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Reisekosten Unternehmer

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Torsten Keller

unread,
Jun 30, 2004, 6:40:25 AM6/30/04
to
Folgendes Problem:
Unternehmer (importiert Waren aus Asien) fliegt jedes Jahr nach
Asien zum "einkaufen". Das sind "Reiskosten Unternehmer" und die
Verbuchung wäre kein Problem.

Dieses Jahr sagt sich der Unternehmer jedoch, wenn ich eh schon
15 Stunden im Flieger sitze, hänge ich nach meinen Geschäften
noch 14 Tage Urlaub ran.

Jetzt geht doch sicherlich der Stress mit dem FA los. Wie ist
das zu trennen? Ist das Flugticket nun privat oder gehört das
zu den Reisekosten des Unternehmers? Wie kann man das in der
Praxis abwickeln, ohne das es später ärger gibt.

Torsten

Goetz Buchholz

unread,
Jul 1, 2004, 6:39:06 AM7/1/04
to
"Torsten Keller" <lake...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:40E29899...@t-online.de...

> Dieses Jahr sagt sich der Unternehmer jedoch, wenn ich eh
> schon 15 Stunden im Flieger sitze, hänge ich nach meinen
> Geschäften noch 14 Tage Urlaub ran.
>
> Jetzt geht doch sicherlich der Stress mit dem FA los. Wie ist
> das zu trennen? Ist das Flugticket nun privat oder gehört das
> zu den Reisekosten des Unternehmers? Wie kann man das in
> der Praxis abwickeln, ohne das es später ärger gibt.

Einzige Möglichkeit: Auf die Absetzung des Tickets verzichten.
Zu diesem Fall gibt es Tausend Gerichtsurteile, die alle eindeutig besagen:
Wenn eine Trennung in einen privaten und geschäftlichen Anteil nicht
eindeutig möglich ist, wird das gesamte Ticket der privaten Lebensführung
zugerechnet. Etwas anderes brauchst du gar nicht erst zu versuchen.
Anders ist es mit den Hotel- und Reisekosten vor Ort: Sofern die Reise klar
zu trennen ist in 14 Tage Geschäftsreise und 14 Tage Urlaub, kannst du die
Unterkunftskosten, die Verpflegungspauschale und eventuelle Fahrtkosten vor
Ort für den Teil "Geschäftsreise" als Betriebsausgaben ansetzen - weil hier
eine eindeutige Trennung möglich ist.
Aber für das Ticket: Vergiss es!

Goetz

--
Goetz Buchholz
Worte en gros und en détail
wo...@goetzbuchholz.de
www.goetzbuchholz.de
www.mediafon.net


Matthias Kryn

unread,
Jul 1, 2004, 6:55:58 AM7/1/04
to
Goetz Buchholz <wo...@goetzbuchholz.de> schrieb:

> Einzige Möglichkeit: Auf die Absetzung des Tickets verzichten.
> Zu diesem Fall gibt es Tausend Gerichtsurteile, die alle
> eindeutig besagen: Wenn eine Trennung in einen privaten und
> geschäftlichen Anteil nicht eindeutig möglich ist, wird das
> gesamte Ticket der privaten Lebensführung zugerechnet. Etwas
> anderes brauchst du gar nicht erst zu versuchen.

Warum macht man es nicht wie bei Werbungskosten? Hinfahrt
beruflich, Rückfahrt privat.

Grüße
Matthias

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