kann ich als Arbeitnehmer in meiner Lohnsteuererklärung meine private
Rechtschutzversicherung absetzen?
Vielen Dank
>kann ich als Arbeitnehmer in meiner Lohnsteuererklärung meine private
>Rechtschutzversicherung absetzen?
Kurz und knackig: Nein!
Martin
--
Aussagen sind stets IMHO und ohne Gewähr,
Ausnahmen bestätigen die Regel, Regeln gelten nur im Prinzip
Auf Unvollständigkeit wird ausdrücklich hingewiesen!
Jein! Martin, du läßt nach!
Gem. einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF), können unter
Umständen Teile der Beiträge einer Rechtschutz-Versicherung steuerlich
abgesetzt werden - und zwar als Werbungskosten bei den Arbeitseinkünften.
Das ist immer dann der Fall, wenn eine Rechtschutz-Versicherung, auch
arbeitsrechtliche Streitigkeiten abdeckt. (zum Beispiel um sich gegen
Kündigungen oder Entlassungen abzusichern) Dabei kann es sich auch um
eine Familien-Rechtschutz-Versicherung oder eine kombinierte Verkehrs-
und Familienrechtschutz-Versicherung handeln. Entscheidend ist, dass die
Versicherung einen Arbeits-Rechtsschutz beinhaltet. Und das ist bei den
meisten Rechtschutz-Versicherungen der Fall.
Eric
>Jein! Martin, du läßt nach!
Dann läßt lexware mit der Soft TAXMAN auch nach... ;-))
Martin
> Dann lنكt lexware mit der Soft TAXMAN auch nach... ;-))
Du verlنكt dich blind auf die Software?
Eric
P.s. Obwohl im Abo, ist mein Taxman noch immer nicht da :-(
Eric Lorenz schrieb:
> P.s. Obwohl im Abo, ist mein Taxman noch immer nicht da :-(
Komisch, meiner liegt schon zwei Wochen hier rum. Mindestens.
Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
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Softwarepatente? Nein, danke. Hier eintragen:
http://petition.eurolinux.org/index_html
Dies muss aber von der Versicherung bestätigt werden und der Anteil muss
mitgeteilt werden. Ich hatte es mal bei meiner Versicherung versucht und
warte heute noch auch eine Antwort. Bei den meisten Versicherungen sind
diese Werte nämlich gar nicht so einfach festzustellen.
Anders Verhält es sich bei der UV. Hier kann pauschal von 50% der
Beiträge als Werbungskosten ausgegangen werden.
Gruß Ahmed
--
Antworten bitte nur in der Newsgroup.
>>Das ist immer dann der Fall, wenn eine Rechtschutz-Versicherung, auch
>>arbeitsrechtliche Streitigkeiten abdeckt.
>
> Dies muss aber von der Versicherung bestätigt werden und der Anteil muss
> mitgeteilt werden.
Bei meiner R-Vers. Rechnung steht's drauf:
Vom Beitrag [] entfallen []% =[]€ auf den beruflichen Anteil und können
in Rahmen der ESt-erkl. als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Thomas
--
Ich werde meine Ich-AG ins Ausland verlegen,
die Lohnkosten sind hier zu hoch.
Am Thu, 16 Dec 2004 12:12:50 +0100 schrieb Thomas Feldmann:
> Ahmed Martens schrieb:
>
>>>Das ist immer dann der Fall, wenn eine Rechtschutz-Versicherung, auch
>>>arbeitsrechtliche Streitigkeiten abdeckt.
>>
>> Dies muss aber von der Versicherung bestätigt werden und der Anteil muss
>> mitgeteilt werden.
>
> Bei meiner R-Vers. Rechnung steht's drauf:
> Vom Beitrag [] entfallen []% =[]€ auf den beruflichen Anteil und können
> in Rahmen der ESt-erkl. als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Freut mich für Dich. Werde wohl vielleicht wechseln müssen?
Mal eine Frage: Wie hoch ist der prozentuale Anteil?
Ahmed Martens
> Hallo Lorenz
Also entweder Herr Lorenz oder Eric!
> Dies muss aber von der Versicherung bestätigt werden und der Anteil muss
> mitgeteilt werden. Ich hatte es mal bei meiner Versicherung versucht und
> warte heute noch auch eine Antwort. Bei den meisten Versicherungen sind
> diese Werte nämlich gar nicht so einfach festzustellen.
Die Versicherungen gehen meist dazu über, dies mit auf den Rechnungen
auszuweisen. Nur die "Großen Kinder" machen es noch nicht gerne (ARAG,
AdvoCard).
Eric
Am Thu, 16 Dec 2004 12:50:17 +0100 schrieb Eric Lorenz:
> Moin!
>
> Ahmed Martens
>
>> Hallo Lorenz
>
> Also entweder Herr Lorenz oder Eric!
sorry, kommt nicht wieder vor.
>
>
>> Dies muss aber von der Versicherung bestätigt werden und der Anteil muss
>> mitgeteilt werden. Ich hatte es mal bei meiner Versicherung versucht und
>> warte heute noch auch eine Antwort. Bei den meisten Versicherungen sind
>> diese Werte nämlich gar nicht so einfach festzustellen.
>
> Die Versicherungen gehen meist dazu über, dies mit auf den Rechnungen
> auszuweisen. Nur die "Großen Kinder" machen es noch nicht gerne (ARAG,
> AdvoCard).
>
Danke für die Info. Werde noch einmal meine Rechnung prüfen und ggf.
nochmal anfragen.
> Mal eine Frage: Wie hoch ist der prozentuale Anteil?
Nochmal hol' ich den Ordner aber nicht raus.:)
Ups, immerhin 50,38%!
Selbst überrascht. Thomas
Ja, und bist du jetzt klüger?
Du weisst nicht was alles sonst noch drinsteckt :-P
Also es ist eine
Familien und Verkehrs-Rechtschutz für Lohnempfänger mit RS für Grundst.
Eigentum und Miete in selbstbewohnten Einf.Haus.
Thomas
es ging doch nur um eine Info. Da der Anteil sowieso nur von meiner
Versicherung ermittelt werden kann damit ich diesen als Werbungskosten
absetzen kann, war es nur rein informativ um welchen Betrag es hier
eigentlich nur geht.
Danke für die Mühen.