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Finanzamt ignoriert meine Grundsteuererklärung völlig

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Martin Eckel

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Aug 8, 2023, 5:34:31 AM8/8/23
to
Hallo,

es gibt ja immer wieder Situationen, wo ich am Zweifeln bin...

Mein Grundstück liegt in Außenlage. D.h. ich habe kein Bauland. Es gibt
einen qm-Preis der für bebautes Nicht-Bauland anzusetzen ist. Frage ist
natürlich, welche Fläche ich dafür ansetzen soll. Ich habe um die
Gebäude ein Rechteck gezogen und das als bebautes Land angesetzt, den
Rest habe ich als Gartenland angesetzt (welches natürlich einen
geringeren qm-Preis hat).
Daß man sich darüber noch streiten könnte, das haben ich schon erwartet.

Nun kommt es aber: 4/5 meines Landes sind landwirtschaftliche Fläche und
verpachtet. Ich habe mir dafür extra noch eine zweites Aktenzeichen
besorgt (was ich vorher nicht bekommen hatte) und habe dementsprechend
zwei Grundsteuererklärungen abgegeben, für den "Privat"-Teil und für den
"Gewerblichen". Das Flurstück hab ich in den Erklärungen passend geteilt.

Nun kam der Grundsteuerbescheid und man hat mir einfach die komplette
Fläche inklusive Ackerland zum qm-Preis für bebautes Nicht-Bauland
angesetzt.

Ich fühle mich da etwas verar.... Irgendein Mitarbeiter beim Finanzamt
ignoriert meine Erklärung völlig, guckt sich die Gesamt-qm an, klickt
einmal in sein Tool - ah, x EUR/qm, das setzen wir jetzt für die ganze
Fläche an. 1 Min Arbeit, schwachsinniger Bescheid ist raus.

Die Frage ist jetzt, ob ich erstmal grundsätzlich Einspruch erhebe und
schaue, was passiert - die Einstufung des Ackerlandes ist ja nun mal
definitiv falsch - aber ich vermute, daß auch nach Korrektur meine
Angabe der Fläche des Gartenlandes nicht entsprochen werden wird. Dann
kann man natürlich ein zweites Mal Einspruch erheben...

Oder ob man das gleich einem Fachmann übergibt? Mein Steuerberater hatte
sich letztes Jahr schon angeboten dafür...

Gruß,
Martin

Wendelin Uez

unread,
Aug 10, 2023, 1:19:49 PM8/10/23
to
> Oder ob man das gleich einem Fachmann übergibt? Mein Steuerberater hatte
> sich letztes Jahr schon angeboten dafür...

Und warum nimmst du ihn dann nicht und fragst lieber unverbindliche Laien?

Wenn du dich wirklich informiert hättest, dann wüssest du, daß die
Einstufung die Kommune macht und das Finanzamt nur ausrechnet. Deswegen
interessiert sich dein Finanzer nicht für dein Problem.

Der Gutachterauschuß deiner Kommune muß das korrigieren, und überall war zu
lesen, daß man nach dessen Einstufung nur eine sehr kurze Frist zum
Widerspruch enlegen hat. Danach ist die Festlegung rechtskräftig und der Zug
erst mal abgefahren.

Martin Eckel

unread,
Aug 10, 2023, 3:25:32 PM8/10/23
to
Am 10.08.2023 um 19:19 schrieb Wendelin Uez:
> Und warum nimmst du ihn dann nicht und fragst lieber unverbindliche Laien?

Natürlich habe ich ihn parallel angefragt, was er für seine Dienste
haben will.

> Wenn du dich wirklich informiert hättest, dann wüssest du, daß die
> Einstufung die Kommune macht und das Finanzamt nur ausrechnet. Deswegen
> interessiert sich dein Finanzer nicht für dein Problem.

Selbstverständlich gibt es hier Einstufungen für Bauland, Ersatzwerte
für "bebautes Nicht-Bauland", für Gartenland und für Ackerland. Wenn das
Finanzamt nun für meinen Acker komplett den Bodenwert für bebautes Land
annimmt und damit meine detaillierten Angaben ignoriert, dann ist das ja
wohl ein Fehler des Finanzamtes. Das Finanzamt hatte mir auf meine
Nachfrage ja extra noch ein zweites Aktenzeichen für das Ackerland
mitgeteilt. Diese von mir versandte Erklärung scheint also völlig
verlorgen gegangen zu sein.
Da fühlt man sich als Bürger schon veräppelt.

> Der Gutachterauschuß deiner Kommune muß das korrigieren, und überall war
> zu lesen, daß man nach dessen Einstufung nur eine sehr kurze Frist zum
> Widerspruch enlegen hat. Danach ist die Festlegung rechtskräftig und der
> Zug erst mal abgefahren.

Blödsinn. Ich bemängele nicht die Festlegung der Bodenwerte an sich,
sondern die Aufteilung meines Besitzes auf die entsprechenden
Bodenwerte. Daß ich nicht 50000 qm bebautes Land besitze, dürfte jedem
auffallen, wenn er in dem Bodenbewertungstool mal auf die
Satellitenansicht umschaltet.
Außerdem sind dort für mein Flurstück durchaus auch die entsprechenden
Ertragswerte für das Ackerland hinterlegt. Die stehen da ja nicht zum Spaß.

Andreas Quast

unread,
Aug 12, 2023, 2:46:46 AM8/12/23
to
Am 10.08.23 um 21:25 schrieb Martin Eckel:

> Blödsinn. Ich bemängele nicht die Festlegung der Bodenwerte an sich,
> sondern die Aufteilung meines Besitzes auf die entsprechenden
> Bodenwerte. Daß ich nicht 50000 qm bebautes Land besitze, dürfte jedem
> auffallen, wenn er in dem Bodenbewertungstool mal auf die
> Satellitenansicht umschaltet.
> Außerdem sind dort für mein Flurstück durchaus auch die entsprechenden
> Ertragswerte für das Ackerland hinterlegt. Die stehen da ja nicht zum Spaß.

Kann es sein, dass Finanzamt schlicht in Flurstücken denkt? Wenn das
alles ein einziges Flurstück ist, müßtest Du vielleicht für Dich die
anteiligen Bodenwerte zu einem eigenen individuellen
Durchschnitts-Bodenwert zusammenrechnen, dieses begründen und
Widerspruch einlegen.

Falls bei Euch das FA noch telefonisch erreichbar sein sollte, kannst Du
auch einfach die Rufnummer aus dem Bescheid anrufen und es Dir erklären
lassen. Finanzämter arbeiten meist ziemlich begründet, auch wenn man als
dummer Bürger diese Gründe oft nicht spontan erahnen kann.

Viel Glück
aq

Martin Eckel

unread,
Aug 13, 2023, 6:00:08 AM8/13/23
to
Am 12.08.2023 um 08:46 schrieb Andreas Quast:
> Kann es sein, dass Finanzamt schlicht in Flurstücken denkt? Wenn das
> alles ein einziges Flurstück ist, müßtest Du vielleicht für Dich die
> anteiligen Bodenwerte zu einem eigenen individuellen
> Durchschnitts-Bodenwert zusammenrechnen, dieses begründen und
> Widerspruch einlegen.

Nein. Das konnte man ja in der Erklärung genau darlegen.

1. Grundsteuererklärung (Wohnhaus), Flurstück, Fläche 50255 qm, davon
zur wirtschaftlichen Einheit gehörend 10800 qm (plus ein zweites kleines
Flurstück von 594 qm).

Davon 3053 qm zum Bodenrichtwert für bebautes Nicht-Bauland, 8341 qm zum
Bodenrichtwert Gartenland. Man konnte in der Grundsteuererklärung für
eine Fläche zwei Bodenwerte direkt eingeben.

2. Grundsteuererklärung (landwirtschaftliche Nutzfläche), das gleiche
Flurstück, Fläche 50255 qm, davon in landwirtschaftlicher Nutzung 39455
qm. Ertragsmesszahl xy.


Alles, was ich zum Grundstück angegeben habe, wurde einfach komplett
ignoriert.

Wendelin Uez

unread,
Aug 28, 2023, 4:44:52 PM8/28/23
to
Was an

>> Der Gutachterauschuß deiner Kommune muß das korrigieren, und überall war
>> zu lesen, daß man nach dessen Einstufung nur eine sehr kurze Frist zum
>> Widerspruch enlegen hat. Danach ist die Festlegung rechtskräftig und der
>> Zug erst mal abgefahren.

hast du nicht verstanden?

>
> Blödsinn. Ich bemängele nicht die Festlegung der Bodenwerte an sich,
> sondern die Aufteilung meines Besitzes auf die entsprechenden Bodenwerte.

Nochmals: Das Finanzamt hat mit der Einstufung nichts zu tun. Das macht die
Kommune. Sie kann, muß aber nicht getrennte Werte für den bebauten und den
unbebauten Grundstücksanteil ansetzen.




Martin Eckel

unread,
Aug 29, 2023, 3:07:45 AM8/29/23
to
Am 28.08.2023 um 22:42 schrieb Wendelin Uez:
> Nochmals: Das Finanzamt hat mit der Einstufung nichts zu tun. Das macht
> die Kommune. Sie kann, muß aber nicht getrennte Werte für den bebauten
> und den unbebauten Grundstücksanteil ansetzen.

Du hast es nicht verstanden. Der angesetze Bodenwert gilt ausdrücklich
nur für BEBAUTES Land. Über die Ermittlung der Fläche des bebauten
Landes kann man natürlich streiten.
Es kann ja aber wohl nicht sein, daß die Bewohner im zugehörigen Dorf
zahlen nach Bauland und Gartenland, weil die qm da festgelegt sind und
im Außenbereich zahlt man grundsätztlich komplett als bebautes Land,
weil dort die Fläche des "Baulandes" nicht amtlich ausgewiesen ist.

Und für Ackerland gilt der angesetze Bodenwert schonmal gar nicht.

Wozu gebe ich eine zweite Grundsteuererklärung ab über den
landwirtschaftlichen Teil, wenn die einfach ignoriert wird?


Daß meine "willkürliche" Einteilung in bebautes Land / Gartenland evtl.
zu Diskussionen mit dem Finanzamt führt, habe ich schon erwartet.
Daß man die Ackerfläche als "bebautes Land" klassifiziert und meine
zweite Grundsteuererklärung ignoriert, das ist einfach nur idiotisch.

Widerspruch ist raus.

Marc Haber

unread,
Aug 29, 2023, 6:33:23 AM8/29/23
to
Martin Eckel <martin...@t-online.de> wrote:
>Am 28.08.2023 um 22:42 schrieb Wendelin Uez:
>> Nochmals: Das Finanzamt hat mit der Einstufung nichts zu tun. Das macht
>> die Kommune. Sie kann, muß aber nicht getrennte Werte für den bebauten
>> und den unbebauten Grundstücksanteil ansetzen.
>
>Du hast es nicht verstanden. Der angesetze Bodenwert gilt ausdrücklich
>nur für BEBAUTES Land. Über die Ermittlung der Fläche des bebauten
>Landes kann man natürlich streiten.

Zählt es nicht für "bebaute Gründstücke"? Ich bin mir ziemlich sicher,
dass mein 200-m²-Grundstück als bebaut gilt, obwohl das darauf
stehende Haus nur rund 60 m² Grundfläche hat und somit 140 m² des
Grundstücks unbebaut sind.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834

Martin Eckel

unread,
Aug 29, 2023, 7:13:42 AM8/29/23
to
Am 29.08.2023 um 12:33 schrieb Marc Haber:
> Zählt es nicht für "bebaute Gründstücke"? Ich bin mir ziemlich sicher,
> dass mein 200-m²-Grundstück als bebaut gilt, obwohl das darauf
> stehende Haus nur rund 60 m² Grundfläche hat und somit 140 m² des
> Grundstücks unbebaut sind.

Naja, also im Normalfall hat man ja Bauland und Nicht-Bauland. Hier im
Dorf gibt es eine sogenannte Abrundungssatzung (Runddorf), alles im
Kreis ist Bauland und wird natürlich auch so bewertet, alles außerhalb
des Kreises ist Gartenland.

Aber ich wohne im Außenbereich und habe kein Bauland. Dafür gibt es
einen Ersatzbodenrichtwert für "bebautes Nichtbauland". Nun bleibt
natürlich die Frage, welche Fläche man dafür zugrunde legt. Wenn man nur
die Gebäudefläche nimmt, dann ist das natürlich ziemlich wenig.

Ich habe behelfsweise ein Rechteck um die Gebäude gezogen. Damit ist die
"bebaute Fläche" deutlich größer als die reinen Grundflächen der Gebäude.
Das dürfte relativ analog und fair sein entsprechend den Bewohnern im
Dorf. Aber man kann natürlich darüber streiten, wie viel die bebaute
Fläche ist...

Aber meine Wiese und meinen Obstgarten als "bebautes Nichtbauland"
einzustufen, kann ja andererseits auch nicht korrekt sein. Dort darf ich
niemals nicht irgendetwas bauen und hier im Dorf hat auch niemand 10000
qm "Bauland", das wäre also eine Ungleichbehandlung zu meinen Ungunsten
im Vergleich zu den Bewohnern im Innenbereich (wo die Flächenaufteilung
von Amts wegen klar ist).

Nun schauen wir mal, die Einstufung der Ackerfläche als bebautes Land
ist nunmal definitiv falsch und deswegen mußte ich sowieso Einspruch
erheben. Dabei haben ich auch die Einstufung des Restes bemängelt und
gebeten, das noch einmal zu prüfen. Gucken wir mal, was dabei passiert.

Marc Haber

unread,
Aug 30, 2023, 5:25:09 AM8/30/23
to
Martin Eckel <martin...@t-online.de> wrote:
>Am 29.08.2023 um 12:33 schrieb Marc Haber:
>> Zählt es nicht für "bebaute Gründstücke"? Ich bin mir ziemlich sicher,
>> dass mein 200-m²-Grundstück als bebaut gilt, obwohl das darauf
>> stehende Haus nur rund 60 m² Grundfläche hat und somit 140 m² des
>> Grundstücks unbebaut sind.
>
>Naja, also im Normalfall hat man ja Bauland und Nicht-Bauland. Hier im
>Dorf gibt es eine sogenannte Abrundungssatzung (Runddorf), alles im
>Kreis ist Bauland und wird natürlich auch so bewertet, alles außerhalb
>des Kreises ist Gartenland.
>
>Aber ich wohne im Außenbereich und habe kein Bauland. Dafür gibt es
>einen Ersatzbodenrichtwert für "bebautes Nichtbauland". Nun bleibt
>natürlich die Frage, welche Fläche man dafür zugrunde legt. Wenn man nur
>die Gebäudefläche nimmt, dann ist das natürlich ziemlich wenig.

Okay, das ist natürlich ein ganz anderer Fall als bei mir im 1990er
Jahre Neubaugebiet in Umkippnähe zum Bahnhof.

>Aber meine Wiese und meinen Obstgarten als "bebautes Nichtbauland"
>einzustufen, kann ja andererseits auch nicht korrekt sein. Dort darf ich
>niemals nicht irgendetwas bauen und hier im Dorf hat auch niemand 10000
>qm "Bauland", das wäre also eine Ungleichbehandlung zu meinen Ungunsten
>im Vergleich zu den Bewohnern im Innenbereich (wo die Flächenaufteilung
>von Amts wegen klar ist).

Ich fürchte, das ist ein Sonderfall, dessen Lösung die Auslegung durch
ein Mitglied der Judikative bedarf.

Martin Eckel

unread,
Aug 30, 2023, 5:42:58 AM8/30/23
to
Am 30.08.2023 um 11:25 schrieb Marc Haber:
> Ich fürchte, das ist ein Sonderfall, dessen Lösung die Auslegung durch
> ein Mitglied der Judikative bedarf.

Ja mal gucken, was jetzt passiert. Aber es gibt hier auf dem Land
durchaus einige Wohngrundstücke im Außenbereich. Also es ist mit
Sicherheit kein Einzelfall.


Ich hab ja kein Problem damit, wenn das Amt anderer Meinung ist.

Erfahrungsgemäß agieren die meisten Ämter aber auf (ausführlich
begründete) Widersprüche mit Ablehnung des Widerspruches ohne weitere
Erläuterung.

Und damit hab ich ein Problem. Wenn man dem Amt schreibt zB. "ich lege
Widerspruch ein da laut §xy BGB der Sachverhalt anders einzuordnen ist"
und dann kommt zurück "Ihr Widerspruch wurde als nicht begründet
zurückgewiesen" ohne weitere Erläuterung, dann fühle ich mich als Bürger
nicht ernst genommen.

Es gibt aber auch rühmliche Ausnahmen, wo das Amt mit dem Bürger
tatsächlich kommuniziert und versucht einen Konsens herzustellen.

Stefan Schmitz

unread,
Aug 30, 2023, 7:16:48 AM8/30/23
to
Am 30.08.2023 um 11:43 schrieb Martin Eckel:
> Am 30.08.2023 um 11:25 schrieb Marc Haber:
>> Ich fürchte, das ist ein Sonderfall, dessen Lösung die Auslegung durch
>> ein Mitglied der Judikative bedarf.
>
> Ja mal gucken, was jetzt passiert. Aber es gibt hier auf dem Land
> durchaus einige Wohngrundstücke im Außenbereich. Also es ist mit
> Sicherheit kein Einzelfall.
>
>
> Ich hab ja kein Problem damit, wenn das Amt anderer Meinung ist.
>
> Erfahrungsgemäß agieren die meisten Ämter aber auf (ausführlich
> begründete) Widersprüche mit Ablehnung des Widerspruches ohne weitere
> Erläuterung.
>
> Und damit hab ich ein Problem. Wenn man dem Amt schreibt zB. "ich lege
> Widerspruch ein da laut §xy BGB der Sachverhalt anders einzuordnen ist"
> und dann kommt zurück "Ihr Widerspruch wurde als nicht begründet
> zurückgewiesen" ohne weitere Erläuterung, dann fühle ich mich als Bürger
> nicht ernst genommen.

Wenn der Widerspruch ein vorgesehener Rechtsbehelf ist, ist das gar
nicht erlaubt:
"Der Widerspruchsbescheid ist zu begründen, mit einer
Rechtsmittelbelehrung zu versehen und zuzustellen."

Kam der begründete Bescheid vielleicht separat?

Martin Eckel

unread,
Aug 30, 2023, 9:29:39 AM8/30/23
to
Am 30.08.2023 um 13:16 schrieb Stefan Schmitz:
> "Der Widerspruchsbescheid ist zu begründen, mit einer
> Rechtsmittelbelehrung zu versehen und zuzustellen."

Naja, ist das nicht ein Gummiparagraph?

Wenn ich mich recht entsinne, hieß es "Der Widerspruch wurde abgewiesen,
da sich aus Ihren Ausführungen keine neuen Erkenntnisse ergeben haben,
die unserer Auffassung entgegenstehen" oder irgendwie so.

Das ist natürlich irgendeine Art von Begründung. Aber halt eigentlich
auch nicht...

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