings gilt auch : Steuerstraftatbestände und Steuerordnungs-
> widrigkeiten unterliegen der ( Verfolgungs - ) Verjährung. In dem
> von dir geschilderten Fall sehe ich jedoch noch keine Verjährung.
Du meinst die 10 Jahre oder gibt es noch andere Fristen?
> 2.
> >Auf den Steuer-Formularen gibt es das Kästchen "Berichtigte
> >Anmeldung", reicht das nicht
> >aus (zusammen mit der Bezahlung der ausstehenden Steuer)?
>
> Die berichtigte Anmeldung ist der veranlagungsrechtliche Teil der
> Geschichte. Sie dient u. a. dazu, die laufenden Daten
> der Steuerverwaltung zu aktualisieren.
Bist du sicher? Das Finanzamt hat mich in einem anderen Fall einmal
darum gebeten, dieses Kästchen anzukreuzen, um Beträge zu
korrigieren.
> 3.
> >Ab wann ist es Steuerhinterziehung?
>
> Bevor ich hier ausschweife, schlage ich vor, daß Du den recht
informativen
> Artikel auf Wikipedia liest :
>
> http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerhinterziehung
Dort steht: "Bei turnusmäßig abzugebenden Steuererklärungen (z.B.
Einkommensteuererklärungen, siehe auch § 149 Abs. 2 AO) wird in aller
Regel die Vollendung mit Abschluss der Veranlagungsarbeiten anzunehmen
sein, dabei ist zu beachten, dass die jeweiligen Länderfinanzbehörden
festlegen, wann der Veranlagungsschluss eingetreten ist. Bei
Voranmeldungen (insbesondere Umsatzsteuer, Lohnsteuer) geht die
Finanzbehörde bereits dann von einer vollendeten Straftat aus, wenn
der gesetzliche Voranmeldungstermin verstrichen ist."
Jede verspätet abgegebene Steuererklärung ist daher eine vollendeten
Straftat?
Was bedeutet denn "Abschluss der Veranlagungsarbeiten"?
Vielen Dank!
Ludger
Nein, posten kannst du auch weiterhin. Nur solltest du mal unbedingt die
Art deiner Postings überarbeiten. So bekommt man nur Kopfschmerzen vom
lesen.
Inhaltlich:
Leider setzen viele erst mittendrin bei der Problemlösung an. Lieber mal
einen Schritt Abstand nehmen und dann sich die Sache anschauen.
Eric
> Ab wann muß denn eine Selbstanzeige gemacht werden? Auf den
> Steuer-Formularen gibt es das Kästchen "Berichtigte Anmeldung", reicht
> das nicht aus (zusammen mit der Bezahlung der ausstehenden Steuer)? Ab
> wann ist es Steuerhinterziehung?
Eine Selbstanzeige muss nicht eine Selbstanzeige sein. Eine Handlung
kann aber dazu gewertet werden.
Es gibt den Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und leichtfertige
Steuerverkürzung.
> Die Bilanzen sind erstellt, aber müssen dann korrigiert werden.
> Steuern insgesamt unter 1000 E.
Das sieht noch nicht nach Steuerhinterziehung aus. Hier würde ich
einfach die entsprechenden Berichtigungen machen und die Sachen in die
laufende Buchhaltungen nehmen. Alles andere lohnt sich der Aufwand kaum.
>>Du hast scheinbar den Unterschied zwischen Steuerfahndung,
>>Selbstanzeige und BP nicht verstanden.
>
>
>
> Wo liegt denn der Unterschied?
Betriebsprüfung dürfte klar sein. Die hat mit der Steuerfahnung nichts
zu tun. Man sollte sich nur Gedanken machen, wenn der Prüfer die BP
abbricht und einfach wieder geht. Dann sollte man den Kaffee aufsetzen,
weil man dann Besuch von der SteuFa bekommt.
Eric
Nur mal eine Frage:
Bin ich da nu drin, oder Rüdiger?
Eric
P.s. Kontoauszug schon "bearbeitet"?
Eric
> Amüsant finde ich zuweilen die Hinweise solcher Menschen, wie man sich in
> Foren zu verhalten habe. Immer mit erhobenem Zeigefinger. Standardmäßig
> zackig und in jedem Fall deutsch. Immer aber triefend spießig, so daß man
> sich nicht lange Fragen muß, in welchem Land man sich gerade virtuell
> tummelt. Köstlich finde ich dabei auch, daß die Form nicht selten auf die
> persönlichen Probleme des Verfassers verweist. Ich mache mir dann immer ein
> Bild von dem jeweiligen Verfasser. Nicht selten sehe ich dann einen
> Menschen, der sich nur über das spießige Gehammel definiert, ansonsten aber
> nicht viel zu lachen hat. Arme Sau, denke ich dann - mittlerweile
> automatisch.
Bitte werf mal ein Blick über den Tellerrand:
Die Hinweise, wie mal einen Text schreibt, haben einen einfachen
Hintergrund:
Sobald man am Tag mehrere Postings liest und immer erst suchen muß,
worauf sich was bezieht, wird es mehr als unübersichtlich. Das wäre
genauso, als wenn deine Tageszeitung jeden Tag die Gestaltung ändert,
oder das Fernsehen den Ablauf.
Schau einfach mal hier:
http://www.springstubbe.net/usenet/index.htm
Eric
>> Allerdings gilt auch : Steuerstraftatbestände und Steuerordnungs-
>> widrigkeiten unterliegen der ( Verfolgungs - ) Verjährung. In dem
>> von dir geschilderten Fall sehe ich jedoch noch keine Verjährung.
>
> Du meinst die 10 Jahre oder gibt es noch andere Fristen?
Er meint die 5 Jahre strafrechtliche Verfolgungsverjährung. Du meinst
die 10 Jahre steuerrechtliche Festsetzungsverjährung für hinterzogene
Steuern.
>> >Ab wann ist es Steuerhinterziehung?
>>
>> Bevor ich hier ausschweife, schlage ich vor, daß Du den recht
>> informativen Artikel auf Wikipedia liest :
>>
>> http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerhinterziehung
>
> Dort steht: "Bei turnusmäßig abzugebenden Steuererklärungen (z.B.
> Einkommensteuererklärungen, siehe auch § 149 Abs. 2 AO) wird in aller
> Regel die Vollendung mit Abschluss der Veranlagungsarbeiten anzunehmen
> sein, dabei ist zu beachten, dass die jeweiligen Länderfinanzbehörden
> festlegen, wann der Veranlagungsschluss eingetreten ist. Bei
> Voranmeldungen (insbesondere Umsatzsteuer, Lohnsteuer) geht die
> Finanzbehörde bereits dann von einer vollendeten Straftat aus, wenn
> der gesetzliche Voranmeldungstermin verstrichen ist."
> Jede verspätet abgegebene Steuererklärung ist daher eine vollendete
> Straftat?
Im Prinzip ja. Allerdings muß natürlich auch der Vorsatz gegeben sein.
Ein fahrlässiges Fristversäumnis stellt keine Steuerhinterziehung dar.
> Was bedeutet denn "Abschluss der Veranlagungsarbeiten"?
Der Zeitpunkt an dem so gut wie alle eingereichten Erklärungen
bearbeitet wurden. Da diesen Zeitpunkt nur das FA kennt, setzen diese
auch fest, wann das der Fall ist.
--
"Es herrscht ja noch immer die Meinung, als Unternehmer kann man alles
absetzen..." "Vor allem die Ehefrau am Straßenrand, wenn sie pausenlos
nörgelt." "Denk an die Rücklage für Ersatzbeschaffung!"
(Eric Lorenz und Stanislaw Gierlicki in dsrs+b)