Am 29.08.2023 um 12:33 schrieb Marc Haber:
> Zählt es nicht für "bebaute Gründstücke"? Ich bin mir ziemlich sicher,
> dass mein 200-m²-Grundstück als bebaut gilt, obwohl das darauf
> stehende Haus nur rund 60 m² Grundfläche hat und somit 140 m² des
> Grundstücks unbebaut sind.
Naja, also im Normalfall hat man ja Bauland und Nicht-Bauland. Hier im
Dorf gibt es eine sogenannte Abrundungssatzung (Runddorf), alles im
Kreis ist Bauland und wird natürlich auch so bewertet, alles außerhalb
des Kreises ist Gartenland.
Aber ich wohne im Außenbereich und habe kein Bauland. Dafür gibt es
einen Ersatzbodenrichtwert für "bebautes Nichtbauland". Nun bleibt
natürlich die Frage, welche Fläche man dafür zugrunde legt. Wenn man nur
die Gebäudefläche nimmt, dann ist das natürlich ziemlich wenig.
Ich habe behelfsweise ein Rechteck um die Gebäude gezogen. Damit ist die
"bebaute Fläche" deutlich größer als die reinen Grundflächen der Gebäude.
Das dürfte relativ analog und fair sein entsprechend den Bewohnern im
Dorf. Aber man kann natürlich darüber streiten, wie viel die bebaute
Fläche ist...
Aber meine Wiese und meinen Obstgarten als "bebautes Nichtbauland"
einzustufen, kann ja andererseits auch nicht korrekt sein. Dort darf ich
niemals nicht irgendetwas bauen und hier im Dorf hat auch niemand 10000
qm "Bauland", das wäre also eine Ungleichbehandlung zu meinen Ungunsten
im Vergleich zu den Bewohnern im Innenbereich (wo die Flächenaufteilung
von Amts wegen klar ist).
Nun schauen wir mal, die Einstufung der Ackerfläche als bebautes Land
ist nunmal definitiv falsch und deswegen mußte ich sowieso Einspruch
erheben. Dabei haben ich auch die Einstufung des Restes bemängelt und
gebeten, das noch einmal zu prüfen. Gucken wir mal, was dabei passiert.