Martin Eckel schrieb:
>
> Wie buch ich die jetzt weg (bin Einzelunternehmer, also muß das ja ohne
> Steuerwirksamkeit weg...?)
Im SKR03 gibts dafür das Konto 2281 "Gewerbesteuernachzahlungen und
Gewerbesteuererstattungen für Vorjahre, § 4 Abs. 5b EStG" (oder ggf.
auch 2283 "Erträge aus der Auflösung von Gewerbesteuerrückstellungen,
§ 4 Abs. 5b EStG").
Ebenso wie die GewSt selbst (und die 30% Bewirtung und andere nicht-
abziehbare Betriebsausgaben) muss der steuerliche Gewinn außerbilan-
ziell korrigiert werden (in der eBilanz im Berichtsteil "SGE", "Steuer-
liche Gewinnermittlung", bei den Zu- bzw. Abrechnungen).
Gruß Matthias.