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Auszahlung von Arbeitnehmersparzulagen

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Friedrich Vosberg

unread,
Feb 6, 2007, 3:07:20 AM2/6/07
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Moin.

Ich habe einen Sparvertrag, in den vermögenswirksame Leistungen
geflossen sind. Dieser Vertrag wird im Mai 2007 zuteilungsreif. Wann und
wie bekomme ich die Arbeitnehmersparzulage für diesen Vertrag
ausgezahlt?
a) Unmittelbar bei Kündigung und Auszahlung des Sparguthabens.
b) Erst mit der Jahressteuererklärung.
c) Ganz anders.

DiV und Gruß. Friedrich

--
Kinderlärm ist Zukunftsmusik.

vatolin (at) mac (dot) com

Hans-Gerhard Scholz

unread,
Feb 6, 2007, 9:06:38 PM2/6/07
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Friedrich Vosberg wrote:
> Ich habe einen Sparvertrag, in den vermögenswirksame Leistungen
> geflossen sind. Dieser Vertrag wird im Mai 2007 zuteilungsreif. Wann
> und wie bekomme ich die Arbeitnehmersparzulage für diesen Vertrag
> ausgezahlt?
> a) Unmittelbar bei Kündigung und Auszahlung des Sparguthabens.
> b) Erst mit der Jahressteuererklärung.
> c) Ganz anders.

Läuft die Sperrfrist ab, werden die insgesamt festgesetzten
Arbeitnehmer-Sparzulagen auf Deinem Anlagevertrag eingezahlt.
Die Sparzulage wird in den folgenden Fällen allerdings sofort an Dich
ausgezahlt:
- Die Sperrfrist des Anlagevertrags ist bereits abgelaufen.
- Der Bausparvertrag ist bereits zugeteilt (Tilgungsphase).
- Eine Sperrfrist bestand aufgrund der Anlageform gar nicht (z.B. Bau
oder Erwerb einer eigenen Wohnung).

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