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Jugendschutzbeauftragter

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Fabian

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Jun 10, 2023, 6:27:28 AM6/10/23
to
Hallo Leute,

der Betreiber einer erotikorientierten Webseite, für den ich nebenbei
die Buchhaltung erledige, hat eine Rechnung vom Jugendschutzbeauftragten
bekommen.

Im SKR03 scheint für solche Ausgaben allerdings kein Konto vorhanden zu
sein.
Das einzige Konto, das in Frage kommen würde, wäre das Konto 4925,
Telefax und Internetkosten.

Doch ist das wirklich das richtige Konto für die Verbuchung der Kosten
für einen Jugendschutzbeauftragten?

Hilfreiche Informationen wären wünschenswert.

Gruß

ottitale

unread,
Jun 10, 2023, 6:42:51 AM6/10/23
to
Fabian <fabi...@mail.net> fragte am 10.6.2023, 12:27:27 zum Thema
"Jugendschutzbeauftragter" :
Der Jugendschutzbeauftragte prüft doch die Konformität des Webauftritts
mit dem Jugendschutzgesetz. Somit sind das laufende Kosten des Webauftritts.

Da der Betreiber seinen Umsatz mit der Website macht wäre doch die
Bereitstellung ein Aufwand im Bereich der sonstigen Leistungen (unter
dem Warenbezug).

Also sollte das doch unter den bezogenen sonstigen Leistungen auftauchen.

Im SKR 03 wäre somit der Bereich der Fremdleistungen ab 3100 bis 3199
denkbar.

Matthias Hanft

unread,
Jun 10, 2023, 2:46:21 PM6/10/23
to
ottitale schrieb:
>
> Im SKR 03 wäre somit der Bereich der Fremdleistungen ab 3100 bis 3199
> denkbar.

Ich hätte 4909 "Fremdleistungen/Fremdarbeiten" genommen.

Aber ob man ein 3er oder 4er Konto nimmt, ist natürlich
eine Grundsatzdiskussion (die ich nicht zu entscheiden
vermag).

Gruß Matthias.

Michael Kallweitt

unread,
Jun 10, 2023, 3:56:48 PM6/10/23
to
Fabian <fabi...@mail.net> schrieb:

> der Betreiber einer erotikorientierten Webseite, für den ich nebenbei
> die Buchhaltung erledige, hat eine Rechnung vom Jugendschutzbeauftragten
> bekommen.

Ich würde das unter 4950 (Rechts- und Beratungskosten) buchen.


--
michael.kallweitt.art
»Meine Stücke wachsen nicht von vorne nach hinten, sondern von innen nach
außen.« Pina Bausch https://de.wikipedia.org/wiki/Pina_Bausch#Inszenierung

Fabian

unread,
Jun 14, 2023, 1:41:33 AM6/14/23
to
Am 10.06.2023 um 20:46 schrieb Matthias Hanft:
> ottitale schrieb:
>>
>> Im SKR 03 wäre somit der Bereich der Fremdleistungen ab 3100 bis 3199
>> denkbar.
>
> Ich hätte 4909 "Fremdleistungen/Fremdarbeiten" genommen.
Hallo,
vielen Dank Euch Allen,

ich werde das Konto 4909 nehmen.
Eines der 3er-Konten würde ich dann nehmen, wenn der
Jugendschutzbeauftragte ein Arbeitnehmer in der eigenen Firma wäre.

Gruß


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