wir beschäftigen einen Mitarbeiter, der € 400,01 (Gleitzonenregelung)
monatlich erhält.
Der AN-Anteil beträgt €16,48, das Netto für den MA in StKl.3/1 Kind also
€383,53.
Liege ich richtig, wenn ich den AG-Anteil von € 82,80 in der EAR auf das
Konto 6110 und den Bruttolohn auf 6010 bzw. 6020 buche? Ist die Buchung
damit vollständig?
P.S. Ich habe gegoogelt, um diese Frage zu beantworten, aber nichts
Brauchbares gefunden.
Vielen Dank
Matthias
> Liege ich richtig, wenn ich den AG-Anteil von € 82,80 in der EAR auf das
> Konto 6110 und den Bruttolohn auf 6010 bzw. 6020 buche? Ist die Buchung
> damit vollständig?
Ich verstehe zwar das Problem noch nicht so ganz, aber so kann die Buchung
ja unmöglich vollständig sein. Wo bleibt denn zB die Verbindlichkeit SV?
Gruß
Stefan
Hallo Matthias,
wenn man den Lohn so richtig korrekt buchen will, dann ist
das schon etwas kompliziert. Bei einer EAR würde ich mir
das aber im Zweifel einfach machen.
Auf das Konto 6010 Lohnkosten
würde ich einfach alle Lohnzahlungen buchen, wenn mir
eine vollständige Lohnbuchung zu kompliziert wäre.
Das wären also: Auszahlung Lohn, Krankenkassen,
Lohnsteuer, Überweisung vermögenswirksamer Leistungen
und mehr wohl nicht.
--
Mfg Karl Jenz * Bitte keine E-Mail an mich *
http://karl.jenz.bei.t-online.de/
1) TOFU ist hier verpönt. Lies http://learn.to/quote/
2) Du hast es zwar anders formuliert, aber immer noch nichts anderes gesagt.
Wenn Du mal sauber aufschreiben würdest
a) um welche Beträge es geht und
b) ob es AN- oder AG-Anteile sind und wie sie sich zusammensetzen
c) und dann außer den Nummern noch die Kontobezeichnung dazuschreiben
würdest,
dann könnte Dir hier evtl. mancher Auskunft geben, ohne dass
a) er Aufstehen muss,
b) zum Schrank gehen,
c) den SKR03 suchen und aufschlagen
d) Deine Beträge nachrechnen muß.
Falls Dir eine ordentliche Darstellung zu viel Arbeit ist, gilt zumindest
für mich dasselbe.
Einen schönen Gruß
Stefan
Gut, noch einmal im Detail:
-wir beschäftigen einen Mitarbeiter für Büroarbeiten, der € 400,01
(Gleitzonenregelung) monatlich erhält
-AN-Anteil KV: 5,46€
-AN-Anteil RV: 7,76€
-AN-Anteil BA: 2,58€
-AN-Anteil PV: 0,68€
-AN-Anteil GESAMT: 16,48
Steuerkl.3/1 Kind, also Lohnsteuer €0
Auszahlungsbetrag €383,53
-AG-Anteil KV: 27,40€
-AG-Anteil RV: 39,00€
-AG-Anteil BA: 13,00€
-AG-Anteil PV: 3,40€
-AG-Anteil GESAMT: 82,80€
Gesamtsumme AG-Anteil KV+RV+BA+PV 99,28€
Liege ich richtig, wenn ich den AG-Anteil von € 82,80 in der EAR auf das
Konto 6110 *gesetzl. soziale Aufwendungen* und den Bruttolohn auf 6010
*Löhne* bzw. 6020 *Gehälter* buche? Ist die Buchung damit vollständig?
Gruß
Matthias Müller
da dürfte wohl noch die Umlage für Lohnfortzahlung
enthalten sein?
Die Buchung dürfte in etwa so richtig sein:
Löhne 400,01 Soll
Soziale Aufwendungen 82,80 Soll
Summe Soll 482,81 **
Lohnverrechnung (Auszahlung) 383,53 Haben
Verbindl. Sozialvers. 99,28 (Krankenkasse)
Summe Haben 482,81 **
Diese korrekte Buchung ist zwar aufwändiger. Sie hat
aber den entscheidenden Voreil, dass du die
Auszahlungen und die Krankenkassen abstimmten kannst.
Von dieser Umlage höre ich zum ersten Mal :-) Die Gesamtsumme sollte
eigentlich AG-Anteil + AN-Anteil KV+RV+BA+PV 99,28€ heissen.
Besten Dank für die Buchungssätze...
Matthias
Hallo Matthias,
als kleiner Unternehmer mit bis zu 20 Arbeitnehmern
musst du dich damit aber vertraut machen.
Das ist eine Zwangsumlage für kleine Unternehmer.
Nur der Arbeitgeber zahlt den Beitrag. Bei
Arbeitern und Auszubildenden ein Beitrag für
Krankheitsfälle und für alle sozialversicherungs-
pflichtigen Arbeitnehmer ein Beitrag für
Mutterschaftsfälle (ist auch für Männer zu zahlen!)
Abgeführt wird der Beitrag an die AOK oder IKK,
für Minijobs an die Knappschaft.
Im Krankheitsfall ersetzt dir die Krankenkasse
einen Teil deiner Lohnfortzahlung, ebenso
bei Mutterschaft. Dafür gibt es eigene
Vordrucke. Oder du kannst das kostenlose
Programm sv-net der Krankenkasse verwenden und
damit die Erstattung anfordern.
>Abgeführt wird der Beitrag an die AOK oder IKK,
auch einige BKK haben das mittlerweile entdeckt ...
Martin
--
*Der* Newsreader schlechthin: Forte (Free) Agent (deutsch)
http://www.forteinc.com/agent/download.php?language=Deutsch
Hall Ulrich,
das ist zwar richtig.
> Werden z.B. nur die Niedriglohnjobs bei der Rentenversicherung
> angerechnet?
>
Nein, du kannst auch bei einem Minijob beantragen, dass
der volle Rentenbeitrag gezahlt wird und diese Differenz
von deiner Auszahlung abgezogen wird.
Neulich hatte ich den Fall, dass ein Minijob-Arbeitnehmer
401 EUR verdienen wollte, um in die Gleitzone wechseln
zu können. Warum? Ab 400,01 EUR wird er beitragspflichtig
in der Krankenversicherung und er wollte diese berühmte
Karte der Krankenversicherung. Der Arbeitgeber hat
allerdings abgelehnt. Irgendwie besteht bei vielen
Arbeitgebern noch die Vorstellung in der Gleitzone
hätte der Arbeitnehmer mehr Rechte als in der Zone
für Minijobs. Was aber so nicht stimmt.
> Matthias Müller wrote:
>
>
>>wir beschäftigen einen Mitarbeiter, der € 400,01 (Gleitzonenregelung)
>>monatlich erhält.
>>
>>Der AN-Anteil beträgt €16,48, das Netto für den MA in StKl.3/1 Kind also
>>€383,53.
>
>
> Ich oute mich hier mal als Unwissender:
> Warum sollte ich als AN einen Niedriglohnjob fuer EUR 400,01 annehmen,
> wenn ich doch bei einem Minijob fuer EUR 400 am Ende mehr raus bekomme?
>
> Werden z.B. nur die Niedriglohnjobs bei der Rentenversicherung
> angerechnet?
Der Grund ist folgender: Meine Frau ist als freiberufliche
Dozentin/Lehrerin tätig. Neuerdings verlangen die Rentenversicherer von
diesen die Beiträge unter Berufung auf ein Gesetz aus Kaisers Zeiten.
Die Rentenkassen sind ja leer! Und noch leerer, wenn Eichel demnächst
wie geplant 2 Mrd. Euro abzieht. ;-)
Nun kommt die Ausnahme: Der Freiberufler ist beitragsbefreit, wenn er
einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt. Die
Beiträge für den Minijobber sind weit geringer als fast 20% Beitrag vom
Gewinn :-)
Matthias Müller